News

Koali­ti­ons­ver­trag: Vie­le vage Versprechen

Veröffentlicht

am

Zum Koali­ti­ons­ver­trag von SPD, Bünd­nis 90/Die Grü­nen und FDP erklärt Mahi Klos­ter­hal­fen, Prä­si­dent der Albert Schweit­zer Stif­tung für unse­re Mitwelt:

»Der Koali­ti­ons­ver­trag lässt in Sachen Tier­schutz mit vie­len Wor­ten sehr vie­le wich­ti­ge Fra­gen offen. Bis auf das prin­zi­pi­ell lobens­wer­te Vor­ha­ben, bis 2022 eine ver­bind­li­che Tier­hal­tungs­kenn­zeich­nung ein­zu­füh­ren, blei­ben die Ankün­di­gun­gen eher unkon­kret. Geld will die neue Regie­rung jeden­falls nicht in die Hand neh­men, um den Umbau der land­wirt­schaft­li­chen Tier­hal­tung zu finan­zie­ren. Wie das ohne staat­li­che Mit­tel funk­tio­nie­ren soll, steht in den Ster­nen. Den vie­len vagen Wor­ten müs­sen jetzt rasch deut­li­che Taten fol­gen, wenn die Ampel-Koali­ti­on zei­gen will, dass ihr das Staats­ziel Tier­schutz nicht egal ist.

Voll­kom­men igno­riert wird das Grund­pro­blem, dass das Minis­te­ri­um, das die Agrar­in­ter­es­sen ver­tritt, auch für den Tier­schutz zustän­dig ist. Was der deut­sche Ethik­rat einen ›insti­tu­tio­na­li­sier­ten Inter­es­sen­kon­flikt‹ nennt, bleibt wei­ter­hin bestehen.

Um Tier­schutz­in­ter­es­sen auch gericht­lich durch­zu­set­zen, brau­chen wir ein bun­des­wei­tes Ver­bands­kla­ge­recht. Die Grü­nen hat­ten das auch in ihrem Wahl­pro­gramm ver­spro­chen, konn­ten sich aber offen­bar nicht durch­set­zen. So gibt es wei­ter­hin einen Fli­cken­tep­pich in Deutsch­land: Nur acht Bun­des­län­der haben jeweils unter­schied­li­che Ver­bands­kla­ge­mög­lich­kei­ten für Tierschutzorganisationen.«


 

Anzeige 
Die mobile Version verlassen