Lokal
Informationen zur “Schools out Party” am Hafen
Anlässlich des Schuljahresendes hätten sich auch in diesem Jahr sicherlich wieder gerne hunderte Schülerinnen und Schüler im Hafenbereich zur sogenannten Schools Out Party getroffen, um fröhlich das Ende des Schuljahres und vielleicht den Beginn eines neuen Lebensabschnittes zu feiern – der Verzicht in den letzten Monaten hat auch sie mit Härte getroffen.
Um die Schulabschlussfeier hat es in den letzten Tagen viele Diskussionen gegeben, was in diesem Jahr möglich sein könnte und welcher Form. Es ging bei der Entscheidung der Stadt Leer zum Verbot der Schools Out Party nicht darum, dass die Stadt Leer den Schülerinnen und Schülern nicht einen wohlverdienten Start in die Sommerferien und eine tolle Party gönnt. Treffen zum Feiern im privaten Rahmen in zulässigen Kleingruppen sind natürlich möglich – für alles darüber hinaus ist ein Hygienekonzept notwendig, welches durch einen Veranstalter verantwortlich umgesetzt werden muss.
In einem kleinen Rahmen sind private Treffen in Gruppen möglich, aber bei der zu erwartenden Anzahl der Personen und der Art des Treffens im Hafenbereich ging die Schools Out Party in der Vergangenheit weit über ein privates Treffen hinaus, so dass aus Sicht der Stadt Leer die Regelungen für Veranstaltungen anzuwenden sind. Das bedeutet, es muss ein Hygienekonzept eines Veranstalters und damit weitergehende Regelungen hinsichtlich Testpflicht, Zugangskontrollen, Kontaktdatennachverfolgung etc. vorgelegt werden.
In den letzten Jahren hat die Veranstaltung mit hunderten Teilnehmern im Hafenbereich stattgefunden. Die Schülerinnen und Schüler treffen sich unorganisiert nach der Zeugnisübergabe und feiern den Sommerferienstart. Es handelt sich traditionell um eine lose Zusammenkunft mit Veranstaltungscharakter aber ohne Veranstalter und ohne einen konkreten Ansprechpartner.
Es ist keine verantwortliche Person vorhanden, mit der weitergehende Absprachen hinsichtlich der Corona-Bestimmungen abgesprochen werden können – dies ist Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Veranstaltung und für eine ordnungsgemäße Begleitung und Kontrolle. Auch bei einer Inzidenz nahe Null gelten die Vorgaben der Corona-Verordnung. Die Stadt Leer ist daher zu dem Entschluss gekommen, die Veranstaltung in diesem Jahr erneut abzusagen, dieses in Abstimmung mit der Polizei.
Der Vergleich mit anderen Veranstaltungen, die in der aktuellen Zeit durchgeführt werden, greift hier nicht. Hierbei handelt es sich um organisierte und unter den Corona-Regularien geplante und durchgeführte Veranstaltungen mit einem Hygienekonzept. Dieses ist bei der Schools Out Party im Hafenbereich nicht umsetzbar.
Auf der Grundlage des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Oldenburg wird die Stadt Leer die Allgemeinverfügung jedoch aufheben.
Selbstverständlich werden Kontrollen durch die Polizei und den städtischen Ordnungsdienst insbesondere zur Einhaltung der Corona-Regeln stattfinden.
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