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Grundsteuerreform 2022 — Was Eigentümer beachten müssen.
Niedersachsen hat seit dem 07.07.2021 ein eigenes Grundsteuergesetz, das einfach und gerecht ist. Ihm liegt das vom Land selbst entwickelte Flächen-Lage-Modell zu Grunde.
Der neue Hauptfeststellungsstichtag für alle bebauten und unbebauten Grundstücke in Niedersachsen ist der 01.01.2022. Zu diesem Zeitpunkt sind noch keine Erklärungen abzugeben. Entscheidend sind die steuerlichen Verhältnisse an diesem Stichtag.
Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines Grundstücks (bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) ist verpflichtet, für die Hauptfeststellung eine Erklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen — egal ob das Grundstück selbstgenutzt oder vermietet ist. In Niedersachsen wird man für die Grundsteuer nur noch ein einziges Mal eine solche Erklärung abgeben müssen. Diese besteht aus wenigen Angaben zu den Flächengrößen und zur Nutzung. Den Rest erledigt die Verwaltung. Eine Ausnahme bilden die land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke; für sie ist alle 7 Jahre eine Erklärung abzugeben.
Erklärung ganz bequem online!
Über Mein ELSTER steht den Bürgerinnen und Bürgern ab dem 01.07.2022 die kostenlose Möglichkeit der elektronischen Erklärungsabgabe zur Verfügung. Hierfür wird ein sogenanntes Benutzerkonto benötigt, mit dem man sich einmalig gegenüber dem Finanzamt ausweist. Es ist ratsam, dieses Benutzerkonto bereits jetzt unter www.elster.de zu beantragen. Wer über ein solches Benutzerkonto verfügt, weil er etwa seine Einkommensteuererklärung bereits elektronisch über ELSTER an das Finanzamt übermittelt, kann dieses Konto auch für die Grundsteuer verwenden. Eine erneute Registrierung ist nicht notwendig. Darüber hinaus dürfen über dieses Benutzerkonto auch die Erklärungen von Angehörigen übermittelt werden.
Bis zum 31.10.2022 muss die Erklärung beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Dieser Termin gilt sowohl für steuerlich beratene Bürgerinnen und Bürger, als auch für solche, die ihre Erklärung selbst erstellen.
Sind noch Fragen offen? Kein Problem!
Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines Grundstücks in Niedersachsen erhält im Mai/Juni 2022 vom zuständigen Finanzamt ein Informationsschreiben, aus dem die wichtigsten Daten und Informationen kurz und kompakt für das Ausfüllen der Erklärung hervorgehen.
Archivfoto: Ingo Tonsor @ LeserECHO
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Run auf Wohneigentum ist ungebrochen — Sparkasse: Tausende sind registriert
Tausende sind registriert
Sparkasse: Verkauf oft innerhalb weniger Wochen
Der Run auf Wohneigentum ist ungebrochen – und die Experten der Sparkasse LeerWittmund sind gewappnet: Tausende Immobiliensuchende haben sich bei der Sparkasse registrieren lassen, hinzu kommen Zehntausende, die über den Sparkassen-Verbund gelistet sind. „Deshalb gibt es für mehr als die Hälfte der angebotenen Häuser und Wohnungen bereits nach wenigen Wochen einen Käufer“, sagt Immobilienmakler Michael Abels. „Oft gelingt das zu einem von den Eigentümern kaum für möglich gehaltenen Preis.“
Die Immobilienmakler der Sparkasse sind in der Region verwurzelt, kennen sich hier aus und haben die besten Marktkenntnisse. Zudem wird das gesamte Filialnetz genutzt, um potenzielle Käufer anzusprechen: „Wir sind der richtiger Ansprechpartner, wenn es um den Verkauf einer Immobilie geht“, betont Michael Abels. Kunden erhalten bei der Sparkasse einen Rundum-Service. Und die ganzheitliche Betreuung endet nicht mit dem Verkauf eines Hauses: Auch im Anschluss stehen die Berater bei Nachfragen zur Verfügung.
Da die Sparkassen-Experten unter anderem über gute Kontakte zu Gutachtern, Behörden und Energieberatern verfügen, können sie viele für den Verkauf einer Immobilie notwendigen Unterlagen besorgen. „Wir garantieren eine stressfreie, einfache und stets seriöse Abwicklung“, sagt Michael Abels. Für den Immobilienverkauf kann übrigens auch das kostenlose und exklusive Bieterportal der Sparkasse genutzt werden. Die Besichtigungen führen die Mitarbeiter in der Regel nur mit zuvor finanzierungsgeprüften Interessenten durch.
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