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Grund­steu­er­re­form 2022 — Was Eigen­tü­mer beach­ten müssen.

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Nie­der­sach­sen hat seit dem 07.07.2021 ein eige­nes Grund­steu­er­ge­setz, das ein­fach und gerecht ist. Ihm liegt das vom Land selbst ent­wi­ckel­te Flä­chen-Lage-Modell zu Grunde.

Der neue Haupt­fest­stel­lungs­stich­tag für alle bebau­ten und unbe­bau­ten Grund­stü­cke in Nie­der­sach­sen ist der 01.01.2022. Zu die­sem Zeit­punkt sind noch kei­ne Erklä­run­gen abzu­ge­ben. Ent­schei­dend sind die steu­er­li­chen Ver­hält­nis­se an die­sem Stichtag.

Jede Eigen­tü­me­rin und jeder Eigen­tü­mer eines Grund­stücks (bebau­te und unbe­bau­te Grund­stü­cke sowie Betrie­be der Land- und Forst­wirt­schaft) ist ver­pflich­tet, für die Haupt­fest­stel­lung eine Erklä­rung elek­tro­nisch beim zustän­di­gen Finanz­amt ein­zu­rei­chen — egal ob das Grund­stück selbst­ge­nutzt oder ver­mie­tet ist. In Nie­der­sach­sen wird man für die Grund­steu­er nur noch ein ein­zi­ges Mal eine sol­che Erklä­rung abge­ben müs­sen. Die­se besteht aus weni­gen Anga­ben zu den Flä­chen­grö­ßen und zur Nut­zung. Den Rest erle­digt die Ver­wal­tung. Eine Aus­nah­me bil­den die land- und forst­wirt­schaft­lich genutz­ten Grund­stü­cke; für sie ist alle 7 Jah­re eine Erklä­rung abzugeben.

Erklä­rung ganz bequem online!

Über Mein ELSTER steht den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern ab dem 01.07.2022 die kos­ten­lo­se Mög­lich­keit der elek­tro­ni­schen Erklä­rungs­ab­ga­be zur Ver­fü­gung. Hier­für wird ein soge­nann­tes Benut­zer­kon­to benö­tigt, mit dem man sich ein­ma­lig gegen­über dem Finanz­amt aus­weist. Es ist rat­sam, die­ses Benut­zer­kon­to bereits jetzt unter www.elster.de zu bean­tra­gen. Wer über ein sol­ches Benut­zer­kon­to ver­fügt, weil er etwa sei­ne Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung bereits elek­tro­nisch über ELSTER an das Finanz­amt über­mit­telt, kann die­ses Kon­to auch für die Grund­steu­er ver­wen­den. Eine erneu­te Regis­trie­rung ist nicht not­wen­dig. Dar­über hin­aus dür­fen über die­ses Benut­zer­kon­to auch die Erklä­run­gen von Ange­hö­ri­gen über­mit­telt werden.

Bis zum 31.10.2022 muss die Erklä­rung beim zustän­di­gen Finanz­amt ein­ge­reicht wer­den. Die­ser Ter­min gilt sowohl für steu­er­lich bera­te­ne Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, als auch für sol­che, die ihre Erklä­rung selbst erstellen.

Sind noch Fra­gen offen? Kein Problem!

Jede Eigen­tü­me­rin und jeder Eigen­tü­mer eines Grund­stücks in Nie­der­sach­sen erhält im Mai/Juni 2022 vom zustän­di­gen Finanz­amt ein Infor­ma­ti­ons­schrei­ben, aus dem die wich­tigs­ten Daten und Infor­ma­tio­nen kurz und kom­pakt für das Aus­fül­len der Erklä­rung hervorgehen.

Archiv­fo­to: Ingo Ton­sor @ LeserECHO


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Run auf Wohn­ei­gen­tum ist unge­bro­chen — Spar­kas­se: Tau­sen­de sind registriert

Tau­sen­de sind registriert

Spar­kas­se: Ver­kauf oft inner­halb weni­ger Wochen

Der Run auf Wohn­ei­gen­tum ist unge­bro­chen – und die Exper­ten der Spar­kas­se Leer­Witt­mund sind gewapp­net: Tau­sen­de Immo­bi­li­en­su­chen­de haben sich bei der Spar­kas­se regis­trie­ren las­sen, hin­zu kom­men Zehn­tau­sen­de, die über den Spar­kas­sen-Ver­bund gelis­tet sind. „Des­halb gibt es für mehr als die Hälf­te der ange­bo­te­nen Häu­ser und Woh­nun­gen bereits nach weni­gen Wochen einen Käu­fer“, sagt Immo­bi­li­en­mak­ler Micha­el Abels. „Oft gelingt das zu einem von den Eigen­tü­mern kaum für mög­lich gehal­te­nen Preis.“

Die Immo­bi­li­en­mak­ler der Spar­kas­se sind in der Regi­on ver­wur­zelt, ken­nen sich hier aus und haben die bes­ten Markt­kennt­nis­se. Zudem wird das gesam­te Fili­al­netz genutzt, um poten­zi­el­le Käu­fer anzu­spre­chen: „Wir sind der rich­ti­ger Ansprech­part­ner, wenn es um den Ver­kauf einer Immo­bi­lie geht“, betont Micha­el Abels. Kun­den erhal­ten bei der Spar­kas­se einen Rund­um-Ser­vice. Und die ganz­heit­li­che Betreu­ung endet nicht mit dem Ver­kauf eines Hau­ses: Auch im Anschluss ste­hen die Bera­ter bei Nach­fra­gen zur Verfügung.

Da die Spar­kas­sen-Exper­ten unter ande­rem über gute Kon­tak­te zu Gut­ach­tern, Behör­den und Ener­gie­be­ra­tern ver­fü­gen, kön­nen sie vie­le für den Ver­kauf einer Immo­bi­lie not­wen­di­gen Unter­la­gen besor­gen. „Wir garan­tie­ren eine stress­freie, ein­fa­che und stets seriö­se Abwick­lung“, sagt Micha­el Abels. Für den Immo­bi­li­en­ver­kauf kann übri­gens auch das kos­ten­lo­se und exklu­si­ve Bie­ter­por­tal der Spar­kas­se genutzt wer­den. Die Besich­ti­gun­gen füh­ren die Mit­ar­bei­ter in der Regel nur mit zuvor finan­zie­rungs­ge­prüf­ten Inter­es­sen­ten durch.


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