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Impfpflicht gegen Newcastle-Disease: Veterinäramt mahnt Geflügelhalter zur Vorsorge
Aufruf zur Impfung: Schutz gegen Newcastle-Disease bei Hühnern und Puten
Aktuelle Warnung des Friedrich-Löffler-Instituts
Nach einer 30-jährigen Phase ohne Ausbrüche verzeichnet das Friedrich-Löffler-Institut eine neue Dynamik bei der Verbreitung der Newcastle-Disease (ND). Im Februar 2026 wurden mehrere Fälle in kommerziellen Geflügelhaltungen in Brandenburg und Bayern nachgewiesen. Vor diesem Hintergrund mahnt das Veterinäramt des Landkreises Leer alle Tierhalter zur strikten Einhaltung der Impfpflicht.
Krankheitsbild und Risiken
Die Newcastle-Disease, oft als atypische Geflügelpest bezeichnet, ist eine hochansteckende Tierseuche. Sie betrifft insbesondere Hühner und Puten und weist Symptome auf, die der klassischen Geflügelpest stark ähneln.
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Verlauf: Beide Krankheitsformen führen zu hohen Erkrankungs- und Verlustraten innerhalb der Bestände.
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Rechtliche Folgen: Gemäß EU-Tiergesundheitsrecht müssen betroffene Bestände im Falle eines Nachweises getötet werden. Diese Regelung gilt ausnahmslos, auch für Hobby- und Kleinsthaltungen.
Der entscheidende Unterschied zur klassischen Geflügelpest besteht in der Verfügbarkeit einer wirksamen Prophylaxe: Gegen Newcastle-Disease ist eine Schutzimpfung nicht nur möglich, sondern in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.
Pflichten für Tierhalter
Die Impfpflicht erstreckt sich über alle Haltungsformen – von der gewerblichen Zucht bis zur privaten Kleinsthaltung. Um einen wirksamen Schutz zu gewährleisten, sind folgende Punkte zu beachten:
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Regelmäßigkeit: Eine einmalige Gabe ist unzureichend. Erforderlich sind eine vollständige Grundimmunisierung sowie regelmäßige Nachimpfungen in vorgegebenen Abständen.
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Dokumentation: Jede durchgeführte Impfung muss ordnungsgemäß dokumentiert werden.
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Beratung: Es wird empfohlen, den aktuellen Impfstatus der Tiere in Absprache mit einem Tierarzt zu überprüfen.
Beratung und Informationen
Für Rückfragen zur Impfung sowie zu allgemeinen Maßnahmen der Biosicherheit steht das Veterinäramt zur Verfügung. Weiterführende Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten sind über die offizielle Webseite des Landkreises zugänglich:
AnzeigeInformationen online: www.landkreis-leer.de/tierseuchen