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Kostenloser Eintritt in den Evenburgpark: Denkmalschutz und Rekonstruktion
Der Englische Landschaftsgarten der Evenburg: Denkmalschutz und Rekonstruktion
Der Englische Landschaftsgarten rund um die Evenburg blickt auf eine bewegte Geschichte zurück, die von Jahrzehnten der Verwilderung bis hin zur aufwendigen Wiederherstellung reicht. Zwischen ca. 1930 und 1998 war die Anlage weitgehend sich selbst überlassen, was der Natur den Raum gab, sich das Areal durch ausgiebige Sukzession zurückzuerobern. In dieser Zeit entstanden geschlossene Gehölzflächen, während das historische Wegenetz vollständig unter der Vegetation verschwand und vor Beginn der Rekonstruktionsmaßnahmen erst durch archäologische Grabungen wieder lokalisiert werden musste.
Denkmalpflege und gesetzlicher Auftrag
Seit 1998 wird der Park in zahlreichen Teilabschnitten kontinuierlich restauriert. Da die gesamte Anlage unter Denkmalschutz steht, ergibt sich daraus ein klarer gesetzlicher Auftrag: Der Park muss geschützt, gepflegt und wissenschaftlich erforscht werden. Für sämtliche baulichen oder gestalterischen Eingriffe ist die Genehmigung der zuständigen Fachbehörden zwingend erforderlich.
Die restauratorischen Maßnahmen konzentrieren sich auf folgende Schwerpunkte:
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Konservierung: Erhalt und Schutz des wertvollen Altbestandes.
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Instandsetzung: Wiederherstellung der ursprünglichen Wegeführung.
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Revitalisierung: Rückverwandlung verwilderter Bereiche in die historische Parkform.
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Rekonstruktion: Fachgerechtes Nachbilden von verloren gegangenen Elementen.
Bewahrung des ursprünglichen Prinzips
Ein wesentlicher Grundsatz der Arbeiten ist die Treue zum Original. Das ursprünglich innewohnende Prinzip der Anlage muss bei allen Maßnahmen gewahrt bleiben; moderne „Verbesserungen“, die vom historischen Entwurf abweichen, sind untersagt.
Besonders charakteristisch für die Gestaltung sind die weitläufigen Alleen und die sogenannten „Clumps“ – markante Gehölzgruppen in der umliegenden Feldflur. Diese Elemente dienen dazu, den Übergang vom gestalteten Park in die offene Kulturlandschaft sanft und harmonisch zu gestalten, wodurch das typische Bild eines klassischen englischen Landschaftsgartens entsteht.
Regelungen für den Besuch im Evenburgpark: Die Parkordnung im Überblick
Der historische Park von Schloss Evenburg ist als denkmalgeschützte Grünanlage ein bedeutendes kulturelles Erbe des Landkreises Leer. Um den Erhalt dieses Ensembles zu sichern und allen Gästen einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen, gelten verbindliche Verhaltensregeln. Diese Parkordnung erstreckt sich auf die Parkflächen, den Parkplatz sowie die Mühlenallee und die Große Allee.
Sicherheit und Haftung
Das Betreten des Geländes und die Nutzung der Einrichtungen, einschließlich der Spielbereiche für Kinder bis 12 Jahre, erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Landkreises Leer ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Besondere Aufmerksamkeit ist bei Wetterereignissen geboten: Bei Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes ist der Aufenthalt im Park und in den Alleen untersagt. Im Winterhalbjahr findet zudem nur ein eingeschränkter Winterdienst statt, weshalb Absperrungen und Anweisungen des Personals zwingend zu beachten sind.
Rücksichtnahme und Verhaltensregeln
Für ein harmonisches Miteinander sind folgende Punkte festgeschrieben:
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Ruhezeiten: Ab 22:00 Uhr gilt die allgemeine Nachtruhe. Das Abspielen von Musik ist außerhalb genehmigter Veranstaltungen nicht gestattet.
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Sauberkeit: Abfälle und Zigarettenkippen sind in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Das Mitbringen von Glasflaschen sowie das Grillen oder Entzünden von offenem Feuer ist untersagt.
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Konsumverbote: Das Rauchen von Shishas sowie der Konsum von Cannabis sind im gesamten Park, auf dem Parkplatz und in den Alleen verboten.
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Nutzung der Flächen: Während das Verweilen auf gemähten Rasenflächen erlaubt ist, dürfen ungemähte Wiesen nicht betreten werden. Pflanzen und Pflanzenteile dürfen weder beschädigt noch mitgenommen werden.
Mobilität und Verkehr
Die Parkwege sind dem Fußgängerverkehr vorbehalten. Das Befahren mit Kraftfahrzeugen ist verboten. Fahrräder und E‑Roller dürfen ausschließlich in der Mühlenallee und der Großen Allee außerhalb der Umzäunung unter besonderer Rücksichtnahme genutzt werden. Für die E‑Ladesäulen am Parkplatz gilt eine Höchstparkdauer von fünf Stunden mit Parkscheibe während des Ladevorgangs.
Mitführen von Tieren und Umweltschutz
Hunde müssen im gesamten Park und in den Alleen angeleint und ausschließlich auf den Wegen geführt werden. Der Zutritt zu Spielplätzen und Wasserflächen ist für Hunde untersagt. Zudem ist darauf zu achten, dass wildlebende Tiere nicht beunruhigt und Wasservögel aus Tierschutzgründen nicht gefüttert werden.
Gewerbliche Nutzung und Fotoaufnahmen
Jegliche gewerbliche Tätigkeit, Werbeaktionen sowie gewerbliche Film- und Fotoaufnahmen bedürfen einer schriftlichen Genehmigung durch den Landkreis Leer. Die Nutzung von Drohnen ist grundsätzlich untersagt. Zum Schutz von Umwelt und Tieren ist zudem das Steigenlassen von Gasluftballons sowie das Streuen von Konfetti, Reis oder Blütenblättern – etwa bei Trauungen – nicht gestattet.
Die Mitarbeitenden des Ensembles Schloss Evenburg sind angewiesen, die Einhaltung dieser Regeln sicherzustellen und können bei Verstößen Parkverweise aussprechen. Die vollständige Parkordnung ist über einen QR-Code an der Informationstafel am Parkplatz digital abrufbar oder kann an der Schlosskasse eingesehen werden.
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