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Nie­der­sach­sen: Ein­frie­dung des Grund­stücks: Tipps und Regelungen

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Rat­ge­ber mit Tipps: Noch ist das Häus­chen im Grü­nen nicht fer­tig, der Gar­ten noch nicht ange­legt, da fragt sich der stol­ze Besit­zer schon: Muss er, soll er, darf er einen Zaun um das Grund­stück setzen?

Das eige­ne Stück Land zu schüt­zen und gleich­zei­tig des­sen Schön­heit zu beto­nen, ist für vie­le Grund­stücks­ei­gen­tü­mer eine wich­ti­ge Über­le­gung. Die Fra­ge nach der Ein­frie­dung, sei es durch einen Zaun, eine Mau­er oder eine Hecke, wirft jedoch vie­le Unsi­cher­hei­ten auf. In die­sem Rat­ge­ber wol­len wir Ihnen hilf­rei­che Tipps geben, um die Ent­schei­dung für oder gegen eine Ein­frie­dung zu erleichtern.

War­um eine Einfriedung?

Eine Ein­frie­dung mar­kiert nicht nur die Grund­stücks­gren­zen, son­dern bie­tet auch Schutz nach außen. Sie ver­leiht dem Eigen­tum am Grund und Boden einen ein­drucks­vol­len Rah­men. Den­noch gibt es eini­ge Über­le­gun­gen, die vor dem Bau eines Zauns oder einer Mau­er bedacht wer­den sollten.

Wo muss, wo darf ein Grund­stück ein­ge­frie­det werden?

Die recht­li­chen Bestim­mun­gen zur Ein­frie­dung vari­ie­ren je nach Gemein­de und Regi­on. Bevor Sie einen Zaun set­zen, soll­ten Sie daher prü­fen, ob es Vor­schrif­ten in Bebau­ungs­plä­nen oder Sat­zun­gen gibt, die eine Ein­frie­dung vor­schrei­ben. Auch die Bau­auf­sichts­be­hör­de kann in bestimm­ten Fäl­len eine Ein­frie­dung ver­lan­gen, ins­be­son­de­re wenn dies zur Ver­kehrs­si­cher­heit oder Ver­hin­de­rung von Gefähr­dun­gen erfor­der­lich ist.

Ein­frie­dungs­pflicht zwi­schen Nachbarn

Unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen kann ein Grund­stücks­nach­bar vom ande­ren ver­lan­gen, dass er eine Ein­frie­dung an der Grund­stücks­gren­ze setzt. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn bei­de Grund­stü­cke bebaut oder gewerb­lich genutzt werden.

Wie muss, wie darf eine Ein­frie­dung aussehen?

Die Gestal­tung der Ein­frie­dung hängt oft von den ört­li­chen Vor­schrif­ten ab. Man­che Gemein­den legen in Bebau­ungs­plä­nen fest, wel­che Mate­ria­li­en und Höhen für Zäu­ne erlaubt sind. Bei Unsi­cher­hei­ten soll­ten Sie Rück­spra­che mit Ihrer Gemein­de- oder Stadt­ver­wal­tung halten.

Wer hat die Ein­frie­dung zu errichten?

Die Ver­ant­wort­lich­keit für die Ein­frie­dung zwi­schen zwei Nach­bar­grund­stü­cken rich­tet sich nach dem Prin­zip der Recht­s­ein­frie­dung. Lie­gen zwei Grund­stü­cke unmit­tel­bar neben­ein­an­der an der­sel­ben Stra­ße oder Weg, ist der Eigen­tü­mer des links lie­gen­den Grund­stücks zum Ein­frie­den verpflichtet.

Instand­hal­tung und Kosten

Die Pflicht zur Instand­hal­tung und die Kos­ten­ver­tei­lung hän­gen davon ab, ob die Ein­frie­dung gemein­sam oder von einem Nach­barn allein errich­tet wur­de. Bei gemein­sa­mer Ein­frie­dung tra­gen bei­de Par­tei­en die Kos­ten je zur Hälfte.

Fazit

Die Ent­schei­dung für oder gegen eine Ein­frie­dung soll­te gut über­legt sein und recht­li­che Vor­schrif­ten sowie die Bedürf­nis­se der Nach­barn berück­sich­ti­gen. Eine kla­re Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den Nach­barn und die Ein­hal­tung der ört­li­chen Vor­schrif­ten sind ent­schei­dend für eine har­mo­ni­sche Lösung.

In jedem Fall ist es rat­sam, vor dem Bau einer Ein­frie­dung das Gespräch mit den Nach­barn zu suchen und gemein­sam eine Lösung zu fin­den, die den Bedürf­nis­sen bei­der Sei­ten gerecht wird.


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