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Geflü­gel­pest im Nach­bar­kreis aus­ge­bro­chen Restrik­ti­ons­ge­biet erstreckt sich bis in den Land­kreis Leer

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Geflü­gel­pest im Nach­bar­kreis ausgebrochen

Restrik­ti­ons­ge­biet erstreckt sich bis in den Land­kreis Leer

 
In einer Geflü­gel­hal­tung im Land­kreis Aurich wur­de am 03.06.2022 ein Aus­bruch der Geflü­gel­pest amt­lich festgestellt.
 
Um die Aus­brei­tung der Tier­seu­che zu ver­hin­dern, wur­den eine Anschluss-Schutz­zo­ne (frü­her: Anschluss-Sperr­be­zirk) und eine Über­wa­chungs­zo­ne (frü­her: Anschluss-Beob­ach­tungs­ge­biet) ein­ge­rich­tet, inner­halb derer für Geflü­gel­hal­tun­gen und ‑trans­por­te wei­te­re Auf­la­gen gel­ten. Auf­grund der Lage des Aus­bruchs­be­triebs befin­den sich Tei­le die­ser Restrik­ti­ons­ge­bie­te auch im Leera­ner Kreis­ge­biet. Der Land­kreis Leer hat hier­zu auf sei­ner Inter­net­sei­te eine Kar­te sowie wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Geflü­gel­pest und zur aktu­el­len Situa­ti­on ver­öf­fent­licht unter www.landkreis-leer.de/Tierseuchen.

 
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