Lokal

Geflü­gel­pest im Land­kreis Leer amt­lich festgestellt

Veröffentlicht

am

Geflü­gel­pest im Land­kreis Leer: Amt­li­cher Aus­bruch in Moorm­er­land festgestellt

Am 2. März 2026 wur­de in einer Geflü­gel­hal­tung in der Gemein­de Moorm­er­land amt­lich ein Aus­bruch der Geflü­gel­pest bestä­tigt. Um die Aus­brei­tung der hoch­an­ste­cken­den Tier­seu­che effek­tiv zu ver­hin­dern, hat die Kreis­ver­wal­tung umge­hend Schutz- und Über­wa­chungs­zo­nen eingerichtet.

Restrik­ti­ons­zo­nen betref­fen auch Nachbarlandkreis

Die fest­ge­leg­ten Zonen umfas­sen nicht nur Gebie­te im Land­kreis Leer, son­dern auf­grund der Lage des betrof­fe­nen Betriebs auch Tei­le des angren­zen­den Land­krei­ses Aurich. Inner­halb die­ser Zonen gel­ten für Geflü­gel­hal­tun­gen sowie für den Trans­port von Geflü­gel und Geflü­gel­pro­duk­ten stren­ge Auf­la­gen und Beschränkungen.

Auf­stall­pflicht bleibt bestehen

Die Kreis­ver­wal­tung weist in die­sem Zusam­men­hang aus­drück­lich dar­auf hin, dass die bereits im Novem­ber 2025 ange­ord­ne­te Auf­stall­pflicht für Geflü­gel­be­stän­de ab einer Grö­ße von mehr als 50 Tie­ren wei­ter­hin für den gesam­ten Land­kreis Leer Bestand hat – auch außer­halb der neu ein­ge­rich­te­ten Restriktionsgebiete.

Infor­ma­tio­nen und inter­ak­ti­ve Karte

Für betrof­fe­ne Hal­ter und Inter­es­sier­te stellt der Land­kreis Leer umfang­rei­che Infor­ma­tio­nen bereit. Dazu gehören:

  • Inter­ak­ti­ve Kar­te: Zur genau­en Iden­ti­fi­ka­ti­on der ein­ge­rich­te­ten Schutzzonen.

  • All­ge­mein­ver­fü­gung: Detail­lier­te Infor­ma­tio­nen zu den gel­ten­den Regeln.

  • Ser­vice: Wei­te­re Hin­wei­se zum Schutz der Bestän­de sind unter www.landkreis-leer.de/Geflügelpest abrufbar.

Anzeige 
Zum Kommentieren klicken
Die mobile Version verlassen