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Kei­ne Oster­feu­er im Land­kreis Leer

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In Nie­der­sach­sen durf­ten bereits 2020 wegen der Coro­na-Pan­de­mie zu Ostern weder öffent­li­che noch pri­va­te Oster­feu­er abge­brannt wer­den. Auch in die­sem Jahr wer­den sie nicht statt­fin­den kön­nen. Dar­auf hat sich die Kreis­ver­wal­tung jetzt mit den kreis­an­ge­hö­ri­gen Städ­ten und Gemein­den ver­stän­digt. In einer gemein­sa­men Pres­se­mit­tei­lung beto­nen Land­rat Mat­thi­as Groo­te und der Ost­rhau­der­fehnt­jer Bür­ger­meis­ter Gün­ter Har­ders als Spre­cher der Bür­ger­meis­te­rin­nen und Bür­ger­meis­ter im Land­kreis Leer: “Wir alle wis­sen: Oster­feu­er sind in Ost­fries­land Tra­di­ti­on. Vor dem Hin­ter­grund, Kon­tak­te mög­lichst zu ver­mei­den, kön­nen Oster­feu­er auch in die­sem Jahr nicht statt­fin­den.” Auch ande­re Land­krei­se in der Umge­bung haben bereits mit­ge­teilt, dass das Oster­feu­er abge­sagt wer­den muss.
 
Die Kreis­ver­wal­tung hat die Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­ner bereits im Febru­ar dar­um gebe­ten, kei­ne Oster­feu­er auf­zu­schich­ten und statt­des­sen auf die kos­ten­lo­se Baum- und Strauch­schnitt­ab­fuhr zurück­zu­grei­fen. Begon­nen hat die kos­ten­lo­se Strauch­ab­fuhr am 8. März im Rhei­der­land. Die Abfuhr läuft dort noch bis zum 12. März. Die übri­gen Gemein­den fol­gen. Alle Ter­mi­ne gibt es online unter www.all-leer.de/Baum-und-Strauchschnittabfuhr/
 
Alter­na­tiv kann das Strauch­gut selbst gehäck­selt oder kos­ten­pflich­tig bei den Wert­stoff­hö­fen im Kriegs­ge­biet oder im Ent­sor­gungs­zen­trum in Brei­ner­moor abge­ge­ben werden.
 
Oster­feu­er sind ihrem Sin­ne nach Gemein­schafts­ver­an­stal­tun­gen, zu denen vie­le Besu­cher kom­men. Gera­de Men­schen­an­samm­lun­gen sol­len wegen der Coro­na-Pan­de­mie aber der­zeit ver­mie­den wer­den, um die Aus­brei­tung des Virus ein­zu­däm­men. “Brauch­tums­pfle­ge und damit das gesel­li­ge Zusam­men­sein sind zur­zeit nicht mit den bestehen­den Kon­takt­be­schrän­kun­gen ver­ein­bar”, erläu­tert Land­rat Mat­thi­as Groo­te: “Aber sie sind in der jet­zi­gen Lage erfor­der­lich, um die Gesund­heit zu schützen.”
 
Im ver­gan­ge­nen Jahr erreich­ten die Kreis­ver­wal­tung ver­mehrt Anfra­gen, ob ein “klei­nes Feu­er” in einer Feu­er­scha­le oder einem Feu­er­korb zuläs­sig sei. Das ist nicht ver­bo­ten, sofern die gel­ten­den Ein­schrän­kun­gen sowie die bis dahin gel­ten­den Kon­takt­be­schrän­kun­gen ein­ge­hal­ten wer­den, teilt die Kreis­ver­wal­tung mit. 

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