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IHK: Schwellenwert der 50er-Inzidenz ist überholt
IHK: „Neue Verordnung weist in die richtige Richtung – aber Schwellenwert der 50er-Inzidenz ist überholt“
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) für Ostfriesland und Papenburg hat die neue Corona-Verordnung des Landes begrüßt. Aus Sicht der IHK weist die Verordnung in die richtige Richtung. Allerdings hält sie den Schwellenwert der 50er-Inzidenz, der auch in der neuen Verordnung noch enthalten ist, für überholt.
„Vor allem aus Sicht der Tourismusbranche ist es sehr zu begrüßen, dass die Landesregierung mit der neuen Corona-Verordnung von ihrem bisherigen Stufenplan abrückt und eine Grundlage schafft, um einen weiteren Lockdown zu verhindern. Die grundsätzliche Abkehr von den Inzidenzzahlen als einziger Bewertungsgrundlage ist ein von der Branche lange geforderter Schritt“, so Kerstin Kontny, Referentin für Tourismus bei der IHK.
Neben den reinen Infektionszahlen würden jetzt auch Faktoren wie der Hospitalisierungsgrad und die Belegung der Intensivbetten in die Bewertung des Pandemiegeschehens einbezogen. Die IHK kritisiert allerdings, dass — ohne inhaltliche Begründung — dieses neue Konzept durch die eingebaute Grenze von 50 Neuinfizierten durchbrochen werde. Dies werfe Fragen auf, nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass auch der Bund die 50er-Inzidenz aus dem Infektionsschutzgesetz streichen will.
Fraglich sei auch, ob eine Dokumentationspflicht – auf die andere Bundesländer nun vollständig verzichteten – noch zielführend sei. Es stelle sich zudem die Frage, ob die in der neuen Verordnung ebenfalls vorgeschriebene Reduzierung der Kapazitäten bei Diskotheken und Clubs unterhalb der ersten Warnstufe angemessen sei.
Positiv bewertet die IHK, dass mit der neuen Verordnung eine Angleichung der Regelungen für viele wirtschaftliche Teilbereiche stattgefunden habe. Dennoch gebe es noch immer viele Detailregelungen, die die Akzeptanz in der Bevölkerung mindern. Hier solle sich die Landesregierung bei der nächsten Verordnung ein Beispiel an den Formulierungen aus Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg nehmen, die wesentlich kompakter und übersichtlicher gehalten seien.
Die IHK spricht sich generell dafür aus, der 3G-Regelung (genesen, geimpft, getestet) eine noch stärkere Bedeutung beizumessen. Sie werde nicht nur in der touristischen Branche befürwortet, wobei Betriebe zunehmend dazu übergehen wollten, nur geimpfte und genesene Gäste zu empfangen.