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Kos­ten­lo­ser Ein­tritt in den Even­burg­park: Denk­mal­schutz und Rekonstruktion

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Der Eng­li­sche Land­schafts­gar­ten der Even­burg: Denk­mal­schutz und Rekonstruktion

Der Eng­li­sche Land­schafts­gar­ten rund um die Even­burg blickt auf eine beweg­te Geschich­te zurück, die von Jahr­zehn­ten der Ver­wil­de­rung bis hin zur auf­wen­di­gen Wie­der­her­stel­lung reicht. Zwi­schen ca. 1930 und 1998 war die Anla­ge weit­ge­hend sich selbst über­las­sen, was der Natur den Raum gab, sich das Are­al durch aus­gie­bi­ge Suk­zes­si­on zurück­zu­er­obern. In die­ser Zeit ent­stan­den geschlos­se­ne Gehölz­flä­chen, wäh­rend das his­to­ri­sche Wege­netz voll­stän­dig unter der Vege­ta­ti­on ver­schwand und vor Beginn der Rekon­struk­ti­ons­maß­nah­men erst durch archäo­lo­gi­sche Gra­bun­gen wie­der loka­li­siert wer­den musste.

Denk­mal­pfle­ge und gesetz­li­cher Auftrag

Seit 1998 wird der Park in zahl­rei­chen Teil­ab­schnit­ten kon­ti­nu­ier­lich restau­riert. Da die gesam­te Anla­ge unter Denk­mal­schutz steht, ergibt sich dar­aus ein kla­rer gesetz­li­cher Auf­trag: Der Park muss geschützt, gepflegt und wis­sen­schaft­lich erforscht wer­den. Für sämt­li­che bau­li­chen oder gestal­te­ri­schen Ein­grif­fe ist die Geneh­mi­gung der zustän­di­gen Fach­be­hör­den zwin­gend erforderlich.

Die restau­ra­to­ri­schen Maß­nah­men kon­zen­trie­ren sich auf fol­gen­de Schwerpunkte:

  • Kon­ser­vie­rung: Erhalt und Schutz des wert­vol­len Altbestandes.

  • Instand­set­zung: Wie­der­her­stel­lung der ursprüng­li­chen Wegeführung.

  • Revi­ta­li­sie­rung: Rück­ver­wand­lung ver­wil­der­ter Berei­che in die his­to­ri­sche Parkform.

  • Rekon­struk­ti­on: Fach­ge­rech­tes Nach­bil­den von ver­lo­ren gegan­ge­nen Elementen.

Bewah­rung des ursprüng­li­chen Prinzips

Ein wesent­li­cher Grund­satz der Arbei­ten ist die Treue zum Ori­gi­nal. Das ursprüng­lich inne­woh­nen­de Prin­zip der Anla­ge muss bei allen Maß­nah­men gewahrt blei­ben; moder­ne „Ver­bes­se­run­gen“, die vom his­to­ri­schen Ent­wurf abwei­chen, sind untersagt.

Beson­ders cha­rak­te­ris­tisch für die Gestal­tung sind die weit­läu­fi­gen Alleen und die soge­nann­ten „Clumps“ – mar­kan­te Gehölz­grup­pen in der umlie­gen­den Feld­flur. Die­se Ele­men­te die­nen dazu, den Über­gang vom gestal­te­ten Park in die offe­ne Kul­tur­land­schaft sanft und har­mo­nisch zu gestal­ten, wodurch das typi­sche Bild eines klas­si­schen eng­li­schen Land­schafts­gar­tens entsteht.

Natur und Geschich­te im Even­burg­park: Die auf­wen­di­ge Rekon­struk­ti­on des Landschaftsgartens.

Rege­lun­gen für den Besuch im Even­burg­park: Die Park­ord­nung im Überblick

Der his­to­ri­sche Park von Schloss Even­burg ist als denk­mal­ge­schütz­te Grün­an­la­ge ein bedeu­ten­des kul­tu­rel­les Erbe des Land­krei­ses Leer. Um den Erhalt die­ses Ensem­bles zu sichern und allen Gäs­ten einen ange­neh­men Auf­ent­halt zu ermög­li­chen, gel­ten ver­bind­li­che Ver­hal­tens­re­geln. Die­se Park­ord­nung erstreckt sich auf die Park­flä­chen, den Park­platz sowie die Müh­len­al­lee und die Gro­ße Allee.

Sicher­heit und Haftung

Das Betre­ten des Gelän­des und die Nut­zung der Ein­rich­tun­gen, ein­schließ­lich der Spiel­be­rei­che für Kin­der bis 12 Jah­re, erfol­gen grund­sätz­lich auf eige­ne Gefahr. Eine Haf­tung des Land­krei­ses Leer ist auf Vor­satz und gro­be Fahr­läs­sig­keit beschränkt.

Beson­de­re Auf­merk­sam­keit ist bei Wet­ter­ereig­nis­sen gebo­ten: Bei Unwet­ter­war­nun­gen des Deut­schen Wet­ter­diens­tes ist der Auf­ent­halt im Park und in den Alleen unter­sagt. Im Win­ter­halb­jahr fin­det zudem nur ein ein­ge­schränk­ter Win­ter­dienst statt, wes­halb Absper­run­gen und Anwei­sun­gen des Per­so­nals zwin­gend zu beach­ten sind.

Rück­sicht­nah­me und Verhaltensregeln

Für ein har­mo­ni­sches Mit­ein­an­der sind fol­gen­de Punk­te festgeschrieben:

  • Ruhe­zei­ten: Ab 22:00 Uhr gilt die all­ge­mei­ne Nacht­ru­he. Das Abspie­len von Musik ist außer­halb geneh­mig­ter Ver­an­stal­tun­gen nicht gestattet.

  • Sau­ber­keit: Abfäl­le und Ziga­ret­ten­kip­pen sind in den vor­ge­se­he­nen Behäl­tern zu ent­sor­gen. Das Mit­brin­gen von Glas­fla­schen sowie das Gril­len oder Ent­zün­den von offe­nem Feu­er ist untersagt.

  • Kon­sum­ver­bo­te: Das Rau­chen von Shishas sowie der Kon­sum von Can­na­bis sind im gesam­ten Park, auf dem Park­platz und in den Alleen verboten.

  • Nut­zung der Flä­chen: Wäh­rend das Ver­wei­len auf gemäh­ten Rasen­flä­chen erlaubt ist, dür­fen unge­mäh­te Wie­sen nicht betre­ten wer­den. Pflan­zen und Pflan­zen­tei­le dür­fen weder beschä­digt noch mit­ge­nom­men werden.

Mobi­li­tät und Verkehr

Die Park­we­ge sind dem Fuß­gän­ger­ver­kehr vor­be­hal­ten. Das Befah­ren mit Kraft­fahr­zeu­gen ist ver­bo­ten. Fahr­rä­der und E‑Roller dür­fen aus­schließ­lich in der Müh­len­al­lee und der Gro­ßen Allee außer­halb der Umzäu­nung unter beson­de­rer Rück­sicht­nah­me genutzt wer­den. Für die E‑Ladesäulen am Park­platz gilt eine Höchst­park­dau­er von fünf Stun­den mit Park­schei­be wäh­rend des Ladevorgangs.

Mit­füh­ren von Tie­ren und Umweltschutz

Hun­de müs­sen im gesam­ten Park und in den Alleen ange­leint und aus­schließ­lich auf den Wegen geführt wer­den. Der Zutritt zu Spiel­plät­zen und Was­ser­flä­chen ist für Hun­de unter­sagt. Zudem ist dar­auf zu ach­ten, dass wild­le­ben­de Tie­re nicht beun­ru­higt und Was­ser­vö­gel aus Tier­schutz­grün­den nicht gefüt­tert werden.

Gewerb­li­che Nut­zung und Fotoaufnahmen

Jeg­li­che gewerb­li­che Tätig­keit, Wer­be­ak­tio­nen sowie gewerb­li­che Film- und Foto­auf­nah­men bedür­fen einer schrift­li­chen Geneh­mi­gung durch den Land­kreis Leer. Die Nut­zung von Droh­nen ist grund­sätz­lich unter­sagt. Zum Schutz von Umwelt und Tie­ren ist zudem das Stei­gen­las­sen von Gas­luft­bal­lons sowie das Streu­en von Kon­fet­ti, Reis oder Blü­ten­blät­tern – etwa bei Trau­un­gen – nicht gestattet.

Die Mit­ar­bei­ten­den des Ensem­bles Schloss Even­burg sind ange­wie­sen, die Ein­hal­tung die­ser Regeln sicher­zu­stel­len und kön­nen bei Ver­stö­ßen Park­ver­wei­se aus­spre­chen. Die voll­stän­di­ge Park­ord­nung ist über einen QR-Code an der Infor­ma­ti­ons­ta­fel am Park­platz digi­tal abruf­bar oder kann an der Schloss­kas­se ein­ge­se­hen werden.

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