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Frei­tag der 13. ist Rauch­mel­der­tag: Feu­er­weh­ren mah­nen zur Vorsorge

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Frei­tag der 13. ist Rauch­mel­der­tag: Ein Appell, der Leben rettet

OSTFRIESLAND. Der kom­men­de Frei­tag der 13. ist weit mehr als ein Datum für Aber­glau­be – er ist der offi­zi­el­le “Rauch­mel­der­tag”. Aus­ge­ru­fen vom Deut­schen Feu­er­wehr­ver­band, nut­zen der Ost­frie­si­sche Feu­er­wehr­ver­band und die Ost­frie­si­sche Land­schaft­li­che Brand­kas­se die­sen Tag für einen ein­dring­li­chen Appell: „Rauch­mel­der ret­ten Leben!“ Die Aktua­li­tät die­ses The­mas ist unge­bro­chen, wie jüngs­te Ereig­nis­se in Ost­fries­land dras­tisch vor Augen führen.

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Stil­le Lebens­ret­ter in der Nacht

Allein im letz­ten Quar­tal haben Rauch­mel­der in Nor­den, War­singsfehn und Aurich schla­fen­de Bewoh­ner recht­zei­tig geweckt und so Schlim­me­res ver­hin­dert. Die­se Vor­fäl­le sind nur die Spit­ze des Eis­bergs, da vie­le erfolg­rei­che Alar­mie­run­gen ohne Feu­er­wehr­ein­satz gar nicht sta­tis­tisch erfasst wer­den. Seit 29 Jah­ren wer­ben der Feu­er­wehr­ver­band und die Brand­kas­se gemein­sam für die Instal­la­ti­on die­ser klei­nen, aber wir­kungs­vol­len Gerä­te. „Rund 200 Men­schen­le­ben wur­den hier dank des Alarms der Rauch­mel­der geret­tet!“, betont Fried­helm Tan­nen, Prä­si­dent des Feu­er­wehr­ver­bands Ost­fries­land e.V.

Gesetz­li­che Pflicht und geteil­te Verantwortung

Dank der lang­jäh­ri­gen ost­frie­si­schen Initia­ti­ve gibt es mitt­ler­wei­le in allen 16 Bun­des­län­dern eine gesetz­li­che Pflicht, Häu­ser und Woh­nun­gen mit Rauch­mel­dern aus­zu­stat­ten. Für den Ein­bau ist grund­sätz­lich der Gebäu­de-Eigen­tü­mer ver­ant­wort­lich. Tammo Keck von der Brand­kas­se erklärt jedoch: „Für die Sicher­stel­lung der Betriebs­be­reit­schaft in ver­mie­te­ten Woh­nun­gen ist der Mie­ter ver­ant­wort­lich.“ Dies beinhal­tet ins­be­son­de­re den regel­mä­ßi­gen Bat­te­rie­wech­sel und die Funk­ti­ons­prü­fung. Eine aus­drück­li­che Rege­lung im Miet­ver­trag kann die­se Auf­ga­ben auf den Mie­ter über­tra­gen. Ein beson­de­res Augen­merk gilt Feri­en­häu­sern und ‑woh­nun­gen, wo die Funk­ti­ons­fä­hig­keit der Mel­der auf­grund der unre­gel­mä­ßi­gen Nut­zung beson­ders wich­tig ist.

Die töd­li­che Gefahr des Brandrauchs

Die Flam­men sind sel­ten die häu­figs­te Todes­ur­sa­che bei Brän­den. „Der gif­ti­ge Rauch ist es“, warnt Signe Foetz­ki, Pres­se­spre­che­rin der Brand­kas­se. Nachts ist die Gefahr am größ­ten, da der Geruchs­sinn im Schlaf aus­ge­schal­tet ist. Das Koh­len­mon­oxid im Rauch wirkt betäu­bend. „Schon nach ein paar Atem­zü­gen im gif­ti­gen Brand­rauch ist man bewusst­los, etwa zehn Atem­zü­ge sind töd­lich“, so Foetz­ki wei­ter. Es blei­ben oft nur Minu­ten, manch­mal Sekun­den, um sich in Sicher­heit zu bringen.

Viel­fäl­ti­ge Aus­füh­run­gen und Zertifizierungen

Warn­mel­der sind in unter­schied­li­chen Aus­füh­run­gen erhält­lich, von Ein­zel­mel­dern über funk­ver­netz­te Sys­te­me bis hin zu Model­len mit Tele­fon­kar­ten-Alar­mie­rung. Für Men­schen mit Beein­träch­ti­gun­gen gibt es akus­ti­sche Mel­der für Gehör­lo­se oder sol­che mit Vibra­ti­ons­alarm und Blitz­lam­pen. Bei der Aus­wahl soll­te auf Zer­ti­fi­zie­run­gen geach­tet wer­den. „Das VdS-Prüf­zei­chen, die DIN EN 14604, das CE-Zei­chen und das rela­tiv neue Zer­ti­fi­zie­rungs­zei­chen ‚Q‘ mit einer inte­grier­ten Flam­me“ sind ent­schei­den­de Kri­te­ri­en für ein gutes Pro­dukt, erklärt Fried­helm Tannen.

Mon­ta­ge und Ver­hal­ten im Ernstfall

Die Mon­ta­ge von Rauch­mel­dern ist unkom­pli­ziert. Sie soll­ten grund­sätz­lich immer an der Zim­mer­de­cke mon­tiert wer­den, da Rauch nach oben steigt. Falls es den­noch brennt, gilt: Ruhe bewah­ren, Mit­be­woh­ner war­nen, Fens­ter und Türen schlie­ßen, kei­ne Auf­zü­ge benut­zen, das Haus umge­hend ver­las­sen und den Not­ruf 112 abset­zen. Der Rauch­mel­der­tag am Frei­tag den 13. ist eine wich­ti­ge Erin­ne­rung dar­an, dass Vor­sor­ge Leben ret­ten kann.

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