Lokal

Kreis­wahl im Land­kreis Leer: Aus­zäh­lungs­feh­ler in zwei Wahl­be­zir­ken – SPD-Man­dat wechselt

Veröffentlicht

am

Wahl­ein­spruch gegen Kreis­wahl im Land­kreis Leer: Aus­zäh­lungs­feh­ler in zwei Wahl­be­zir­ken entdeckt

Kreis­wahl vom 13. Sep­tem­ber 2026 muss kor­ri­giert wer­den – Sitz­ver­tei­lung bleibt unver­än­dert, bei der SPD zieht jedoch ein ande­rer Kan­di­dat in den Kreis­tag ein

Im Land­kreis Leer gibt es nach der Kreis­tags­wahl vom 13. Sep­tem­ber 2026 Kor­rek­tu­ren beim amt­li­chen Wahl­er­geb­nis. Die Wahl­lei­tung des Land­krei­ses Leer hat gegen das fest­ge­stell­te Ergeb­nis der Kreis­wahl Ein­spruch ein­ge­legt. Grund dafür sind Aus­zäh­lungs­feh­ler, die nach­träg­lich in zwei Wahl­be­zir­ken fest­ge­stellt wurden.

Betrof­fen sind aus­schließ­lich die Kreis­tags­wahl, nicht die gleich­zei­tig durch­ge­führ­te Land­rats­wahl. Die Feh­ler haben kei­ne Aus­wir­kun­gen auf die grund­sätz­li­che Sitz­ver­tei­lung im Kreis­tag. Aller­dings füh­ren die kor­ri­gier­ten Stim­men dazu, dass bei der SPD ein ande­rer Kan­di­dat ein Man­dat erhält. Über den Wahl­ein­spruch muss der neu gewähl­te Kreis­tag in sei­ner kon­sti­tu­ie­ren­den Sit­zung am 16. Novem­ber 2026 ent­schei­den. Land­kreis Leer

Zwei Wahl­be­zir­ke sind betroffen

Die Feh­ler bei der Aus­zäh­lung wur­den in zwei Wahl­lo­ka­len fest­ge­stellt. Betrof­fen sind:

  • der Wahl­be­zirk War­singsfehn-West in der Gemein­de Moormerland
  • das Schüt­zen­haus Völ­len­er­kö­nigs­fehn in der Gemein­de Westoverledingen

In bei­den Fäl­len wur­den bei der Über­prü­fung Abwei­chun­gen fest­ge­stellt, die eine Kor­rek­tur des Wahl­er­geb­nis­ses erfor­der­lich machen.

876 gül­ti­ge Stim­men in War­singsfehn-West nicht berücksichtigt

Im Wahl­be­zirk War­singsfehn-West in Moorm­er­land konn­ten die Wahl­be­rech­tig­ten bei der Kreis­tags­wahl bis zu drei Stim­men vergeben.

Bei der Aus­zäh­lung waren Stimm­zet­tel, auf denen alle drei Stim­men aus­schließ­lich für eine Par­tei, eine Wäh­ler­ge­mein­schaft oder eine ein­zel­ne Per­son abge­ge­ben wor­den waren, zu Sta­peln zusam­men­ge­fasst wor­den. Die­se Sta­pel wur­den bei der wei­te­ren Aus­zäh­lung jedoch nicht berücksichtigt.

Dadurch wur­den in die­sem Wahl­be­zirk ins­ge­samt 876 gül­ti­ge Stim­men nicht gewertet.

Über­tra­gungs­feh­ler in Völlenerkönigsfehn

Auch im Wahl­be­zirk Schüt­zen­haus Völ­len­er­kö­nigs­fehn in Wes­t­ov­er­le­din­gen wur­de ein Feh­ler festgestellt.

Dort kam es bei der Über­tra­gung der ermit­tel­ten Ergeb­nis­se in die Wahl­nie­der­schrift zu einem Feh­ler. Eine Nach­zäh­lung ergab, dass die Wäh­le­rin­nen und Wäh­ler tat­säch­lich 825 gül­ti­ge Stim­men abge­ge­ben hat­ten. In der Wahl­nie­der­schrift waren dage­gen ledig­lich 754 gül­ti­ge Stim­men ein­ge­tra­gen worden.

Damit fehl­ten in der ursprüng­li­chen Ergeb­nis­über­mitt­lung 71 gül­ti­ge Stim­men.

Fast alle Par­tei­en und Wäh­ler­grup­pen betroffen

Von den feh­ler­haf­ten Aus­zäh­lun­gen in den bei­den Wahl­be­zir­ken sind nahe­zu alle Wahl­vor­schlags­trä­ger betroffen.

Aus­ge­nom­men sind die Wäh­ler­ge­mein­schaf­ten „MOIN Land­kreis Leer“ und „Stim­me des Bür­gers Rhau­der­fehn“ sowie der Ein­zel­wahl­vor­schlag Jun­ker. Alle übri­gen Par­tei­en und Wäh­ler­grup­pen sind von den Kor­rek­tu­ren betroffen.

Durch die erfor­der­li­che Anpas­sung ver­än­dern sich die Stim­men­zah­len meh­re­rer Par­tei­en bezie­hungs­wei­se Wäh­ler­ge­mein­schaf­ten sowie ein­zel­ner Kan­di­da­tin­nen und Kandidaten.

Sitz­ver­tei­lung im Kreis­tag bleibt unverändert

Trotz der fest­ge­stell­ten Feh­ler bleibt die Sitz­ver­tei­lung des Kreis­ta­ges ins­ge­samt unver­än­dert. Die Kor­rek­tur hat also kei­ne Aus­wir­kun­gen dar­auf, wie vie­le Sit­ze die ein­zel­nen Par­tei­en und Wäh­ler­ge­mein­schaf­ten im Kreis­tag erhalten.

Den­noch bewer­tet die Kreis­wahl­lei­tung den Feh­ler als erheb­lich, weil er man­dats­re­le­vant ist. Durch die kor­ri­gier­ten Stim­men ver­schiebt sich inner­halb der SPD ein Sitz zwi­schen zwei Wahlbereichen.

Der Sitz wech­selt vom Wahl­be­reich IV mit Wee­ner, Bun­de und Jem­gum in den Wahl­be­reich II mit Moorm­er­land und Hesel.

Das bedeu­tet: Für die SPD wür­de nach dem kor­ri­gier­ten Ergeb­nis Cars­ten Jans­sen in den Kreis­tag ein­zie­hen. Lukas Enno Oltrop wür­de dage­gen nicht das Man­dat erhalten.

Sta­tis­ti­sche Auf­fäl­lig­kei­ten führ­ten zur Überprüfung

Auf­ge­fal­len waren die Feh­ler zunächst durch sta­tis­ti­sche Auf­fäl­lig­kei­ten bei den Wahl­er­geb­nis­sen. Dabei zeig­te sich ein auf­fäl­li­ges Miss­ver­hält­nis zwi­schen der Zahl der gül­ti­gen Stimm­zet­tel und der Gesamt­zahl der gül­ti­gen Stimmen.

Bei der Kreis­tags­wahl kön­nen die Wahl­be­rech­tig­ten bis zu drei Stim­men ver­ge­ben. Nicht jeder Wäh­ler und nicht jede Wäh­le­rin nutzt die­se Mög­lich­keit voll­stän­dig. Im Durch­schnitt wur­den im Land­kreis Leer jedoch 2,94 Stim­men pro gül­ti­gem Stimm­zet­tel abgegeben.

Die Ergeb­nis­se der bei­den betrof­fe­nen Wahl­be­zir­ke wichen von die­sem Wert auf­fäl­lig ab.

Bür­ger ent­deckt Auf­fäl­lig­kei­ten mit­hil­fe einer KI-Anwendung

Der ent­schei­den­de Hin­weis kam von einem Bür­ger, der die Kom­mu­nal­wahl­er­geb­nis­se aus ganz Nie­der­sach­sen mit­hil­fe einer KI-basier­ten Web­an­wen­dung über­prüft hatte.

Dabei ent­deck­te er unter ande­rem im Land­kreis Leer sta­tis­ti­sche Auf­fäl­lig­kei­ten. Die Kreis­wahl­lei­tung ord­ne­te dar­auf­hin eine Nach­zäh­lung an.

Die Über­prü­fung bestä­tig­te schließ­lich den Ver­dacht: In den bei­den Wahl­be­zir­ken waren bei der Aus­zäh­lung bezie­hungs­wei­se bei der Über­tra­gung der Ergeb­nis­se Feh­ler aufgetreten.

Neu­er Kreis­tag ent­schei­det über Wahleinspruch

Über den Wahl­ein­spruch der Wahl­lei­tung muss nun der neu gewähl­te Kreis­tag ent­schei­den. Die Ent­schei­dung soll in der kon­sti­tu­ie­ren­den Sit­zung am 16. Novem­ber 2026 getrof­fen werden.

Für die Wäh­le­rin­nen und Wäh­ler bedeu­tet die Kor­rek­tur vor allem: Das Wahl­er­geb­nis der Kreis­tags­wahl wird in den betrof­fe­nen Berei­chen ange­passt. Die Zusam­men­set­zung des Kreis­ta­ges nach der Zahl der Sit­ze bleibt dabei unver­än­dert. Ledig­lich bei der SPD ver­än­dert sich der kon­kre­te Mandatsträger.

Der Land­kreis Leer hat­te am 13. Sep­tem­ber 2026 neben der Kreis­tags­wahl auch die Land­rats­wahl durch­ge­führt. Im Land­kreis waren dabei ins­ge­samt 54 Kreis­tags­ab­ge­ord­ne­te zu wählen

Anzeige 
Zum Kommentieren klicken
Die mobile Version verlassen