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Habeck: „Zusätz­li­che Flä­chen für Wind­ener­gie auf See”

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Zusätz­li­che Flä­chen für Off­shore-Wind­ener­gie in der Nord­see brin­gen dem Aus­bau Erneu­er­ba­rer Ener­gien einen kräf­ti­gen Schub. Zusätz­li­che 3 Giga­watt Leis­tung sind ein wich­ti­ger ers­ter Schritt.

Das Bun­des­amt für See­schiff­fahrt und Hydro­gra­phie (BSH) hat am 17. Dezem­ber das Ver­fah­ren zur Fort­schrei­bung des Flä­chen­ent­wick­lungs­plans für den wei­te­ren Aus­bau der Off­shore-Wind­ener­gie offi­zi­ell gestar­tet. Im soge­nann­ten Vor­ent­wurf der Behör­de wer­den die neu­en Aus­bau­zie­le des Koali­ti­ons­ver­tra­ges von Anfang an mit­ge­dacht und die Flä­chen in der Nord­see neu zuge­schnit­ten. Kon­kret schlägt das BSH zusätz­li­che Flä­chen für den wei­te­ren Aus­bau der Off­shore-Wind­kraft in der Nord­see mit einer Leis­tung von 3 Giga­watt vor. Damit könn­ten per­spek­ti­visch knapp 3 Mil­lio­nen Haus­hal­te mit Strom ver­sorgt wer­den. Das ent­spricht der Bevöl­ke­rung von Schles­wig-Hol­stein, Ham­burg und Bremen.

Dazu der Bun­des­mi­nis­ter für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz, Robert Habeck: „Als viert­größ­tes Indus­trie­land der Welt stel­len wir die Strom­ver­sor­gung bis 2030 auf 80 Pro­zent Erneu­er­ba­re um, um so das Zeit­al­ter der fos­si­len Ener­gien hin­ter uns zu las­sen und unse­ren Bei­trag zum Kli­ma­schutz zu leis­ten. Damit ver­än­dert sich die Rol­le der Erneu­er­ba­ren grund­le­gend: Sie bil­den künf­tig die zen­tra­le Grund­la­ge der Strom­ver­sor­gung. Dafür ist aus­rei­chend Strom aus Off­shore-Anla­gen unab­ding­bar. Gera­de Wind­kraft auf See lie­fert beson­ders bestän­dig Ener­gie. Um hier zügig vor­an­zu­kom­men, legen wir jetzt los und stel­len zusätz­li­che Flä­chen in der Nord­see bereit. Damit schaf­fen wir die Vor­aus­set­zung, um die Strom­pro­duk­ti­on deut­lich zu stei­gern. Zusätz­li­che 3 Giga­watt Leis­tung aus Wind­ener­gie auf See sind ein wich­ti­ger ers­ter Schritt. Wei­te­re Gebie­te auf See wer­den wir brauchen.“

Die zustän­di­gen Behör­den und die Öffent­lich­keit kön­nen sich bis zum 18. Janu­ar 2022 zum Ent­wurf des Flä­chen­ent­wick­lungs­plans äußern. Mit­te 2022 soll der Ent­wurf ver­öf­fent­licht und Ende 2022 bzw. Anfang 2023 die fina­le Fas­sung vor­ge­stellt werden.


 

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