News
Hilfe in der Energiekrise: Land erhöht Förderung der Schuldnerberatungsstellen auf bis zu 1,5 Million Euro
Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und die daraus resultierenden Preissteigerungen bei Energie und Dingen des täglichen Bedarfs sorgen dafür, dass sich die finanzielle Situation vieler Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen deutlich verschlechtert. Mit Beginn der Heizperiode und der Erhöhung von Abschlagszahlungen für Strom und Gas ist zu erwarten, dass sich dieser Trend noch verstärkt.
Die Niedersächsische Landesregierung hat vor diesem Hintergrund auf Betreiben von Ministerpräsident Stephan Weil bereits im Sommer Maßnahmen identifiziert und beschlossen, um die Niedersächsinnen und Niedersachsen in dieser schwierigen Lage bestmöglich zu unterstützen.
Ein Teil dieser Vereinbarung aus dem August war die Stärkung der insgesamt 69 sozialen Schuldnerberatungen in ganz Niedersachsen. Das Land wird seine Förderung im laufenden Jahr von rund 650.000 auf bis zu 1,5 Million Euro erhöhen. Diese Beratungsstellen befinden sich in der Regel in der Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege, in privater Trägerschaft oder von Gemeinden, Städten und Landkreisen.
„Ich freue mich sehr, dass wir hier in vergleichsweiser kurzer Zeit eine Lösung gefunden haben und dieses zusätzliche Geld noch im laufenden Jahr aus Toto-Lotto-Mitteln bereitstellen können. Gerade für Familien und Einzelpersonen, denen das Wasser in finanzieller Hinsicht buchstäblich bis zum Hals steht, sind die sozialen Schuldnerberatungsstellen ein wichtiger Anlaufpunkt und mit ihrer Expertise ungemein wertvoll”, erklärt Sozialministerin Daniela Behrens zur erhöhten Förderung. Im Rahmen des Nachtragshaushaltes sei zudem geplant, die zusätzliche Unterstützung auch für das kommende Jahr zu verstetigen.
Marco Brunotte, Vorsitzender der LAG der Freien Wohlfahrtspflege Niedersachsen e. V. erklärt: „Wir begrüßen den Ausbau der Förderung der Schuldnerberatungsstellen durch das Land Niedersachsen sehr. Der Beratungsbedarf in unseren Schuldnerberatungsstellen nimmt momentan kontinuierlich zu. Das schnelle Handeln von Ministerin Behrens und ihrem Haus ist ein wichtiges Signal an die betroffenen Menschen, dass ihnen geholfen wird und sie mit ihren Problemlagen nicht alleine gelassen werden. Wir gehen nicht von einer kurzen Krise aus, deswegen ist die Verstetigung der Förderung ein klares Bekenntnis zu einer handlungsfähigen Beratungs- und Unterstützungsstruktur.”
Das Land habe daher ein erhebliches Interesse daran, dass die bestehenden sozialen Schuldnerberatungsstellen personell gestärkt werden, um ihr Angebot ausbauen zu können. So könne der spezifische Beratungsbedarf, der sich abzeichnet, aufgefangen werden, erklärt Ministerin Behrens: „Wir wollen sicherstellen, dass allen Ratsuchenden schon dann Hilfe und Unterstützung angeboten werden kann, wenn die Verschuldungssituation noch nicht eingetreten ist, aber bereits droht. Die Schuldnerberatungen können helfen, das Schlimmste zu verhindern.”
Mit den zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln fördert das Land deshalb zusätzliche Personalkapazitäten für Schuldnerberaterinnen und Schuldnerberater in einem Umfang von bis zu 0,5 Stellen (EG 11) per bestehender Beratungsstelle. Die Förderung erfolgt als Vollfinanzierung zu 100 Prozent bzw. 95 Prozent bei Beratungsstellen in kommunaler Trägerschaft. Mit Hilfe der Förderung können auch bereits bestehende Teilzeitstellen aufgestockt oder Verwaltungskräfte zur Schaffung von zusätzlicher Beratungskapazitäten eingesetzt werden. Die Beantragung und Bewilligung der Förderung erfolgen über das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Bürgerinnen und Bürger, die sich aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen in eine schwierigen finanziellen Situation befinden und eine Überschuldung fürchten, können unter www.meine-schulden.de/beratungsstellen eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden.
Anzeige