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Haus­kauf in Leer (Ost­fries­land): Notar­kos­ten, Grund­buch­ge­büh­ren & Neben­kos­ten im Überblick

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Haus­kauf in Leer (Ost­fries­land): Notar­kos­ten ein­fach erklärt

Wer in Leer (Ost­fries­land) ein Haus kau­fen möch­te, kommt um den Notar nicht her­um. Ob Kauf­ver­trag, Grund­buch­ein­trag oder Eigen­tums­über­gang – der Notar ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben und sorgt für Rechts­si­cher­heit beim Immo­bi­li­en­kauf. Doch wel­che Notar­kos­ten ent­ste­hen genau und wie las­sen sie sich kalkulieren?

In die­sem Rat­ge­ber erfah­ren Sie, wie sich die Notar­kos­ten zusam­men­set­zen, wor­auf Sie ach­ten soll­ten und wel­che regio­na­len Beson­der­hei­ten es in Leer und Ost­fries­land gibt.


War­um beim Haus­kauf in Leer ein Notar Pflicht ist

In Deutsch­land muss jeder Immo­bi­li­en­kauf nota­ri­ell beur­kun­det wer­den. Der Notar erstellt und ver­liest den Kauf­ver­trag, sorgt für die Ein­tra­gung ins Grund­buch und wickelt die Kauf­preis­zah­lung recht­lich sicher ab.

Gera­de in Leer und der gesam­ten Regi­on Ost­fries­land ist der Notar oft auch der zen­tra­le Ansprech­part­ner, wenn es um Grund­stücks­gren­zen, Erb­fra­gen oder Alt­las­ten geht.


Notar­kos­ten beim Haus­kauf in Leer – so set­zen sie sich zusammen

Die Kos­ten für einen Notar beim Haus­kauf set­zen sich aus ver­schie­de­nen Gebüh­ren zusam­men und betra­gen in der Regel etwa 1 bis 1,5 % des Kauf­prei­ses, zuzüg­lich der Grund­buch­kos­ten. Hin­zu kom­men noch wei­te­re Gebüh­ren für die Ein­tra­gung von Grund­schul­den oder die Löschung von Rech­ten Drit­ter.

Ins­ge­samt soll­ten Sie mit Kos­ten von 1,3 bis 2,0 % des Kauf­prei­ses rechnen.


Notar Stadt Leer

Detail­lier­te Kostenaufstellung

Notar­kos­ten:
Für die Beur­kun­dung des Kauf­ver­trags, die Betreu­ungs­tä­tig­keit und den Voll­zug des Geschäfts fal­len in der Regel 1 bis 1,5 % des Kauf­prei­ses an.

Grund­buch­kos­ten:
Die Kos­ten für die Ein­tra­gung ins Grund­buch lie­gen bei etwa 0,5 % des Kauf­prei­ses.

Wei­te­re Gebüh­ren:
Zusätz­lich kön­nen Kos­ten für die Ein­tra­gung von Grund­schul­den oder die Löschung von Rech­ten Drit­ter anfallen.

Gesamt­kos­ten:
Die Gesamt­kos­ten für Notar und Grund­buch bewe­gen sich in der Regel zwi­schen 1,3 und 2,0 % des Kauf­prei­ses.


Bei­spiel­rech­nung für Leer

Bei einem Kauf­preis von 350.000 € könn­ten die Notar­kos­ten wie folgt aussehen:

  • Notar­kos­ten: ca. 1.370 € (Beur­kun­dung Kauf­ver­trag), 342,50 € (Betreu­ungs­ge­bühr), 342,50 € (Voll­zug­s­tä­tig­kei­ten)

  • Grund­buch­kos­ten: ca. 1.750 € (0,5 % des Kaufpreises)

  • Gesamt­kos­ten: 3.805 € (ohne Mehrwertsteuer)


Wich­ti­ger Hinweis

Die genau­en Kos­ten kön­nen je nach Leis­tungs­um­fang und Notar vari­ie­ren.
Es ist rat­sam, vor­ab ein Ange­bot vom Notar ein­zu­ho­len, um die tat­säch­li­chen Kos­ten zu erfah­ren.
In der Regel trägt der Käu­fer die Notar- und Grund­buch­kos­ten, es sei denn, es han­delt sich um Son­der­fäl­le – etwa wenn Rech­te Drit­ter durch den Ver­käu­fer gelöscht wer­den müssen.


Neben­kos­ten beim Immo­bi­li­en­kauf in Ostfriesland

Neben den Notar­kos­ten fal­len wei­te­re Kauf­ne­ben­kos­ten an:

  • Grund­er­werb­steu­er Nie­der­sach­sen: 5 % des Kaufpreises

  • Mak­ler­pro­vi­si­on (falls beauftragt)

  • Gebüh­ren für Finanzierungsunterlagen


Notar­kos­ten beim Haus­kauf in Leer auf einen Blick

Bei­spiel­rech­nung:

Sum­me laut Kauf­ver­trag: Geschäfts­wert: 289.000,00 Euro

Beur­kun­dungs­ver­fah­ren § 47   1.170,00 €

Betreu­ungs­ge­bühr § 113   292,50 €

Voll­zugs­ge­bühr §112    50,00 €

Doku­men­ten­pau­scha­le (s/w)     9,60 €

Post- und Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­pau­scha­le    20,00 €

Zwi­schen­sum­me:                       1542,10 €

+ 19% Umsatz­steu­er:                   293,00 €

Gesamt­be­trag Notar­kos­ten        1835,10 €  

 

Wer in Leer (Ost­fries­land) ein Haus kau­fen möch­te, soll­te die Notar- und Grund­buch­kos­ten von Beginn an in sei­ne Kal­ku­la­ti­on ein­pla­nen. Sie sind zwar gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, sichern aber den rei­bungs­lo­sen Ablauf und die Rechts­si­cher­heit des Immo­bi­li­en­kaufs. Mit guter Vor­be­rei­tung und trans­pa­ren­ter Kos­ten­pla­nung las­sen sich Über­ra­schun­gen vermeiden.

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