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Geflügelpest im Landkreis Leer amtlich festgestellt
Geflügelpest im Landkreis Leer: Amtlicher Ausbruch in Moormerland festgestellt
Am 2. März 2026 wurde in einer Geflügelhaltung in der Gemeinde Moormerland amtlich ein Ausbruch der Geflügelpest bestätigt. Um die Ausbreitung der hochansteckenden Tierseuche effektiv zu verhindern, hat die Kreisverwaltung umgehend Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet.
Restriktionszonen betreffen auch Nachbarlandkreis
Die festgelegten Zonen umfassen nicht nur Gebiete im Landkreis Leer, sondern aufgrund der Lage des betroffenen Betriebs auch Teile des angrenzenden Landkreises Aurich. Innerhalb dieser Zonen gelten für Geflügelhaltungen sowie für den Transport von Geflügel und Geflügelprodukten strenge Auflagen und Beschränkungen.
Aufstallpflicht bleibt bestehen
Die Kreisverwaltung weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass die bereits im November 2025 angeordnete Aufstallpflicht für Geflügelbestände ab einer Größe von mehr als 50 Tieren weiterhin für den gesamten Landkreis Leer Bestand hat – auch außerhalb der neu eingerichteten Restriktionsgebiete.
Informationen und interaktive Karte
Für betroffene Halter und Interessierte stellt der Landkreis Leer umfangreiche Informationen bereit. Dazu gehören:
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Interaktive Karte: Zur genauen Identifikation der eingerichteten Schutzzonen.
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Allgemeinverfügung: Detaillierte Informationen zu den geltenden Regeln.
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Service: Weitere Hinweise zum Schutz der Bestände sind unter www.landkreis-leer.de/Geflügelpest abrufbar.