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Habeck: „Zusätzliche Flächen für Windenergie auf See”
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat am 17. Dezember das Verfahren zur Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie offiziell gestartet. Im sogenannten Vorentwurf der Behörde werden die neuen Ausbauziele des Koalitionsvertrages von Anfang an mitgedacht und die Flächen in der Nordsee neu zugeschnitten. Konkret schlägt das BSH zusätzliche Flächen für den weiteren Ausbau der Offshore-Windkraft in der Nordsee mit einer Leistung von 3 Gigawatt vor. Damit könnten perspektivisch knapp 3 Millionen Haushalte mit Strom versorgt werden. Das entspricht der Bevölkerung von Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen.
Dazu der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck: „Als viertgrößtes Industrieland der Welt stellen wir die Stromversorgung bis 2030 auf 80 Prozent Erneuerbare um, um so das Zeitalter der fossilen Energien hinter uns zu lassen und unseren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Damit verändert sich die Rolle der Erneuerbaren grundlegend: Sie bilden künftig die zentrale Grundlage der Stromversorgung. Dafür ist ausreichend Strom aus Offshore-Anlagen unabdingbar. Gerade Windkraft auf See liefert besonders beständig Energie. Um hier zügig voranzukommen, legen wir jetzt los und stellen zusätzliche Flächen in der Nordsee bereit. Damit schaffen wir die Voraussetzung, um die Stromproduktion deutlich zu steigern. Zusätzliche 3 Gigawatt Leistung aus Windenergie auf See sind ein wichtiger erster Schritt. Weitere Gebiete auf See werden wir brauchen.“
Die zuständigen Behörden und die Öffentlichkeit können sich bis zum 18. Januar 2022 zum Entwurf des Flächenentwicklungsplans äußern. Mitte 2022 soll der Entwurf veröffentlicht und Ende 2022 bzw. Anfang 2023 die finale Fassung vorgestellt werden.
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