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Infor­ma­ti­ons­kam­pa­gne zur Grundsteuererklärung

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Finanz­ver­wal­tung infor­miert Bür­ge­rin­nen und Bür­ger zur Grundsteuerreform

Han­no­ver. Bis zum 31.10.2022 haben Eigen­tü­me­rin­nen und Eigen­tü­mer eines Grund­stücks noch Zeit, ihre Grund­steu­er­erklä­rung gegen­über dem Finanz­amt abzu­ge­ben. Vie­le Bür­ge­rin­nen und Bür­ger haben bereits ihre Erklä­rung ein­ge­reicht. Ande­re sind gera­de dabei die­se zu erstel­len oder haben sich dies für die kom­men­den Wochen vorgenommen.

Nach wie vor errei­chen vie­le Nach­fra­gen zur Erklä­rungs­be­ar­bei­tung die Finanz­äm­ter. Dies zeigt zum einen, dass sich die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger mit ihrer Grund­steu­er­erklä­rung aus­ein­an­der­set­zen, ver­an­lasst die Finanz­ver­wal­tung aber auch dazu das bereits bestehen­de Infor­ma­ti­ons- und Unter­stüt­zungs­an­ge­bot noch wei­ter zu ergänzen.

Aus die­sem Grund star­tet nun eine neue Infor­ma­ti­ons­of­fen­si­ve mit Ver­tre­tern der nie­der­säch­si­schen Finanz­ver­wal­tung für inter­es­sier­te Grundstücksbesitzer:

Am Don­ners­tag, den 29. Sep­tem­ber 2022 fin­det um 18:00 Uhr eine Onlinein­for­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung des Nie­der­säch­si­schen Finanz­mi­nis­te­ri­ums statt. Im Rah­men die­ser Ver­an­stal­tung wer­den Exper­tin­nen und Exper­ten der Finanz­ver­wal­tung durch eine Erklä­rung füh­ren und erläu­tern, was bei der Erstel­lung der Grund­steu­er­erklä­rung zu tun ist und wel­che Schrit­te not­wen­dig sind. Finanz­mi­nis­ter Rein­hold Hil­bers wird die Ver­an­stal­tung eröffnen.

Inter­es­sier­te Bür­ge­rin­nen und Bür­ger kön­nen bei­spiels­wei­se über den You­tube-Kanal der Lan­des­re­gie­rung an der Ver­an­stal­tung teil­neh­men. Die Zugangs­da­ten wer­den zeit­nah auf der Web­site des Nie­der­säch­si­schen Finanz­mi­nis­te­ri­ums bereitgestellt.

Dar­über hin­aus wer­den die nie­der­säch­si­schen Finanz­äm­ter am 11. Okto­ber 2022 einen lan­des­wei­ten Akti­ons­tag zur Grund­steu­er durch­füh­ren. Grund­stücks­be­sit­ze­rin­nen und Grund­stücks­be­sit­zer kön­nen dann wäh­rend der bekann­ten Öff­nungs­zei­ten Ihre Fra­gen direkt beim ört­li­chen Finanz­amt stel­len. Natür­lich ste­hen die Finanz­äm­ter auch an den übli­chen Öff­nungs­ta­gen mit Rat und Tat zur Grund­steu­er­erklä­rung bereit — an die­sem Tag soll es aber in ers­ter Linie um Fra­gen rund um die Grund­steu­er­erklä­rung gehen, sodass in den Finanz­äm­tern auch zusätz­li­ches Per­so­nal zur Beant­wor­tung Ihrer Fra­gen bereitsteht.

Bis dahin ste­hen selbst­ver­ständ­lich auch die bis­he­ri­gen Infor­ma­ti­ons­mög­lich­kei­ten wei­ter­hin zur Verfügung:

Die Nie­der­säch­si­sche Steu­er­ver­wal­tung bie­tet ein brei­tes Ange­bot, das die Abga­be der Steu­er­erklä­rung erleichtert.

Auf der Web­site des Lan­des­am­tes für Steu­ern Nie­der­sach­sen wer­den zudem Aus­füll­hil­fen ver­schie­dens­ter Art ange­bo­ten: die Ant­wor­ten auf die wich­tigs­ten Fra­gen (FAQs), Check­lis­ten, Erklär-Vide­os und wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Vor­be­rei­tung auf die Erklä­rungs­ab­ga­be. Als beson­ders hilf­reich hat sich die bei­spiel­haf­te Klick-Anlei­tung auf die­ser Sei­te erwie­sen, die Sei­te für Sei­te die Steu­er­erklä­rung durch­geht. Zudem gibt es bei jedem Finanz­amt eine Hot­line zur Grundsteuerreform.

Der eigens ein­ge­rich­te­te Grund­steu­er-View­er gibt Hil­fe­stel­lung zu den Grund­stücks­da­ten. Dabei han­delt es sich um eine Kar­ten­dar­stel­lung, aus der die amt­li­chen Grund­stücks­flä­chen und die Bezeich­nun­gen der Flur­stü­cke online abzu­le­sen sind.

Die elek­tro­ni­sche Abga­be der Steu­er­erklä­rung über das „Por­tal ELSTER — Ihr Online-Finanz­amt unter www.elster.de” ist sowohl für die Steu­er­pflich­ti­gen als auch für die Finanz­äm­ter der ein­fachs­te und schnells­te Weg. Um allen den Zugang dafür zu ermög­li­chen, kann auch ein bestehen­der Zugang zu ELSTER eines Ange­hö­ri­gen genutzt wer­den. Bei der elek­tro­ni­schen Erklä­rungs­ab­ga­be kön­nen zudem die Ange­hö­ri­gen der steu­er­be­ra­ten­den Beru­fe hel­fen. Auch die Haus­ver­wal­tun­gen kön­nen die Erklä­rungs­ab­ga­be übernehmen.


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