Lokal
Kreisverwaltung Leer: Betrieb zwischen den Jahren eingeschränkt
Zwischen Heiligabend und Neujahr Beschränkung auf unbedingt notwendige Leistungen / Schloss Evenburg und Kunsthaus Leer geöffnet
Kreisverwaltung Leer: Betrieb zwischen den Jahren eingeschränkt
Der Landkreis Leer wird die Zeit zwischen den Jahren für eine kurze Winterpause nutzen und den Betrieb in dieser Phase auf das unbedingt Notwendige beschränken. Vor dem Hintergrund der aktuellen Energiekrise tritt die Kreisverwaltung Leer vom 24. Dezember bis zum 1. Januar in eine Betriebsruhe. Der Einsatz von möglichst wenig Personal und die Nutzung möglichst weniger Büros soll dazu beitragen, Energie zu sparen und Kosten zu senken.
In dieser Zeit sind persönliche, telefonische oder elektronische Beratung, Antragsbearbeitung oder Auskünfte leider nicht möglich. Ausgenommen sind unerlässliche Dienstleistungen sowie dringende Bereitschafts- und Einsatzdienste der einzelnen Ämter.
Einige Bereiche bleiben jedoch auch in dieser Zeit für Kunden und Besucher geöffnet. Dazu gehören die Kfz-Zulassungsstelle und die Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamtes, das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit, das Gesundheitsamt und die Wohngeldstelle.
Das Schloss Evenburg ist vom 26. bis zum 30. Dezember und dann wieder ab dem 2. Januar geöffnet, jeweils täglich von 11 bis 17 Uhr. Die Evenburg zeigt sich weihnachtlich geschmückt und lädt am 26. Dezember um 15.30 Uhr ein zu Weihnachten im Schloss mit Weihnachtsgeschichten. Gemeinsam werden Weihnachtslieder gesungen. Ab dem 11. Januar geht es dann bis zum 22. März 2023 in die Winterpause.
Die Ehemalige Jüdische Schule Leer ist geschlossen vom 24. Dezember bis 4. Januar.
Das Kunsthaus Leer zeigt bis zum 29. Januar die Sonderausstellung “Nächtliche Impressionen” und ist Dienstag bis Donnerstag sowie sonntags von 14 bis 17 Uhr geöffnet. Geöffnet auch am 25. Dezember und am 1. Januar.
Mehr Details unter www.wirmachenkultur.de.