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IHK warnt vor unseriösen Rechnungen
Vorsicht (Formular-) Falle
IHK warnt vor unseriösen Rechnungen
Die Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg (IHK) mahnt aus aktuellem Anlass Unternehmen zur Vorsicht. Derzeit werden Rechnungen mit einem vorgedruckten Überweisungsträger versendet, die als Absender das Amtsgericht ausweisen. Als Blickfang dienen das Landeswappen und der Hinweis „Rechnung“ unter der Angabe eines vermeintlichen Kassenzeichens. Außerdem werden Zahlungsfristen genannt; bei Nichteinhaltung drohen „selbstverschuldete Mahngebühren“ und eine „zwangsweise Einziehung des Betrages“. Auf dem beigefügten Überweisungsträger wird als begünstigter Kontoinhaber eine LBB KS genannt.
„Viele Unternehmen begleichen diese Zahlungsaufforderung, weil sie glauben, dass es sich hierbei tatsächlich um eine Rechnung für ihre Handelsregistereintragung handelt. Es werden nämlich gezielt Unternehmen angeschrieben, die sich gerade im Handelsregister haben eintragen lassen“, so IHK-Referent Michael Tischner. „Durch die offizielle Gestaltung der Rechnung sowie die Verwendung hoheitlicher Zeichen wird der Eindruck erweckt, dass es sich um ein amtliches Schreiben handelt“, so Tischner weiter.
Die IHK warnt davor, vermeintlich offizielle Rechnungen für Eintragungen im Handelsregister ohne vorherige Prüfung zu bezahlen. „Derartige Rechnungen sollten genauestens unter die Lupe genommen werden. Im Zweifel sollten sich die Unternehmen an die IHK oder das zuständige Amtsgericht wenden“, so Tischner.