News
Kinder und Weihnachtskerzen bitte nicht allein lassen!
Feuerwehr und Brandkasse warnen: Kinder und Weihnachtskerzen bitte nicht allein lassen!
Brände durch Vorsichtsmaßnahmen vermeiden — und mit Kindern richtiges Verhalten üben!
‚Oh Du fröhliche … ‘: In der vorweihnachtlichen Zeit sorgt der Kerzenschein auf Adventskränzen, Weihnachtsgestecken und Christbäumen für besinnliche Stimmung und Atmosphäre, aber leider auch für Gefahr. In der Adventszeit kommt es leider in jedem Jahr zu tausenden von Schäden – gerade weil die Menschen es sich jetzt zu Hause so gemütlich machen wollen …
Inmitten von trockenen Tannenzweigen, Papier- und Kunststoffdekorationen können brennende Kerzen schnell zum Brandherd werden. Und gerade sie üben auf Kinder eine fast unwiderstehliche Anziehungskraft aus! Erwin Reiners, Regierungsbrandmeister und Präsident des Feuerwehrverbandes Ostfriesland, und Signe Foetzki, Pressesprecherin der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse, bitten jetzt um erhöhte Aufmerksamkeit: „Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit reicht manchmal schon aus, und ‚Haus und Hof‘ gehen in Rauch und Flammen auf. Und der Schaden kann leider vom kleinen Loch in der Tischdecke bis zum abgebrannten Wohnzimmer oder Schlimmerem reichen!“, warnt Erwin Reiners.
Welche Versicherung ist betroffen?
„Im Brandfall werden am häufigsten Einrichtung und Gebäude in Mitleidenschaft gezogen“, schildert Signe Foetzki. „Wer jetzt eine Hausrat- und eine Wohngebäudeversicherung hat, ist gegen die finanziellen Schäden gut gewappnet. Die Wohngebäudeversicherung deckt im Rahmen der versicherten Gefahren Schäden an der Immobilie selbst ab. Die Hausratversicherung kommt für Schäden auf, die durch Feuer oder aber auch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen — sogar ruinierte Weihnachtsgeschenke sind bei uns mitversichert, ebenso wie Möbel, Stereoanlage, Kleidung und Bücher. Aber eben nicht der ‚persönliche‘ Wert liebgewonnener, unwiederbringlicher Erinnerungsstücke.“
Vorsichtsmaßnahmen
Vorsichtsmaßnahmen im Umgang mit brennenden Kerzen sind in erster Linie um der eigenen Sicherheit willen ratsam. Aber auch bezüglich des Versicherungsschutzes hat man als Versicherungskunde oder ‑kundin eine sogenannte ‚Sorgfaltspflicht‘: Entzündet sich der Weihnachtsbaum/ das ‑gesteck durch brennende Kerzen, zahlt die Versicherung nicht unbedingt den gesamten Schaden, wenn der Geschädigte grob fahrlässig gehandelt und den Baum oder das Gesteck beispielsweise mit brennenden Kerzen längere Zeit unbeaufsichtigt gelassen hat. „Besonders für Kinder ist der Lichterglanz eine große Versuchung und Gefahr. Eltern dürfen sie bitte nie mit brennenden Kerzen alleine lassen“, rät Reiners. Und Foetzki ergänzt: „Und wenn es denn an Ihrem Weihnachtsbaum echte Kerzen sein sollen: Es gibt sogenannte ‚selbstlöschende‘ Kerzen, die kurz vor dem Kerzenende von allein ausgehen!“. Damit das (vor-)weihnachtliche Familien-Idyll keinen Schaden nimmt, sollten bitte unbedingt folgende Ratschläge beherzigt werden:
- Adventskränze und ‑gestecke sicher auf feuerfeste Untersätze stellen; geeignet sind Teller und Schalen aus Glas, Porzellan oder Steingut.
- Achten Sie beim Aufstellen des Baumes mit echten Kerzen darauf, dass er nicht umkippen kann. Verwenden Sie möglichst einen Tannenbaumfuß mit einer Schale und füllen Sie diese mit Wasser. Selbstlöschende Kerzen erhöhen zusätzlich die Sicherheit.
- Die Kerzen am Baum stets von hinten nach vorn und von oben nach unten anzünden. Beim Löschen der Kerzen gehen Sie bitte in umgekehrter Reihenfolge vor.
- Lassen Sie brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt; insbesondere dann nicht, wenn kleine Kinder und Haustiere allein im Zimmer zurückbleiben. Löschen Sie die Kerzen beim Verlassen des Zimmers!
- Achten Sie auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu leicht brennbaren Materialien wie z. B. Vorhängen oder Gardinen. Auch von Türen und Einrichtungsgegenständen müssen die Kerzen weit genug entfernt sein.
- Wunderkerzen gehören nicht an/in den Weihnachtsbaum. Herunterbrennende Kerzen wechseln Sie bitte rechtzeitig aus.
- Behalten Sie Adventskränze, Tannengestecke und Weihnachtsbäume nicht übermäßig lange in den Wohnräumen. Trockene Zweige entzünden sich schnell und brennen wie Zunder.
- Für den Brandfall: Eimer mit Wasser, Feuerdecke oder Feuerlöscher griffbereit halten.
- Notruf 112 — der heiße Draht zu den Feuerwehren — aber den haben Sie ja sowieso im Kopf!
Abschließend raten Erwin Reiners und Signe Foetzki: „Wirklich laufend machen wir die Erfahrungen, dass Rauchmelder im wahrsten Sinne des Wortes Leben retten! Die heute schon sehr preiswerten Warnmelder machen sich nicht nur gut unter dem Weihnachtsbaum als Geschenk, sondern gehören unter die Decke Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung … denn denken Sie bitte daran: Für alle Häuser und Wohnungen ist die Installation von Rauchmeldern laut Niedersächsischer Bauordnung Pflicht!
Anzeige
Wohngebäudeversicherung
Welche “Sachen” sind überhaupt versichert?
Schützen Sie Ihr Eigenheim vor drohenden Gefahren!
Versichert sind die im Versicherungsschein aufgeführten Gebäude mit …
- ihren Gebäudebestandteilen (Beispiele: Klingel und Briefkästen, Ziegel, Mülltonnen, Gebäudefarbe, Leitern, Heizöl, etc.)
- ihrem Gebäudezubehör (Beispiele: Antennen, Satelliten-Anlagen, Markisen, Zaunkästen, etc.)
- und bestimmten Grundstücksbestandteilen bis 1% der Versicherungssumme. Das Grundstück muss hierfür im Versicherungsschein aufgeführt sein! (Beispiele: Grundstückseinfriedung, Hof- und Gehwegbefestigungen, Masten und Freileitungen, Wege- und Gartenbeleuchtung, etc.)