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IHK warnt vor unse­riö­sen Rechnungen

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Vor­sicht (For­mu­lar-) Falle

IHK warnt vor unse­riö­sen Rechnungen
 
Die Indus­trie- und Han­dels­kam­mer für Ost­fries­land und Papen­burg (IHK) mahnt aus aktu­el­lem Anlass Unter­neh­men zur Vor­sicht. Der­zeit wer­den Rech­nun­gen mit einem vor­ge­druck­ten Über­wei­sungs­trä­ger ver­sen­det, die als Absen­der das Amts­ge­richt aus­wei­sen. Als Blick­fang die­nen das Lan­des­wap­pen und der Hin­weis „Rech­nung“ unter der Anga­be eines ver­meint­li­chen Kas­sen­zei­chens. Außer­dem wer­den Zah­lungs­fris­ten genannt; bei Nicht­ein­hal­tung dro­hen „selbst­ver­schul­de­te Mahn­ge­büh­ren“ und eine „zwangs­wei­se Ein­zie­hung des Betra­ges“. Auf dem bei­gefüg­ten Über­wei­sungs­trä­ger wird als begüns­tig­ter Kon­to­in­ha­ber eine LBB KS genannt.
 
 „Vie­le Unter­neh­men beglei­chen die­se Zah­lungs­auf­for­de­rung, weil sie glau­ben, dass es sich hier­bei tat­säch­lich um eine Rech­nung für ihre Han­dels­re­gis­ter­ein­tra­gung han­delt. Es wer­den näm­lich gezielt Unter­neh­men ange­schrie­ben, die sich gera­de im Han­dels­re­gis­ter haben ein­tra­gen las­sen“, so IHK-Refe­rent Micha­el Tisch­ner. „Durch die offi­zi­el­le Gestal­tung der Rech­nung sowie die Ver­wen­dung hoheit­li­cher Zei­chen wird der Ein­druck erweckt, dass es sich um ein amt­li­ches Schrei­ben han­delt“, so Tisch­ner weiter.
 
Die IHK warnt davor, ver­meint­lich offi­zi­el­le Rech­nun­gen für Ein­tra­gun­gen im Han­dels­re­gis­ter ohne vor­he­ri­ge Prü­fung zu bezah­len. „Der­ar­ti­ge Rech­nun­gen soll­ten genau­es­tens unter die Lupe genom­men wer­den. Im Zwei­fel soll­ten sich die Unter­neh­men an die IHK oder das zustän­di­ge Amts­ge­richt wen­den“, so Tischner.

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