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Fort­set­zung fami­li­en­blin­der Wohnpolitik

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Bun­des­tag berät über Gesetz zur Akti­vie­rung von Bau­land und bezahl­ba­ren Wohn­raum. Von Exper­ten emp­foh­le­ne Ent­las­tun­gen in der Grund­er­werb­steu­er sind nicht vorgesehen.

Archiv­fo­to: Ingo Ton­sor @Leser-Echo.de

Frei­be­trä­ge in der Grund­er­werb­steu­er und eine Sen­kung der Grund­er­werb­steu­er­sät­ze waren Emp­feh­lun­gen der Kom­mis­si­on für nach­hal­ti­ge Bau­land­mo­bi­li­sie­rung und Boden­po­li­tik. Im Geset­zes­ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung zur Akti­vie­rung von Bau­land und bezahl­ba­ren Wohn­raum tau­chen sie als Maß­nah­men nicht auf.

„Der Deut­sche Fami­li­en­ver­band sieht es sehr kri­tisch, dass Ent­las­tun­gen bei der Grund­er­werb­steu­er nicht umge­setzt wer­den, obwohl es einen Prüf­auf­trag im Koali­ti­ons­ver­trag gibt“, sagt Ver­bands­prä­si­dent Klaus Zeh. „Damit wird das Fami­li­en­woh­nen unnö­tig verteuert.“

Fami­li­en, die eige­nen Wohn­raum erwer­ben wol­len, müs­sen sich auf­grund hoher Grund­er­werb­steu­ern stär­ker ver­schul­den oder ganz auf ein Eigen­heim ver­zich­ten. Zusätz­lich ver­teu­ern Grund­er­werb­steu­ern auch den Miet­wohn­bau und belas­ten somit auch die­je­ni­gen, die zur Mie­te woh­nen. „Ent­las­tun­gen bei der Grund­er­werb­steu­er stär­ken Fami­li­en auf dem Wohn­markt, sei es im Eigen­heim oder zur Mie­te. Es ist unver­zeih­lich, dass die Bun­des­re­gie­rung und die Bun­des­län­der es vier Jah­re lang ver­säu­men“, so Zeh.

Seit 2006 haben sich die Grund­er­werb­steu­ern bun­des­weit im Durch­schnitt um mehr als 30 Pro­zent erhöht. Bei einem Grund­stück­preis von 350.000 Euro betru­gen sie 2006 12.250 Euro. Gegen­wär­tig lie­gen sie bei 19.030 Euro. Der Grund­er­werb­steu­er­satz hat sich in den letz­ten 14 Jah­ren von im Durch­schnitt 3,5 Pro­zent auf 5,44 Pro­zent erhöht.

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Mitt­ler­wei­le machen die Grund­er­werb­steu­ern mehr als die Hälf­te der steu­er­li­chen Ein­nah­men der Bun­des­län­der aus. 2006 waren es noch etwa 28 Pro­zent. „Die Erhö­hung der Grund­er­werb­steu­ern gene­riert den Bun­des­län­dern zusätz­li­che Haus­halts­mit­tel. Gleich­zei­tig belas­tet sie die­je­ni­gen, die es grund­sätz­lich schwer haben, geeig­ne­ten und bezahl­ba­ren Wohn­raum zu fin­den. Für Fami­li­en muss ein Steu­er­frei­be­trag bei der Grund­er­werb­steu­er ein­ge­führt wer­den“, sagt Zeh. Zusätz­lich sol­le der Grund­er­werb­steu­er­satz gesenkt werden.

Fami­li­en­woh­nun­gen garantieren

In den Geset­zes­ent­wurf gehört außer­dem die Ver­an­ke­rung einer ver­bind­li­chen Fami­li­en­quo­te bei der Bau­leit­pla­nung im Bau­ge­setz­buch. Für eine fami­li­en­ge­rech­te Städ­te­bau­pla­nung müs­sen nach Auf­fas­sung des Deut­schen Fami­li­en­ver­bands min­des­tens 20 Pro­zent an Fami­li­en­woh­nun­gen bei der Bau­leit­pla­nung vor­ge­se­hen werden.

„Hier geht es nicht um büro­kra­ti­sche Vor­ga­ben ohne Blick auf Qua­li­tät und regio­na­le Beson­der­hei­ten, son­dern dar­um, die Wohn­be­dürf­nis­se von Fami­li­en vor­ran­gig zu berück­sich­ti­gen und in der regio­na­len Woh­nungs­po­li­tik zu fest­zu­set­zen“, so Zeh.

Die Wohn­si­tua­ti­on hat einen wesent­li­chen Ein­fluss dar­auf, wie sich die Kin­der ent­wi­ckeln und ob das Fami­li­en­le­ben gelingt. Auch ob Men­schen den Mut fin­den, sich für meh­re­re Kin­der zu ent­schei­den, hängt nicht zuletzt vom Woh­nen ab. „Fami­li­en gehö­ren in den Mit­tel­punkt der Woh­nungs­po­li­tik“, sagt der Verbandspräsident.


 

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