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https://bauwole.de/t: Land­kreis Leer warnt vor erhöh­tem Risiko

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Erhöh­tes Risi­ko: War­nung vor Geflügelpest

Geflü­gel­hal­ter soll­ten Vor­keh­run­gen tref­fen – Auf­stall­pflicht könn­te kurz­fris­tig ange­ord­net werden

Das Amt für Vete­ri­när­we­sen und Lebens­mit­tel­si­cher­heit des Land­krei­ses Leer warnt Geflü­gel­hal­ter ein­dring­lich vor dem erhöh­ten Risi­ko der Geflü­gel­pest (aviä­re Influ­en­za). Beson­ders im Novem­ber ist die Anzahl der Aus­brü­che euro­pa­weit stark ange­stie­gen. In Deutsch­land gehört Nie­der­sach­sen zu den beson­ders betrof­fe­nen Regio­nen. Laut einer aktu­el­len Risi­ko­ein­schät­zung des Fried­rich-Löff­ler-Insti­tuts (FLI) vom Dezem­ber besteht ein hohes Risi­ko, dass sich das hoch­an­ste­cken­de Virus des Sub­typs H5 (HPAIV H5) in Geflü­gel­hal­tun­gen und Vogel­be­stän­den zoo­lo­gi­scher Ein­rich­tun­gen aus­brei­tet. Der Erre­ger wird haupt­säch­lich durch direk­ten oder indi­rek­ten Kon­takt mit infi­zier­ten Wild­vö­geln übertragen.

Auf­stall­pflicht könn­te kommen

Die Geflü­gel­pest ist eine schwe­re Infek­ti­ons­krank­heit, die bei Geflü­gel hohe Ver­lus­te ver­ur­sacht. Um einen Ein­trag des Virus zu ver­hin­dern, emp­fiehlt das Vete­ri­när­amt allen Geflü­gel­hal­tern – gewerb­li­chen als auch pri­va­ten – drin­gend, sich auf eine mög­li­che Auf­stall­pflicht vor­zu­be­rei­ten. Soll­te sich das Seu­chen­ge­sche­hen wei­ter ver­schär­fen, kann die­se Maß­nah­me kurz­fris­tig ange­ord­net werden.

Stäl­le und Aus­läu­fe soll­ten daher umge­hend gegen Wild­vö­gel gesi­chert wer­den. Geflü­gel­hal­ter soll­ten außer­dem ihre Hygie­ne- und Bio­si­cher­heits­maß­nah­men über­prü­fen und gege­be­nen­falls ver­stär­ken. Dazu gehö­ren unter anderem:

  • Kein Kon­takt zwi­schen Geflü­gel und Wildvögeln.
  • Tren­nung von Schuh­werk und Klei­dung, die im Stall ver­wen­det werden.
  • Des­in­fek­ti­ons­mög­lich­kei­ten an den Ein­gän­gen der Geflügelbereiche.

Die Auf­stall­pflicht wür­de auch klei­ne und pri­va­te Geflü­gel­hal­tun­gen betref­fen. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen und kon­kre­te Hand­lungs­emp­feh­lun­gen stellt das Vete­ri­när­amt auf sei­ner Web­site unter zur Ver­fü­gung.www .land­kreis -leer .de /tierseuchen

Schnel­le Mel­dung von Auf­fäl­lig­kei­ten ist entscheidend

Eine schnel­le Erken­nung und Mel­dung von Infek­tio­nen ist ent­schei­dend, um die Aus­brei­tung der Geflü­gel­pest zu ver­hin­dern. Das Vete­ri­när­amt bit­tet daher alle Tier­ärz­tin­nen, Tier­ärz­te sowie Geflü­gel­hal­te­rin­nen und Geflü­gel­hal­ter, kli­ni­sche Auf­fäl­lig­kei­ten oder eine Stö­rung der Gesund­heits­pa­ra­me­ter im Geflü­gel­be­stand unver­züg­lich zu mel­den. Zu den Anzei­chen einer mög­li­chen Infek­ti­on gehören:

  • Erhöh­te Sta­bi­li­tät im Bestand
  • Abnah­me der Fut­ter- und Wasseraufnahme
  • Rück­gang der Legeleistung

Wei­te­re Informationen

Detail­lier­te Infor­ma­tio­nen zur Geflü­gel­pest, zu Schutz­maß­nah­men und zur aktu­el­len Lage sind auf fol­gen­den Inter­net­sei­ten verfügbar:

Geflü­gel­hal­ter sind jetzt gefor­dert, Vor­sor­ge­maß­nah­men zu tref­fen, um das Risi­ko eines Aus­bruchs zu mini­mie­ren und ihre Bestän­de zu schützen.


 

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