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Niedersachsen: Einfriedung des Grundstücks: Tipps und Regelungen
Ratgeber mit Tipps: Noch ist das Häuschen im Grünen nicht fertig, der Garten noch nicht angelegt, da fragt sich der stolze Besitzer schon: Muss er, soll er, darf er einen Zaun um das Grundstück setzen?
Das eigene Stück Land zu schützen und gleichzeitig dessen Schönheit zu betonen, ist für viele Grundstückseigentümer eine wichtige Überlegung. Die Frage nach der Einfriedung, sei es durch einen Zaun, eine Mauer oder eine Hecke, wirft jedoch viele Unsicherheiten auf. In diesem Ratgeber wollen wir Ihnen hilfreiche Tipps geben, um die Entscheidung für oder gegen eine Einfriedung zu erleichtern.
Warum eine Einfriedung?
Eine Einfriedung markiert nicht nur die Grundstücksgrenzen, sondern bietet auch Schutz nach außen. Sie verleiht dem Eigentum am Grund und Boden einen eindrucksvollen Rahmen. Dennoch gibt es einige Überlegungen, die vor dem Bau eines Zauns oder einer Mauer bedacht werden sollten.
Wo muss, wo darf ein Grundstück eingefriedet werden?
Die rechtlichen Bestimmungen zur Einfriedung variieren je nach Gemeinde und Region. Bevor Sie einen Zaun setzen, sollten Sie daher prüfen, ob es Vorschriften in Bebauungsplänen oder Satzungen gibt, die eine Einfriedung vorschreiben. Auch die Bauaufsichtsbehörde kann in bestimmten Fällen eine Einfriedung verlangen, insbesondere wenn dies zur Verkehrssicherheit oder Verhinderung von Gefährdungen erforderlich ist.
Einfriedungspflicht zwischen Nachbarn
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Grundstücksnachbar vom anderen verlangen, dass er eine Einfriedung an der Grundstücksgrenze setzt. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn beide Grundstücke bebaut oder gewerblich genutzt werden.
Wie muss, wie darf eine Einfriedung aussehen?
Die Gestaltung der Einfriedung hängt oft von den örtlichen Vorschriften ab. Manche Gemeinden legen in Bebauungsplänen fest, welche Materialien und Höhen für Zäune erlaubt sind. Bei Unsicherheiten sollten Sie Rücksprache mit Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung halten.
Wer hat die Einfriedung zu errichten?
Die Verantwortlichkeit für die Einfriedung zwischen zwei Nachbargrundstücken richtet sich nach dem Prinzip der Rechtseinfriedung. Liegen zwei Grundstücke unmittelbar nebeneinander an derselben Straße oder Weg, ist der Eigentümer des links liegenden Grundstücks zum Einfrieden verpflichtet.
Instandhaltung und Kosten
Die Pflicht zur Instandhaltung und die Kostenverteilung hängen davon ab, ob die Einfriedung gemeinsam oder von einem Nachbarn allein errichtet wurde. Bei gemeinsamer Einfriedung tragen beide Parteien die Kosten je zur Hälfte.
Fazit
Die Entscheidung für oder gegen eine Einfriedung sollte gut überlegt sein und rechtliche Vorschriften sowie die Bedürfnisse der Nachbarn berücksichtigen. Eine klare Kommunikation mit den Nachbarn und die Einhaltung der örtlichen Vorschriften sind entscheidend für eine harmonische Lösung.
In jedem Fall ist es ratsam, vor dem Bau einer Einfriedung das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen und gemeinsam eine Lösung zu finden, die den Bedürfnissen beider Seiten gerecht wird.
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