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IHK: Schwel­len­wert der 50er-Inzi­denz ist überholt

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IHK: „Neue Ver­ord­nung weist in die rich­ti­ge Rich­tung – aber Schwel­len­wert der 50er-Inzi­denz ist überholt“

Die Indus­trie- und Han­dels­kam­mer (IHK) für Ost­fries­land und Papen­burg hat die neue Coro­na-Ver­ord­nung des Lan­des begrüßt. Aus Sicht der IHK weist die Ver­ord­nung in die rich­ti­ge Rich­tung. Aller­dings hält sie den Schwel­len­wert der 50er-Inzi­denz, der auch in der neu­en Ver­ord­nung noch ent­hal­ten ist, für überholt.
 
„Vor allem aus Sicht der Tou­ris­mus­bran­che ist es sehr zu begrü­ßen, dass die Lan­des­re­gie­rung mit der neu­en Coro­na-Ver­ord­nung von ihrem bis­he­ri­gen Stu­fen­plan abrückt und eine Grund­la­ge schafft, um einen wei­te­ren Lock­down zu ver­hin­dern. Die grund­sätz­li­che Abkehr von den Inzi­denz­zah­len als ein­zi­ger Bewer­tungs­grund­la­ge ist ein von der Bran­che lan­ge gefor­der­ter Schritt“, so Kers­tin Kont­ny, Refe­ren­tin für Tou­ris­mus bei der IHK.
 
Neben den rei­nen Infek­ti­ons­zah­len wür­den jetzt auch Fak­to­ren wie der Hos­pi­ta­li­sie­rungs­grad und die Bele­gung der Inten­siv­bet­ten in die Bewer­tung des Pan­de­mie­ge­sche­hens ein­be­zo­gen. Die IHK kri­ti­siert aller­dings, dass — ohne inhalt­li­che Begrün­dung — die­ses neue Kon­zept durch die ein­ge­bau­te Gren­ze von 50 Neu­in­fi­zier­ten durch­bro­chen wer­de. Dies wer­fe Fra­gen auf, nicht zuletzt vor dem Hin­ter­grund, dass auch der Bund die 50er-Inzi­denz aus dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz strei­chen will.
Frag­lich sei auch, ob eine Doku­men­ta­ti­ons­pflicht – auf die ande­re Bun­des­län­der nun voll­stän­dig ver­zich­te­ten – noch ziel­füh­rend sei. Es stel­le sich zudem  die Fra­ge, ob die in der neu­en Ver­ord­nung eben­falls vor­ge­schrie­be­ne Redu­zie­rung der Kapa­zi­tä­ten bei Dis­ko­the­ken und Clubs unter­halb der ers­ten Warn­stu­fe ange­mes­sen sei.
 
 
Posi­tiv bewer­tet die IHK, dass mit der neu­en Ver­ord­nung eine Anglei­chung der Rege­lun­gen für vie­le wirt­schaft­li­che Teil­be­rei­che statt­ge­fun­den habe. Den­noch gebe es noch immer vie­le Detail­re­ge­lun­gen, die die Akzep­tanz in der Bevöl­ke­rung min­dern. Hier sol­le sich die Lan­des­re­gie­rung bei der nächs­ten Ver­ord­nung ein Bei­spiel an den For­mu­lie­run­gen aus Nord­rhein-West­fa­len und Baden-Würt­tem­berg neh­men, die wesent­lich kom­pak­ter und über­sicht­li­cher gehal­ten seien.
Die IHK spricht sich gene­rell dafür aus, der 3G-Rege­lung (gene­sen, geimpft, getes­tet) eine noch stär­ke­re Bedeu­tung bei­zu­mes­sen. Sie wer­de nicht nur in der tou­ris­ti­schen Bran­che befür­wor­tet, wobei Betrie­be zuneh­mend dazu über­ge­hen woll­ten, nur geimpf­te und gene­se­ne Gäs­te zu empfangen.
 

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