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Hohe Sprit­prei­se: Bund der Steu­er­zah­ler unter­stützt Preis­de­ckel von Minis­ter Tonne

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Hohe Sprit­prei­se: Bund der Steu­er­zah­ler unter­stützt Preis­de­ckel-Idee von Minis­ter Tonne

Ver­band for­dert geziel­te Ent­las­tun­gen für Pend­ler und Unter­neh­men und lehnt eine Über­ge­winn­steu­er ab

Niedersachsen/Bremen – Die stark gestie­ge­nen Prei­se für Ben­zin und Die­sel sor­gen wei­ter­hin für Dis­kus­sio­nen über mög­li­che Ent­las­tun­gen. Der Bund der Steu­er­zah­ler Nie­der­sach­sen und Bre­men unter­stützt dabei den Vor­schlag von Wirt­schafts­mi­nis­ter Grant Hen­drik Ton­ne, über einen wirk­sa­men Preis­de­ckel nach euro­päi­schem Vor­bild zu bera­ten. Gleich­zei­tig warnt der Ver­band vor pau­scha­len und teu­ren Ent­las­tungs­maß­nah­men sowie vor einer Übergewinnsteuer.

Nach Auf­fas­sung des Bun­des der Steu­er­zah­ler müs­se die Poli­tik auf außer­ge­wöhn­li­che Preis­stei­ge­run­gen bei Kraft­stof­fen reagie­ren. Ein sinn­voll aus­ge­stal­te­ter Preis­de­ckel kön­ne dabei ein Instru­ment sein, um über­mä­ßi­ge Mar­gen zu begren­zen und Ver­brau­cher sowie Unter­neh­men unmit­tel­bar zu entlasten.

„Bei einem Punkt hat Wirt­schafts­mi­nis­ter Ton­ne unse­re aus­drück­li­che Unter­stüt­zung: Die Poli­tik darf außer­ge­wöhn­li­che Preis­stei­ge­run­gen bei Ben­zin und Die­sel nicht ein­fach hin­neh­men“, erklärt Jan Ver­möh­len, Vor­stands­mit­glied des Bun­des der Steu­er­zah­ler Nie­der­sach­sen und Bremen.

Preis­de­ckel soll nicht zulas­ten der Steu­er­zah­ler gehen

Ent­schei­dend sei aus Sicht des Ver­ban­des aller­dings die kon­kre­te Aus­ge­stal­tung eines sol­chen Modells. Ein Preis­de­ckel soll­te dem­nach nicht dau­er­haft mit Steu­er­geld finan­ziert wer­den, indem der Staat die Dif­fe­renz zwi­schen Markt- und End­preis übernimmt.

Statt­des­sen schlägt der Bund der Steu­er­zah­ler eine gesetz­lich defi­nier­te Preis­ober­gren­ze vor. Die­se könn­te sich nach­voll­zieh­bar an Beschaffungs‑, Roh­öl- und wei­te­ren rele­van­ten Kos­ten ori­en­tie­ren und dadurch über­mä­ßi­ge Mar­gen begrenzen.

„Wenn nach­voll­zieh­bar ist, zu wel­chen Kos­ten Kraft­stoff beschafft und ver­ar­bei­tet wird, muss der Staat prü­fen, ob dar­aus eine belast­ba­re Gren­ze für den Wei­ter­ver­kauf ent­wi­ckelt wer­den kann“, so Ver­möh­len. Nach sei­ner Auf­fas­sung wür­de dadurch nicht der Steu­er­zah­ler die Ent­las­tung finan­zie­ren. Viel­mehr wür­de ver­hin­dert, dass eine außer­ge­wöhn­li­che Markt­si­tua­ti­on zu unan­ge­mes­se­nen Gewinn­mar­gen führt.

Kei­ne Ent­las­tung nach dem Gießkannenprinzip

Neben einem mög­li­chen Preis­de­ckel for­dert der Bund der Steu­er­zah­ler ziel­ge­rich­te­te Ent­las­tun­gen für die­je­ni­gen, die beson­ders von hohen Kraft­stoff­prei­sen betrof­fen sind.

Dabei unter­schei­det der Ver­band zwi­schen Men­schen, die auf das Auto ange­wie­sen sind, und sol­chen, die pro­blem­los auf ande­re Ver­kehrs­mit­tel aus­wei­chen kön­nen. Beson­ders im Blick hat der Steu­er­zah­ler­bund Berufs­pend­ler ohne rea­lis­ti­sche Alter­na­ti­ve zum Auto. Auch Hand­werks­be­trie­be, Spe­di­tio­nen und ande­re Unter­neh­men sei­en betrof­fen, wenn Fahr­zeu­ge unmit­tel­bar für die wirt­schaft­li­che Tätig­keit benö­tigt werden.

Der Ver­band spricht sich des­halb ins­be­son­de­re für eine höhe­re Ent­fer­nungs­pau­scha­le aus. Über einen ent­spre­chend ein­ge­tra­ge­nen Frei­be­trag könn­te eine steu­er­li­che Ent­las­tung bereits unter­jäh­rig über den monat­li­chen Net­to­lohn wirk­sam werden.

Für Men­schen mit klei­nen Ein­kom­men, die von einer steu­er­li­chen Ent­las­tung nur wenig oder gar nicht pro­fi­tie­ren, bringt der Bund der Steu­er­zah­ler zusätz­lich eine geziel­te direk­te Zah­lung ins Gespräch.

Pau­scha­le Zah­lun­gen an alle Bür­ger oder steu­er­fi­nan­zier­te Tan­kra­bat­te hält der Ver­band dage­gen für wenig ziel­füh­rend. Erfah­run­gen mit frü­he­ren Ent­las­tungs­maß­nah­men hät­ten nach Ein­schät­zung des Steu­er­zah­ler­bun­des gezeigt, dass sol­che Rabat­te nicht zwangs­läu­fig voll­stän­dig bei den Auto­fah­rern ankommen.

Kri­tik an einer Übergewinnsteuer

Deut­lich anders bewer­tet der Bund der Steu­er­zah­ler den Vor­schlag von Wirt­schafts­mi­nis­ter Ton­ne, soge­nann­te Über­ge­win­ne der Mine­ral­öl­wirt­schaft abzuschöpfen.

„Eine Über­ge­winn­steu­er ver­bil­ligt kei­nen ein­zi­gen Liter Ben­zin oder Die­sel“, erklärt Ver­möh­len. Eine sol­che Steu­er set­ze erst nach­träg­lich beim Gewinn eines Unter­neh­mens an und nicht beim Preis, den Ver­brau­cher aktu­ell an der Tank­stel­le bezahlen.

Zusätz­li­che Schwie­rig­kei­ten sieht der Ver­band bei der Fra­ge, wie ein sol­cher Über­ge­winn über­haupt ein­deu­tig defi­niert wer­den könn­te. Gewin­ne inter­na­tio­nal täti­ger Mine­ral­öl­kon­zer­ne könn­ten bei­spiels­wei­se aus der För­de­rung, dem Raf­fi­ne­rie­ge­schäft, dem Han­del oder Aus­lands­ge­schäf­ten stam­men. Eine ein­deu­ti­ge Zuord­nung zum Kraft­stoff­ver­kauf an deut­schen Tank­stel­len sei des­halb nicht ohne Wei­te­res möglich.

Der Bund der Steu­er­zah­ler warnt außer­dem vor mög­li­chen Gewinn­ver­la­ge­run­gen und wirt­schaft­li­chen Aus­weich­re­ak­tio­nen. Eine nach­träg­li­che Besteue­rung von Unter­neh­mens­ge­win­nen garan­tie­re weder nied­ri­ge­re Kraft­stoff­prei­se noch, dass die dar­aus erziel­ten Staats­ein­nah­men spä­ter bei den beson­ders belas­te­ten Auto­fah­rern ankommen.

Vier Maß­nah­men ste­hen im Mittelpunkt

Der Bund der Steu­er­zah­ler Nie­der­sach­sen for­dert den Bund auf, aus sei­ner Sicht mög­li­che Maß­nah­men mit­ein­an­der zu ver­bin­den. Dazu gehören:

  1. eine Anhe­bung der Ent­fer­nungs­pau­scha­le für Berufspendler,
  2. eine geziel­te direk­te Ent­las­tung von Men­schen mit klei­nen Ein­kom­men, die auf das Auto ange­wie­sen sind,
  3. wirk­sa­me­re kar­tell­recht­li­che Instru­men­te, ein­schließ­lich eines rechts­si­cher aus­ge­stal­te­ten Preisdeckels,
  4. der Ver­zicht auf pau­scha­le Ent­las­tun­gen nach dem Gießkannenprinzip.

Der Ver­band sieht damit grund­sätz­lich Schnitt­men­gen mit dem Vor­stoß von Wirt­schafts­mi­nis­ter Ton­ne beim The­ma Preis­de­ckel. Gleich­zei­tig bestehen deut­li­che Unter­schie­de bei der Fra­ge einer mög­li­chen Übergewinnsteuer.

Ton­ne for­dert Preis­de­ckel nach euro­päi­schem Vorbild

Wirt­schafts­mi­nis­ter Grant Hen­drik Ton­ne hat­te ange­sichts der gestie­ge­nen Kraft­stoff­prei­se einen zeit­lich befris­te­ten Preis­de­ckel nach dem Vor­bild Luxem­burgs ins Gespräch gebracht. Nach sei­nen Vor­stel­lun­gen könn­te der maxi­ma­le Ver­kaufs­preis regel­mä­ßig neu berech­net wer­den und sich unter ande­rem an inter­na­tio­na­len Öl- und Beschaf­fungs­kos­ten ori­en­tie­ren. Tank­stel­len könn­ten wei­ter­hin güns­ti­ge­re Prei­se anbie­ten, dürf­ten die fest­ge­leg­te Ober­gren­ze jedoch nicht überschreiten.

Ton­ne ver­weist außer­dem auf die Belas­tun­gen für Unter­neh­men wie Spe­di­tio­nen, Logis­tik­be­trie­be und Hand­werks­un­ter­neh­men. Höhe­re Kraft­stoff­kos­ten könn­ten sich über Lie­fer­ket­ten auch auf Prei­se ande­rer Waren und Dienst­leis­tun­gen aus­wir­ken. Zusätz­lich hat­te der Minis­ter eine mög­li­che Abschöp­fung von Kri­sen- bezie­hungs­wei­se Über­ge­win­nen der Mine­ral­öl­wirt­schaft angesprochen.

Der Bund der Steu­er­zah­ler setzt bei sei­ner Kri­tik an die­sem Punkt einen ande­ren Schwer­punkt. Aus Sicht des Ver­ban­des soll­te eine Ent­las­tung mög­lichst direkt bei den­je­ni­gen ankom­men, die durch hohe Kraft­stoff­prei­se beson­ders belas­tet werden.

„Ent­schei­dend ist am Ende nicht, mög­lichst viel Steu­er­geld ein­zu­set­zen. Ent­schei­dend ist, dass eine Ent­las­tung dort ankommt, wo hohe Kraft­stoff­prei­se tat­säch­lich zu einer beson­de­ren Belas­tung wer­den“, erklärt Vermöhlen.

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