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Impf­pflicht gegen New­cast­le-Dise­a­se: Vete­ri­när­amt mahnt Geflü­gel­hal­ter zur Vorsorge

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Auf­ruf zur Imp­fung: Schutz gegen New­cast­le-Dise­a­se bei Hüh­nern und Puten

Aktu­el­le War­nung des Friedrich-Löffler-Instituts

Nach einer 30-jäh­ri­gen Pha­se ohne Aus­brü­che ver­zeich­net das Fried­rich-Löff­ler-Insti­tut eine neue Dyna­mik bei der Ver­brei­tung der New­cast­le-Dise­a­se (ND). Im Febru­ar 2026 wur­den meh­re­re Fäl­le in kom­mer­zi­el­len Geflü­gel­hal­tun­gen in Bran­den­burg und Bay­ern nach­ge­wie­sen. Vor die­sem Hin­ter­grund mahnt das Vete­ri­när­amt des Land­krei­ses Leer alle Tier­hal­ter zur strik­ten Ein­hal­tung der Impfpflicht.


Krank­heits­bild und Risiken

Die New­cast­le-Dise­a­se, oft als aty­pi­sche Geflü­gel­pest bezeich­net, ist eine hoch­an­ste­cken­de Tier­seu­che. Sie betrifft ins­be­son­de­re Hüh­ner und Puten und weist Sym­pto­me auf, die der klas­si­schen Geflü­gel­pest stark ähneln.

  • Ver­lauf: Bei­de Krank­heits­for­men füh­ren zu hohen Erkran­kungs- und Ver­lust­ra­ten inner­halb der Bestände.

  • Recht­li­che Fol­gen: Gemäß EU-Tier­ge­sund­heits­recht müs­sen betrof­fe­ne Bestän­de im Fal­le eines Nach­wei­ses getö­tet wer­den. Die­se Rege­lung gilt aus­nahms­los, auch für Hob­by- und Kleinsthaltungen.

Der ent­schei­den­de Unter­schied zur klas­si­schen Geflü­gel­pest besteht in der Ver­füg­bar­keit einer wirk­sa­men Pro­phy­la­xe: Gegen New­cast­le-Dise­a­se ist eine Schutz­imp­fung nicht nur mög­lich, son­dern in Deutsch­land gesetz­lich vor­ge­schrie­ben.


Pflich­ten für Tierhalter

Die Impf­pflicht erstreckt sich über alle Hal­tungs­for­men – von der gewerb­li­chen Zucht bis zur pri­va­ten Kleinst­hal­tung. Um einen wirk­sa­men Schutz zu gewähr­leis­ten, sind fol­gen­de Punk­te zu beachten:

  1. Regel­mä­ßig­keit: Eine ein­ma­li­ge Gabe ist unzu­rei­chend. Erfor­der­lich sind eine voll­stän­di­ge Grund­im­mu­ni­sie­rung sowie regel­mä­ßi­ge Nach­imp­fun­gen in vor­ge­ge­be­nen Abständen.

  2. Doku­men­ta­ti­on: Jede durch­ge­führ­te Imp­fung muss ord­nungs­ge­mäß doku­men­tiert werden.

  3. Bera­tung: Es wird emp­foh­len, den aktu­el­len Impf­sta­tus der Tie­re in Abspra­che mit einem Tier­arzt zu überprüfen.


Bera­tung und Informationen

Für Rück­fra­gen zur Imp­fung sowie zu all­ge­mei­nen Maß­nah­men der Bio­si­cher­heit steht das Vete­ri­när­amt zur Ver­fü­gung. Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen sowie Kon­takt­mög­lich­kei­ten sind über die offi­zi­el­le Web­sei­te des Land­krei­ses zugänglich:

Infor­ma­tio­nen online: www.landkreis-leer.de/tierseuchen

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