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Halb­ma­ra­thon in Leer am 8. Novem­ber: Rat­haus­brü­cke zeit­wei­se gesperrt – Ver­kehrs­ein­schrän­kun­gen von 10 bis 13 Uhr

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Halb­ma­ra­thon in Leer am 8. Novem­ber 2026: Ver­kehrs­ein­schrän­kun­gen im Stadtgebiet
 

Am Sonn­tag, 8. Novem­ber 2026, fin­det im Rah­men der deutsch­land­wei­ten Akti­on „Stadt­Land­zu­Fuß“ ein Halb­ma­ra­thon in Leer statt. Von 10 bis 13 Uhr wer­den die Teil­neh­mer eine Stre­cke von ins­ge­samt 21,1 Kilo­me­tern durch das Stadt­ge­biet zurücklegen.

Halb­ma­ra­thon führt durch meh­re­re Stra­ßen in Leer

Die Lauf­stre­cke beginnt im Bereich der Nes­se und führt über fol­gen­de Straßen:

  • Am Nes­se­ufer

  • Neue Stra­ße

  • Kamp­stra­ße

  • Pfer­de­markt­stra­ße

  • Gro­nin­ger Straße

  • Bür­ger­meis­ter-Diek­mann-Stra­ße

  • Helms­weg

  • Gro­nin­ger Straße

  • An der Seeschleuse

An der See­schleu­se befin­det sich der Wen­de­punkt. Von dort aus lau­fen die Teil­neh­mer auf der­sel­ben Stre­cke wie­der zurück zur Nes­se. Der Rund­kurs muss ins­ge­samt drei­mal absol­viert wer­den, bis die Halb­ma­ra­thon­di­stanz von 21,1 Kilo­me­tern erreicht ist.

Zeit­wei­se Sper­rung der Rathausbrücke

Wäh­rend der Ver­an­stal­tung kann es im gesam­ten Stre­cken­ver­lauf zwi­schen 10 und 13 Uhr zu Ver­kehrs­ein­schrän­kun­gen kom­men. Zur Absi­che­rung der Läu­fer wird ins­be­son­de­re der Bereich der Rat­haus­brü­cke in die­sem Zeit­raum vor­über­ge­hend gesperrt.

Anlie­ger kön­nen ihre Grund­stü­cke wei­ter­hin errei­chen. Die Zufahrt zu den Grund­stü­cken bleibt für sie frei.

Der Durch­gangs­ver­kehr wird gebe­ten, den betrof­fe­nen Bereich wäh­rend der Ver­an­stal­tung über die Stra­ße „An der See­schleu­se“ zu umfahren.

Ver­kehrs­teil­neh­mer soll­ten mehr Zeit einplanen

Auto­fah­rer und ande­re Ver­kehrs­teil­neh­mer soll­ten sich am Sonn­tag­vor­mit­tag auf mög­li­che Behin­de­run­gen im Bereich der Lauf­stre­cke ein­stel­len und den Ver­an­stal­tungs­be­reich nach Mög­lich­keit weit­räu­mig umfahren.

Der Halb­ma­ra­thon ist Teil der deutsch­land­wei­ten Akti­on „Stadt­Land­zu­Fuß“, bei der Bewe­gung und das Zurück­le­gen von Wegen zu Fuß im Mit­tel­punkt stehen.

Stell die Ver­kehrs­hin­wei­se über­sicht­li­cher her­aus­Prü­fe den Stre­cken­ver­lauf auf Widersprüche
 
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