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Für Besu­che­rin­nen und Besu­chern der ost­frie­si­schen Gerich­te gilt 3G-Regel

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Die Prä­si­den­tin des Land­ge­richts Aurich sowie die Direk­to­rin und Direk­to­ren der Amts­ge­rich­te Aurich, Leer, Emden, Witt­mund und Nor­den wei­sen dar­auf hin, dass für Besu­che­rin­nen und Besu­cher der Gerich­te ab sofort die sog. 3G-Regel sowie ein neu­er Mas­ken­stan­dard gilt.

Recht­su­chen­de, Besu­che­rin­nen und Besu­cher müs­sen daher vor Betre­ten der jewei­li­gen Gerichts­ge­bäu­de ihren Impf- bzw. Gene­se­nen­sta­tus nach­wei­sen oder

eine aktu­el­le Beschei­ni­gung (in gedruck­ter oder elek­tro­ni­scher Form) über die Durch­füh­rung eines nega­ti­ven Coro­na-Tests (Anti­gen-Schnell­test oder PCR-Test) vor­le­gen. Die Beschei­ni­gung des Arbeits­ge­bers über einen unter Auf­sicht durch­ge­führ­ten Selbst­test erfüllt die­se Vor­aus­set­zun­gen eben­falls. Fer­ner ist ein gül­ti­ger Per­so­nal­aus­weis oder sons­ti­ges amt­li­chen Aus­weis­do­ku­ment vorzulegen.

Vor die­sem Hin­ter­grund wer­den Recht­su­chen­de sowie Besu­che­rin­nen und Besu­cher gebe­ten, vor Auf­su­chen der Gerich­te ver­ant­wor­tungs­be­wusst zu prü­fen, ob ihr Anlie­gen zur Ver­mei­dung von Infek­ti­ons­ri­si­ken auch schrift­lich oder tele­fo­nisch erle­digt wer­den kann.

Ver­fah­rens­be­tei­lig­te haben einen sol­chen Nach­weis nicht zu erbrin­gen, soweit nicht eine indi­vi­du­el­le Anord­nung der jeweils Vor­sit­zen­den Richter*innen bzw. Rechtspfleger*innen erfolgt ist. Zu den Ver­fah­rens­be­tei­lig­ten zäh­len Ange­klag­te, Ver­tei­di­ger, Par­tei­en, Pro­zess­be­voll­mäch­tig­te, Zeug*innen, Sach­ver­stän­di­ge, sons­ti­ge Ver­fah­rens­be­tei­lig­te (z.B. Antrag­stel­ler) sowie Ver­tre­ter der Bewäh­rungs- und Jugend­ge­richts­hil­fe sowie die Sit­zungs­ver­tre­tung der Staatsanwaltschaft.

In öffent­lich zugäng­li­chen Berei­chen der ost­frie­si­schen Gerich­te sind zudem alle Rechts­su­chen­den, Besu­che­rin­nen und Besu­cher sowie alle Ver­fah­rens­be­tei­lig­ten ver­pflich­tet, eine medi­zi­ni­sche Mas­ke des Stan­dards KN95/N95 oder FFP2 zu tragen.

Um Kennt­nis­nah­me Beach­tung wird höf­lich gebeten.

Archiv­fo­to: Ingo Ton­sor @LeserECHO


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