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Kommunalwahl in Leer: 138 falsche Stimmzettel bei Ratswahl – mögliche Teilwiederholungswahl im November
Kommunalwahl in Leer: 138 falsch zugeordnete Stimmzettel für die Ratswahl
Leer – Bei der Kommunalwahl am 13. September 2026 sind im Wahllokal 021 in der Daalerschule 2 teilweise falsch zugeordnete Stimmzettel für die Wahl zum Rat der Stadt Leer ausgegeben worden. Insgesamt handelt es sich um 138 Stimmzettel. Die übrigen Wahlen waren von dem Fehler nicht betroffen.
Im Wahllokal 021, das zum Wahlbereich 2 gehört, standen insgesamt vier Kartons mit Stimmzetteln für die Wahl zum Rat der Stadt Leer zur Verfügung. In einem dieser Kartons befanden sich jedoch irrtümlich Stimmzettel für den Wahlbereich 1.
Wie es zu der falschen Zuordnung gekommen ist, lässt sich nach Angaben der Stadt nicht mehr nachvollziehen. Es ist somit offen, ob der Fehler bereits bei der externen Anlieferung der Wahlunterlagen oder erst bei der internen Verteilung entstanden ist.
Fehler am Wahltag bemerkt
Der falsch zugeordnete Stimmzettel wurde am Mittag von einer wahlberechtigten Person bemerkt. Daraufhin wurde die Wahl im Wahllokal ausschließlich mit den korrekt zugeordneten Stimmzetteln fortgesetzt.
Bei der Auszählung am Wahlabend wurden die falsch zugeordneten Stimmzettel entsprechend einer gesetzlichen Regelung der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung als ungültig gewertet.
Insgesamt geht es um 138 Stimmzettel.
16.935 Menschen haben tatsächlich gewählt
Zur Einordnung der Zahlen: Bei der Kommunalwahl in Leer waren am Sonntag insgesamt 26.389 Menschen wahlberechtigt. Tatsächlich abgegeben wurden 16.935 Stimmen.
Von dem Fehler bei den Stimmzetteln ist die Briefwahl nicht betroffen. Auch die anderen am 13. September durchgeführten Wahlen wurden ordnungsgemäß durchgeführt.
Betroffen ist ausschließlich die Wahl zum Rat der Stadt Leer. Die Wahlen zum Kreistag, zum Landrat und zum Bürgermeister sind von dem Vorgang nicht betroffen.
Wahlausschuss stellt Ergebnis fest – Wahlprüfung folgt
Die weitere Vorgehensweise wurde nach Angaben der Stadt mit der Landeswahlleitung abgestimmt.
Nachdem der Wahlausschuss am Dienstag das rechnerische Ergebnis der Kommunalwahl festgestellt hat, folgt nun die öffentliche amtliche Bekanntmachung des Ergebnisses. Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden.
Der Wahlausschuss hatte dabei nicht die Aufgabe, bereits über mögliche wahlprüfungsrechtliche Folgen des Fehlers zu entscheiden.
Nach dem Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz ist es Aufgabe des neu gewählten Rates der Stadt Leer, im Rahmen eines Wahlprüfungsverfahrens über mögliche Einsprüche und gegebenenfalls über eine Teilwiederholungswahl zu entscheiden.
Teilwiederholungswahl würde 999 Wahlberechtigte betreffen
Sollte eine Teilwiederholungswahl erforderlich werden, würde diese nach den vorliegenden Angaben exakt 999 Wahlberechtigte betreffen.
Eine Entscheidung darüber wird voraussichtlich im Rahmen der konstituierenden Sitzung des neuen Rates im November 2026 getroffen.
Damit ist die Angelegenheit trotz des inzwischen festgestellten rechnerischen Wahlergebnisses noch nicht vollständig abgeschlossen. Entscheidend wird sein, ob innerhalb der gesetzlichen Frist Einspruch eingelegt wird und welche Entscheidung der neu gewählte Rat anschließend im Wahlprüfungsverfahren trifft.
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