Wirtschaft

Insol­ven­zen in Deutsch­land, Jahr 2021

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Bei­trag von: Cre­dit­re­form e.V.

Das Insol­venz­ge­sche­hen des Jah­res 2021 ist wei­ter­hin durch Son­der­ef­fek­te ver­zerrt. Die Zahl der Gesamt­in­sol­ven­zen ist in die­sem Jahr sprung­haft um fast 60 Pro­zent ange­stie­gen. Mar­kant sind dabei vor allem die gegen­läu­fi­gen Ent­wick­lun­gen bei Unter­neh­mens- und Privatinsolvenzen.

Sprung­haf­ter Anstieg der Verbraucherinsolvenzen

Die Zahl aller Insol­ven­zen in Deutsch­land hat um fast 60 Pro­zent zuge­nom­men. Im Jahr 2021 wur­den ins­ge­samt 122.100 Insol­venz­fäl­le regis­triert. Im Vor­jahr (2020) waren es 76.730 Fäl­le. Die­ser stei­le Anstieg war aus­schließ­lich auf ein deut­li­ches Plus der Ver­brau­cher­insol­ven­zen (plus 80,9 Pro­zent) sowie der „sons­ti­gen“ Insol­ven­zen (plus 70,2 Pro­zent) zurück­zu­füh­ren. Aus­schlag­ge­bend für die­se Ent­wick­lung war ein neu­es Gesetz zur Ver­kür­zung des Rest­schuld­be­frei­ungs­ver­fah­rens, das über­schul­de­ten Ver­brau­chern einen schnel­le­ren und leich­te­ren Weg aus der Über­schul­dung ermög­licht. Dazu der Lei­ter der Cre­dit­re­form Wirt­schafts­for­schung, Patrik-Lud­wig Hantzsch: „Mit dem Blick auf die Geset­zes­än­de­rung hat­ten im Vor­jahr vie­le betrof­fe­ne Ver­brau­cher mit ihrem Insol­venz­an­trag noch gewar­tet. Nun ist es 2021 zu mas­si­ven Nach­hol­ef­fek­ten gekommen.“

Unter­neh­mens­in­sol­ven­zen wei­ter rückläufig

Anders als bei den Ver­brau­chern setz­te sich bei den Unter­neh­men der Rück­gang der Insol­ven­zen fort. Gegen­über dem Vor­jahr nahm die Zahl der Unter­neh­mens­in­sol­ven­zen um 10,8 Pro­zent auf noch 14.300 Fäl­le im Jahr 2021 ab. „Bei den Unter­neh­mens­plei­ten haben wir den nied­rigs­ten Wert seit Ein­füh­rung der Insol­venz­ord­nung (InsO) im Jahr 1999 gemes­sen und zäh­len nur noch halb so vie­le Insol­ven­zen wie 2012“, so Hantzsch wei­ter. Im Zuge der Coro­na-Pan­de­mie hat­ten staat­li­che Ein­grif­fe und mas­si­ve Finanz­hil­fen die Wirt­schaft gestützt. Trotz der erheb­li­chen Ein­schrän­kun­gen in vie­len Wirt­schafts­be­rei­chen und einer ins­ge­samt schwa­chen Kon­junk­tur­ent­wick­lung wur­de eine Insol­venz­wel­le so unter­drückt. Hantzsch dazu: „Die Kehr­sei­te der Medail­le ist aber die wach­sen­de Zahl an poten­ti­el­len Zom­bie­un­ter­neh­men, deren Ent­ste­hen durch die wei­ter fort­ge­führ­te Sub­ven­ti­ons­po­li­tik geför­dert wird.“

Rück­läu­fig war das Insol­venz­ge­sche­hen in allen vier Haupt­wirt­schafts­be­rei­chen, beson­ders deut­lich aber im Ver­ar­bei­ten­den Gewer­be (minus 26,8 Pro­zent), wo bun­des­weit noch 930 Unter­neh­mens­in­sol­ven­zen zu ver­zeich­nen waren (2020: 1.270). Das Gros des Insol­venz­ge­sche­hens in Deutsch­land ent­fällt wei­ter­hin auf den Dienst­leis­tungs­sek­tor, der ins­ge­samt 8.280 Insol­ven­zen umfass­te. Gegen­über dem Vor­jahr (9.320 Fäl­le) war aber ein deut­li­cher Rück­gang (minus 11,2 Pro­zent) zu beob­ach­ten. 3.000 Insol­ven­zen gab es im Han­del (2020: 3.240) und 2.090 im Bau­ge­wer­be (2020: 2.210).

Mehr klei­ne Unter­neh­men betroffen

Gegen den Trend kam es bei Kleinst­un­ter­neh­men mit Umsät­zen unter 250.000 Euro im Jahr zu mehr Insol­venz­fäl­len. Mit 7.340 Fäl­len bzw. einem Anteil von 51,4 Pro­zent an allen Unter­neh­mens­in­sol­ven­zen war mehr als jede zwei­te Insol­venz in die­sem Jahr eine von Kleinst­un­ter­neh­men (2020: 7.290 Fäl­le; 45,4 Pro­zent). Mit Andau­ern der Coro­na-Kri­se hat­ten die­se Fir­men immer weni­ger Reser­ven. Grö­ße­re und bekann­te­re Unter­neh­men fin­den sich in der dies­jäh­ri­gen Insol­venz­sta­tis­tik wesent­lich sel­te­ner als im Vor­jahr. Nur halb so vie­le Insol­venz­fäl­le wie im Vor­jahr über­schrit­ten eine Umsatz­grö­ße von 25 Mio. Euro (2021: 150 Fäl­le; 2020: 330 Fäl­le). Aller­dings gab es ver­ein­zel­te Groß­in­sol­ven­zen im Immo­bi­li­en- und im Finanz­sek­tor, so dass die Schä­den für die Insol­venz­gläu­bi­ger auf hohem Niveau blie­ben. Im Jahr 2021 sum­mier­ten sich die offe­nen For­de­run­gen auf schät­zungs­wei­se 54,0 Mrd. Euro – nach 42,6 Mrd. Euro im Vorjahr.

Von der Insol­venz betrof­fen waren in die­sem Jahr rund 143.000 Arbeit­neh­mer; eine deut­lich gerin­ge­re Zahl als im Vor­jahr (2020: 332.000). Der Groß­teil der Insol­venz­fäl­le (84,7 Pro­zent) betraf klei­ne Unter­neh­men mit weni­ger als fünf Mitarbeitern.

„Jun­ge“ Insol­ven­zen sind sel­ten geworden

Der Ana­ly­se der Rechts­for­men der betrof­fe­nen Unter­neh­men zeigt, dass in die­sem Jahr vie­le Kleinst­un­ter­neh­men das Plei­te­ge­sche­hen domi­nie­ren. So waren 45,2 Pro­zent (2020: 41,1 Pro­zent) Ein­zel­un­ter­neh­men, Gewer­be­be­trie­be oder gehör­ten den Frei­en Beru­fen an. Ver­rin­gert hat sich der Anteil der GmbH (von 41,8 auf 37,7 Pro­zent). Mitt­ler­wei­le geht aber gut jede zehn­te Unter­neh­mens­in­sol­venz in Deutsch­land (10,5 Pro­zent) auf das Kon­to der Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (UG).

Fort­ge­setzt hat sich der Trend, wonach weni­ger die jun­gen, son­dern vor­ran­gig schon älte­re Unter­neh­men in die Insol­venz gehen. Gera­de ein­mal jedes zwei­te insol­ven­te Unter­neh­men in Deutsch­land (49,5 Pro­zent) war jün­ger als zehn Jah­re. Noch im Jahr 2015 lag die­ser Anteil bei 59,5 Pro­zent. Deut­lich mehr insol­ven­te Fir­men als im Vor­jahr hat­ten ein Alter zwi­schen 11 und 20 Jah­ren (2021: 28,0 Pro­zent; 2020: 26,3 Pro­zent). 22,5 Pro­zent der insol­ven­ten Unter­neh­men waren indes älter als 20 Jah­re. Dazu Patrik-Lud­wig Hantzsch: „Mit der rück­läu­fi­gen Grün­dungs­tä­tig­keit in den letz­ten Jah­ren sind auch der Unter­neh­mens­be­stand in Deutsch­land und damit die Insol­venz­kan­di­da­ten älter geworden.“

Kre­dit­wür­dig­keit in der Kri­se verschlechtert

Die Aus­wer­tung von Unter­neh­mens­bo­ni­tä­ten, agg­re­giert nach Bran­chen, zeigt eine doch spür­ba­re Ver­schlech­te­rung der Kre­dit­wür­dig­keit in den Berei­chen, die von der Coro­na-Kri­se am stärks­ten in Mit­lei­den­schaft gezo­gen wur­den. So muss­ten bei­spiels­wei­se das Gast­ge­wer­be und die Unter­hal­tungs­bran­che eine star­ke Ver­schlech­te­rung der Boni­täts­ein­stu­fung im Ver­gleich zum Vor-Coro­na-Jahr 2019 hin­neh­men. In Berei­chen wie der Ver­sor­gungs- und Ent­sor­gungs­wirt­schaft blie­ben die Boni­täts­no­ten in die­sem Zeit­raum dem­ge­gen­über nahe­zu unverändert.


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