Lokal
Kreisverwaltung Leer: Betrieb zwischen den Jahren eingeschränkt
Zwischen Heiligabend und Neujahr Beschränkung auf unbedingt notwendige Leistungen / Schloss Evenburg geöffnet
Der Landkreis Leer wird die Zeit zwischen den Jahren für eine kurze Winterpause nutzen und den Betrieb in dieser Phase auf das unbedingt Notwendige beschränken.
Wie im vergangenen Jahr wird die Kreisverwaltung zwischen Weihnachten und Neujahr in eine eingeschränkte Betriebsruhe gehen, um durch den Einsatz von möglichst wenig Personal und die Nutzung möglichst weniger Büros Energie zu sparen und Kosten zu senken.
Ausgenommen sind unerlässliche Dienstleistungen sowie dringende Bereitschafts- und Einsatzdienste der Ämter, die gerade in besonders sensiblen Bereichen sichergestellt werden. Dazu gehört das Amt für Kinder, Jugend und Familie.
Auch andere Ämter bleiben am 27., 28. und 29. Dezember für Kunden und Besucher geöffnet: die Kfz-Zulassungsstelle und die Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamtes, das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, das Gesundheitsamt und die Wohngeldstelle.
Das Schloss Evenburg ist vom 27. bis zum 30. Dezember und dann wieder ab dem 2. Januar geöffnet, jeweils täglich von 11 bis 17 Uhr. Ab dem 11. Januar geht es dann bis zum 22. März 2023 in die Winterpause.
Das Kunsthaus ist nicht geschlossen, dort läuft eine Ausstellung. Geschlossen ist die Ausstellung nur Heiligabend und Silvester, ansonsten ist sie geöffnet: dienstags bis donnerstags sowie sonntags, jeweils von 14 bis 17 Uhr.