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Gallimarkt 2026 in Leer: Alle Straßensperrungen, Haltverbote und Verkehrsänderungen im Überblick
Gallimarkt 2026 in Leer: Diese Straßen werden gesperrt und hier gelten Haltverbote
Verkehrsregelungen vom 3. bis zum 21. Oktober – Zufahrten, Einbahnstraßen und zusätzliche Parkplätze für Menschen mit Behinderungen im Überblick
Wenn vom 14. bis zum 18. Oktober 2026 der Gallimarkt und der Galliviehmarkt in Leer stattfinden, gelten im Stadtgebiet umfangreiche Verkehrsregelungen. Die Stadt hat dafür zusätzliche Straßensperrungen, Haltverbote und Änderungen bei den Zufahrtsmöglichkeiten angeordnet. Die Maßnahmen betreffen sowohl den Bereich rund um den Gallimarktsplatz als auch mehrere Straßen in der Innenstadt und im Umfeld des Veranstaltungsgeländes.
Autofahrer sollten die geänderte Verkehrsführung beachten und sich rechtzeitig auf Einschränkungen einstellen. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, die den Verkehrsablauf behindern oder Rettungswege versperren, werden konsequent abgeschleppt.
Gallimarkt 2026: Diese Straßen werden gesperrt
Die verkehrsbehördlich angeordneten Straßensperrungen gelten grundsätzlich vom 9. bis zum 21. Oktober 2026. Für die Dr.-vom-Bruch-Brücke und die Neue Straße gelten gesonderte Regelungen.
Folgende Straßen und Straßenabschnitte sind betroffen:
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Königstraße
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Schmiedestraße
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Garrelsstraße
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Pferdemarktstraße: ab Süderhammrich in Richtung Große Bleiche
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Blinke: ab dem Ende der Bushaltebucht vor dem Theater in Richtung Große Bleiche
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Luth. Schulgang
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Süderkreuzstraße
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Kampstraße
Die Dr.-vom-Bruch-Brücke (Rathausbrücke) wird ab dem 14. Oktober 2026 gegen 7 Uhr gesperrt.
In der Neuen Straße kommt es am Eröffnungstag, Mittwoch, 14. Oktober, zu einer temporären Sperrung. Betroffen ist der Abschnitt von der Zufahrt zum Waageparkplatz bis zur Einmündung in die Königstraße.
Haltverbote in zahlreichen Straßen ab dem 5. Oktober
Zusätzliche Haltverbote und eingeschränkte Haltverbote gelten bereits ab Montag, 5. Oktober, und dauern bis zum 21. Oktober 2026. Die Regelungen betreffen folgende Straßen und Bereiche:
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Industriestraße
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Blinke
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Westerende
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Hafenstraße
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Hirtenweg
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Plytenbergstraße
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Nessestraße
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Süderkreuzstraße
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Schmiedestraße
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Dr.-vom-Bruch-Brücke
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Steinburgsgang
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Luth. Schulgang
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Neue Straße
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Bgm.-Pustau-Straße
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Pferdemarktstraße
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Groninger Straße
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Bgm.-Dieckmann-Straße
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Garrelsstraße
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Patersgang
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Bullenkamp
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Breslauer Straße
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Königstraße
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Süderhammrich
Autofahrer sollten die vor Ort aufgestellten Verkehrszeichen beachten. Diese legen fest, wo das Parken beziehungsweise Halten untersagt oder nur eingeschränkt erlaubt ist.
Geänderte Zufahrten und Einbahnstraßenregelungen
Auch für Anlieger gelten während des Gallimarktes besondere Verkehrsregelungen. In der Neuen Straße wird für Anlieger ein Zweirichtungsverkehr eingerichtet. Die Zufahrt ist allerdings ausschließlich über die Groninger Straße möglich.
Der Anliegerverkehr zur Blinke kann nur aus Richtung der Ubbo-Emmius-Straße erfolgen.
Im Bereich Westerende/Plytenbergstraße wird eine Einbahnstraßenregelung eingerichtet.
Die Zufahrt zum Hirtenweg und zum Bullenkamp erfolgt über die Groninger Straße und den Süderhammrich.
Anlieger sollten diese Änderungen bei der Planung ihrer Fahrten berücksichtigen.
Taxi- und Behindertenparkplätze werden eingerichtet
Für Besucher des Gallimarktes werden zusätzliche Verkehrsangebote geschaffen. An der Dr.-vom-Bruch-Brücke, auch als Rathausbrücke bekannt, werden Taxenplätze eingerichtet.
Weitere Parkmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen entstehen auf dem Waageparkplatz sowie vor der Aula der BBS II. Damit werden zusätzliche Stellplätze in der Nähe des Veranstaltungsgeschehens ausgewiesen.
Gallimarktsplatz und BBS-Parkplatz werden früher gesperrt
Bereits vor dem offiziellen Beginn des Gallimarktes kommt es zu Einschränkungen auf wichtigen Parkflächen.
Der Gallimarktsplatz wird ab Samstag, 3. Oktober 2026, gegen 6 Uhr für jeglichen Verkehr gesperrt.
Der Parkplatz der BBS wird ab Freitag, 9. Oktober 2026, um 6 Uhr ebenfalls für jeglichen Verkehr gesperrt.
Die Sperrungen sind im Zusammenhang mit den Vorbereitungen und dem Aufbau für den Gallimarkt und den Galliviehmarkt zu beachten.
Verkehrszeichen sind maßgeblich – Falschparker werden abgeschleppt
Die angeordneten Verkehrsmaßnahmen treten mit der Anbringung beziehungsweise Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass widerrechtlich abgestellte Kraftfahrzeuge, die den Verkehrsablauf beeinträchtigen oder Rettungswege versperren, konsequent abgeschleppt werden.
Besucher, Anlieger und Verkehrsteilnehmer sollten deshalb auf die Beschilderung achten, ausgewiesene Haltverbote einhalten und Rettungswege unbedingt freihalten.
Mit den umfangreichen Verkehrsregelungen soll der Verkehr während des Gallimarktes und des Galliviehmarktes 2026 geordnet werden. Gerade an den Veranstaltungstagen ist mit einem erhöhten Besucheraufkommen und entsprechendem Verkehrsaufkommen im Stadtgebiet von Leer zu rechnen.
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