Lokal
Inzidenz des Landkreises Leer liegt bei 76,7
Lockerungen im Bereich der Schulen und Kindertageseinrichtungen frühestens ab 10. Mai möglich
Der Inzidenzwert im Landkreis Leer liegt am heutigen Montag bei 76,7 und damit bereits seit vier Tagen wieder unter der kritischen Marke von 100 Corona-Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen einer Woche. Das hat bereits zu ersten Nachfragen bei der Kreisverwaltung geführt, wann mit der Rücknahme von verschärften Maßnahmen zu rechnen sei:
Im Landkreis Leer greifen aktuell strengere Schutzmaßnahmen, da die Regelungen der Bundes-Notbremse maßgebend sind. Dazu gehören Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 und 5 Uhr und eine Verschärfung der Kontaktregeln. Der Einzelhandel darf seine Geschäfte zwar weiterhin für Kunden mit Termin öffnen, diese müssen dann aber einen negativen Coronatest vorweisen. Zudem findet nach landesrechtlichen Regelungen der Schulunterricht aktuell größtenteils im Distanzlernen im Szenario C statt. Auch im Bereich der Kindertageseinrichtungen greift zurzeit nur eine Notbetreuung in kleinen Gruppen (Szenario C).
Wenn der Inzidenzwert an fünf Werktagen hintereinander maximal 100 oder weniger beträgt, kann der Landkreis die strengeren Maßnahmen wieder aufheben. Sonn- und Feiertage zählen nicht mit. Da der vergangene Samstag ein Feiertag war, zählen beide Tage des letzten Wochenendes nicht in die Berechnungen. Für Lockerungen müsste somit bis einschließlich Donnerstag, 6. Mai, die 7‑Tages-Inzidenz unter 100 bleiben. Ist dies der Fall, veröffentlicht der Landkreis einen Tag später in den hiesigen Zeitungen eine Allgemeinverfügung.
Im Einzelhandel (Terminshopping ohne negativen Corona-Test), bei den körpernahen Dienstleistungen, bei der Aufhebung der Ausgangssperre oder auch bei den Kontaktbeschränkungen wären Lockerungen ab Samstag, 8. Mai, möglich.
Da Schulen samstags nicht geöffnet haben, würde der Wechsel in das Szenario B (Präsenzunterricht im Wechselmodell für alle Schuljahrgänge) ab Montag, dem 10. Mai, erfolgen.
Auch Kindertageseinrichtungen haben an Wochenenden nicht geöffnet. Der erste Tag des eingeschränkten Betriebes wäre auch hier Montag, der 10. Mai. In den Kindertageseinrichtungen sollen Kinder während des eingeschränkten Betriebes in den Gruppen betreut werden, in die sie vor der Zeit der Ausbreitung des Coronavirus aufgenommen worden waren. Offene Gruppenkonzepte sowie die Durchmischung von Gruppen sind nicht zulässig.
Die Entwicklung der Inzidenzwerte und der damit verbundenen Regelungen sind tagesaktuell online unter www.landkreis-leer.de/Coronavirus zu finden.