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Geflügelpest: Überwachungszone im Landkreis Leer wird aufgehoben
Geflügelpest im Landkreis Leer: Überwachungszone wird aufgehoben
MOORMERLAND / LANDKREIS LEER – Aufatmen für viele Geflügelhalter in der Region: Die aufgrund eines Geflügelpest-Ausbruchs in der Gemeinde Moormerland eingerichtete Überwachungszone wird mit Wirkung vom 4. April 2026 offiziell aufgehoben. Dies teilte die Verwaltung des Landkreises Leer nach einer abschließenden Bewertung der aktuellen Lage mit.
Die Zone war am 2. März 2026 mit einem Radius von zehn Kilometern um den betroffenen Ausbruchsbetrieb festgesetzt worden, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Bereits am 25. März konnte die engere Schutzzone, die einen Drei-Kilometer-Radius um den Betrieb umfasste, wieder freigegeben werden. Da in der Zwischenzeit keine weiteren Infektionen oder Ausbrüche festgestellt wurden, folgen nun die restlichen Lockerungen der Restriktionsgebiete.
Aufstallpflicht bleibt in Kraft
Trotz der Aufhebung der Überwachungszone gibt der Landkreis jedoch noch keine vollständige Entwarnung für alle Halter. Die bereits im November angeordnete allgemeine Aufstallpflicht bleibt weiterhin bestehen.
Diese Regelung gilt für alle Geflügelhaltungen im gesamten Kreisgebiet, die mehr als 50 Tiere umfassen. Das Geflügel muss somit weiterhin in geschlossenen Ställen oder unter entsprechenden Schutzvorrichtungen gehalten werden, um den Kontakt zu Wildvögeln und damit das Risiko einer Neueinschleppung des Virus zu minimieren.
Halter werden gebeten, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin strikt zu beachten und auffällige Verluste im Bestand umgehend dem Veterinäramt zu melden.
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