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Infor­ma­tio­nen zum Schul­aus­fall im Land­kreis Leer: Wich­ti­ge Details und Hinweise

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Schul­aus­fall Land­kreis Leer

Plötz­li­cher Schnee­fall und Eisglätte

Im Land­kreis Leer wird über einen Unter­richts­aus­fall nur bei beson­de­ren Wit­te­rungs­ver­hält­nis­sen ent­schie­den, wie bei­spiels­wei­se extre­mer Stra­ßen­glät­te, Schnee­ver­we­hun­gen oder Sturm. 

Wie erfah­re ich mög­lichst früh vom Schulausfall?

Die Kreis­ver­wal­tung trifft bis 5 Uhr mor­gens eine Ent­schei­dung über einen mög­li­chen Unter­richts­aus­fall. Unmit­tel­bar nach der Anord­nung wer­den fol­gen­de Maß­nah­men ergriffen:

  • Pres­se­mit­tei­lung: Medi­en wer­den informiert.
  • Inter­net­sei­te: Die Web­sei­te des Land­krei­ses wird aktualisiert.
  • Sozia­le Medi­en: Infor­ma­tio­nen wer­den auf den Social-Media-Kanä­len der Kreis­ver­wal­tung (Face­book, Insta­gram, X) veröffentlicht.

Zusätz­lich besteht die Mög­lich­keit, die KAT­WARN-Warn­app her­un­ter­zu­la­den und deren Push-Mit­tei­lun­gen zu akti­vie­ren. Die Kreis­ver­wal­tung bit­tet dar­um, von tele­fo­ni­schen oder schrift­li­chen Anfra­gen zu aktu­el­len oder zukünf­ti­gen Schul­aus­fäl­len Abstand zu neh­men, da die Web­sei­te des Land­krei­ses immer den aktu­ells­ten Stand widerspiegelt.

Sicher­heit auf dem Schulweg

Soll­te zwi­schen 5 Uhr und Schul­be­ginn Blitz­eis auf­tre­ten, kann eine Bekannt­ga­be über das Radio mög­li­cher­wei­se nicht recht­zei­tig die Schüler

 

errei­chen. Daher wird emp­foh­len, sich auf KATWARN, die Web­sei­te und die sozia­len Netz­wer­ke zu verlassen.

Wenn Erzie­hungs­be­rech­tig­te der Ansicht sind, dass der Schul­weg auf­grund der Wit­te­rung gefähr­lich ist, haben sie das Recht, ihre Kin­der zu Hau­se zu las­sen oder sie vor­zei­tig von der Schu­le abzu­ho­len, selbst wenn kein gene­rel­ler Unter­richts­aus­fall ange­ord­net wur­de. In die­sem Fall soll­te dem Kind ein ent­spre­chen­des Ent­schul­di­gungs­schrei­ben mit­ge­ge­ben werden.

Schul­be­trieb wäh­rend des Unterrichtsausfalls

Im Fal­le eines Unter­richts­aus­falls bleibt die Schu­le geöff­net. Die Schü­ler kön­nen zur Schu­le gehen, und die Lehr­kräf­te sind „im Dienst“, um die Betreu­ung sicherzustellen.

Die Bus­un­ter­neh­men und ‑fah­rer

 

tra­gen bei extre­men Wit­te­rungs­ver­hält­nis­sen eine gro­ße Ver­ant­wor­tung für die Sicher­heit. Letzt­end­lich müs­sen sie ent­schei­den, ob sie trotz eines nicht abge­sag­ten Unter­richts die Fahr­zeu­ge ein­set­zen kön­nen. In Ein­zel­fäl­len kann es vor­kom­men, dass bestimm­te Stra­ßen oder Stra­ßen­ab­schnit­te nicht befah­ren wer­den kön­nen, was dazu führt, dass Schü­ler an ande­ren als der Ein­stiegs­hal­te­stel­le den Bus ver­las­sen müssen.

Die Unter­neh­men und Bus­fah­rer sind ange­hal­ten, umsich­tig zu ent­schei­den. Kein Kind wird auf frei­er Stre­cke aus dem Bus ausgesetzt.

Pflich­ten der Auszubildenden

Die Anord­nung eines Unter­richts­aus­falls an einer berufs­bil­den­den Schu­le hat kei­ne Aus­wir­kun­gen auf die Pflich­ten der Aus­zu­bil­den­den aus ihrem Ausbildungsverhältnis.

Die Schü­ler­be­för­de­rung erfolgt über­wie­gend im Öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr. Ein Schul­aus­fall ent­bin­det den Lini­en­ver­kehr jedoch nicht von der „Bedie­nungs­pflicht“.


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Heis­fel­der Stra­ße 2
26789 Leer
Tele­fon: 0491 — 5951

Stand­ort Moorm­er­land:
Rudolf-Eucken-Stra­ße 14
26802 Moorm­er­land
Tele­fon: 04954 — 8789

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