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Kreis­ver­wal­tung Leer: Betrieb zwi­schen den Jah­ren eingeschränkt

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Zwi­schen Hei­lig­abend und Neu­jahr Beschrän­kung auf unbe­dingt not­wen­di­ge Leis­tun­gen / Schloss Even­burg geöffnet

 
Der Land­kreis Leer wird die Zeit zwi­schen den Jah­ren für eine kur­ze Win­ter­pau­se nut­zen und den Betrieb in die­ser Pha­se auf das unbe­dingt Not­wen­di­ge beschränken.
Wie im ver­gan­ge­nen Jahr wird die Kreis­ver­wal­tung zwi­schen Weih­nach­ten und Neu­jahr in eine ein­ge­schränk­te Betriebs­ru­he gehen, um durch den Ein­satz von mög­lichst wenig Per­so­nal und die Nut­zung mög­lichst weni­ger Büros Ener­gie zu spa­ren und Kos­ten zu senken.
 
Aus­ge­nom­men sind uner­läss­li­che Dienst­leis­tun­gen sowie drin­gen­de Bereit­schafts- und Ein­satz­diens­te der Ämter, die gera­de in beson­ders sen­si­blen Berei­chen sicher­ge­stellt wer­den. Dazu gehört das Amt für Kin­der, Jugend und Familie.
 
Auch ande­re Ämter blei­ben am 27., 28. und 29. Dezem­ber für Kun­den und Besu­cher geöff­net: die Kfz-Zulas­sungs­stel­le und die Füh­rer­schein­stel­le des Stra­ßen­ver­kehrs­am­tes, das Amt für Vete­ri­när­we­sen und Lebens­mit­tel­über­wa­chung, das Gesund­heits­amt und die Wohngeldstelle.
 
Das Schloss Even­burg ist vom 27. bis zum 30. Dezem­ber und dann wie­der ab dem 2. Janu­ar geöff­net, jeweils täg­lich von 11 bis 17 Uhr. Ab dem 11. Janu­ar geht es dann bis zum 22. März 2023 in die Winterpause. 
 
Das Kunst­haus ist nicht geschlos­sen, dort läuft eine Aus­stel­lung. Geschlos­sen ist die Aus­stel­lung nur Hei­lig­abend und Sil­ves­ter, ansons­ten ist sie geöff­net: diens­tags bis don­ners­tags sowie sonn­tags, jeweils von 14 bis 17 Uhr.

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