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Flirt-Plattform muss Fake-Profile offenlegen
Landgericht Flensburg gibt Klage des vzbv gegen irreführende Werbung auf Flirt-Plattform statt
Der Betreiber einer Flirt-Plattform darf nicht mit der Möglichkeit werben, neue Bekanntschaften zu schließen, wenn Nutzer:innen lediglich mit professionellen Chatpartner:innen hinter fiktiven Profilen Kontakt aufnehmen können. Das hat das Landgericht Flensburg nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die ME Media GmbH entschieden, die die Internetseite michverlieben.de betreibt.
„Wenn Betreiber von Dating- und Flirt-Plattformen verschleiern, dass hinter ihren kostenpflichtigen Diensten zumindest teilweise Fake-Profile stecken, mit denen ein persönlicher Kontakt oder gar eine Liebesbeziehung ausgeschlossen ist, werden Verbraucher:innen nicht nur stark getäuscht“, sagt Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim vzbv, „sie verlieren auch bares Geld. Denn jeder Chat kostet.“
Flirten war nur nur mit Fakeprofilen möglich
„Einfach und schnell Leute kennenlernen“, hieß es auf der Startseite von michverlieben.de. Und weiter: „Bist du immer noch auf der Suche nach deinem Traumpartner? Oder hast Du das Verlangen, neue Bekanntschaften zu machen? Hier bist du genau richtig.“
Tatsächlich hatten Nutzer:innen keine Chance, über die Plattform neue Bekanntschaften einzugehen. Die Profile der Chatpartner:innen, mit denen sie gegen Bezahlung Kontakt aufnehmen konnten, waren frei erfunden. Dahinter steckten vom Betreiber beauftragte Chat-Profis, die sich Charaktere und Gesprächsinhalte ausdachten. Hinter einem weiblichen Profil konnte sich zum Beispiel auch ein Mann verbergen und umgekehrt.
Persönliches Kennenlernen ausgeschlossen
Das Landgericht Flensburg schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass die Werbung irreführend war. Kund:innen würden über wesentliche Merkmale der angebotenen Dienstleistung getäuscht. Die Werbung suggeriere, dass Gespräche mit anderen Nutzer:innen der Plattform vermittelt werden, aus denen sich eine Bekanntschaft oder Partnerschaft entwickeln könne. Bei der Flirt-Plattform michverlieben.de sei jedoch ausgeschlossen, dass sich aus dem Chat ein persönlicher oder intimer Kontakt enwickeln könne.
Das Unternehmen hat gegen die Entscheidung des LG Flensburg Berufung zum Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht (6 U 35/22) eingelegt.
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