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Geflü­gel­pest: Über­wa­chungs­zo­ne im Land­kreis Leer wird aufgehoben

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Geflü­gel­pest im Land­kreis Leer: Über­wa­chungs­zo­ne wird aufgehoben

MOORMERLAND / LANDKREIS LEER – Auf­at­men für vie­le Geflü­gel­hal­ter in der Regi­on: Die auf­grund eines Geflü­gel­pest-Aus­bruchs in der Gemein­de Moorm­er­land ein­ge­rich­te­te Über­wa­chungs­zo­ne wird mit Wir­kung vom 4. April 2026 offi­zi­ell auf­ge­ho­ben. Dies teil­te die Ver­wal­tung des Land­krei­ses Leer nach einer abschlie­ßen­den Bewer­tung der aktu­el­len Lage mit.

Die Zone war am 2. März 2026 mit einem Radi­us von zehn Kilo­me­tern um den betrof­fe­nen Aus­bruchs­be­trieb fest­ge­setzt wor­den, um eine wei­te­re Aus­brei­tung des Virus zu ver­hin­dern. Bereits am 25. März konn­te die enge­re Schutz­zo­ne, die einen Drei-Kilo­me­ter-Radi­us um den Betrieb umfass­te, wie­der frei­ge­ge­ben wer­den. Da in der Zwi­schen­zeit kei­ne wei­te­ren Infek­tio­nen oder Aus­brü­che fest­ge­stellt wur­den, fol­gen nun die rest­li­chen Locke­run­gen der Restriktionsgebiete.

Auf­stall­pflicht bleibt in Kraft

Trotz der Auf­he­bung der Über­wa­chungs­zo­ne gibt der Land­kreis jedoch noch kei­ne voll­stän­di­ge Ent­war­nung für alle Hal­ter. Die bereits im Novem­ber ange­ord­ne­te all­ge­mei­ne Auf­stall­pflicht bleibt wei­ter­hin bestehen.

Die­se Rege­lung gilt für alle Geflü­gel­hal­tun­gen im gesam­ten Kreis­ge­biet, die mehr als 50 Tie­re umfas­sen. Das Geflü­gel muss somit wei­ter­hin in geschlos­se­nen Stäl­len oder unter ent­spre­chen­den Schutz­vor­rich­tun­gen gehal­ten wer­den, um den Kon­takt zu Wild­vö­geln und damit das Risi­ko einer Neu­ein­schlep­pung des Virus zu minimieren.

Hal­ter wer­den gebe­ten, die gel­ten­den Bio­si­cher­heits­maß­nah­men wei­ter­hin strikt zu beach­ten und auf­fäl­li­ge Ver­lus­te im Bestand umge­hend dem Vete­ri­när­amt zu melden.

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