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Künst­li­che Intel­li­genz sorgt für mehr Kla­gen: Sozi­al­ge­rich­te in Nie­der­sach­sen ver­zeich­nen deut­li­chen Anstieg

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Foto: Das Amts­ge­richt in Leer – im Zusam­men­hang mit dem bun­des­wei­ten Anstieg gericht­li­cher Ver­fah­ren zeigt sich auch, wel­che Her­aus­for­de­run­gen der zuneh­men­de Ein­satz von Künst­li­cher Intel­li­genz bei Kla­gen und Anträ­gen für die Jus­tiz mit sich brin­gen kann.

KI sorgt für deut­lich mehr Kla­gen und Eil­an­trä­ge an Sozi­al­ge­rich­ten in Nie­der­sach­sen und Bremen

Deut­lich mehr Ver­fah­ren an den Sozi­al­ge­rich­ten: Seit Beginn des Jah­res 2026 ver­zeich­nen die acht nie­der­säch­si­schen Sozi­al­ge­rich­te, das Sozi­al­ge­richt Bre­men und das Lan­des­so­zi­al­ge­richt Nie­der­sach­sen-Bre­men einen erheb­li­chen Anstieg der Ver­fah­rens­ein­gän­ge. Nach Ein­schät­zung der Vize­prä­si­den­tin des Lan­des­so­zi­al­ge­richts Nie­der­sach­sen-Bre­men, Lio­ba Huss, ist die­ser Anstieg über­wie­gend auf den zuneh­men­den Ein­satz von Künst­li­cher Intel­li­genz (KI) bei der Erstel­lung von Kla­gen und Anträ­gen auf einst­wei­li­gen Rechts­schutz zurückzuführen.

Beson­ders deut­lich fällt die Ent­wick­lung bei den nie­der­säch­si­schen Sozi­al­ge­rich­ten aus. Bereits im ers­ten Halb­jahr 2026 gin­gen dort mehr als dop­pelt so vie­le Anträ­ge auf einst­wei­li­gen Rechts­schutz ein wie im glei­chen Zeit­raum des Vorjahres.

Die Zahl stieg von 1.495 Anträ­gen im ers­ten Halb­jahr 2025 auf 3.083 Anträ­ge im ers­ten Halb­jahr 2026. Das ent­spricht einer Stei­ge­rung von 106 Pro­zent.

Auch bei den Kla­gen ist ein deut­li­cher Anstieg zu ver­zeich­nen. Hier erhöh­te sich die Zahl von 11.685 im ers­ten Halb­jahr 2025 auf 14.120 im ers­ten Halb­jahr 2026. Das ent­spricht einem Plus von rund 21 Pro­zent.

Sozi­al­ge­richt Bre­men ver­zeich­net eben­falls deut­li­chen Anstieg

Auch das Sozi­al­ge­richt Bre­men ist von der Ent­wick­lung betrof­fen. Dort stie­gen die Ver­fah­rens­ein­gän­ge ins­ge­samt um rund 48 Pro­zent.

Die Ent­wick­lung setzt sich auch im wei­te­ren Jah­res­ver­lauf fort. Bis zum 31. August 2026 hat­ten die Ein­gän­ge an den nie­der­säch­si­schen Sozi­al­ge­rich­ten bereits 80 Pro­zent der gesam­ten Ein­gän­ge des Jah­res 2025 erreicht. Beim Sozi­al­ge­richt Bre­men war die Zahl der Ein­gän­ge zu die­sem Zeit­punkt bereits höher als im gesam­ten Vorjahr.

Beson­ders vie­le Ver­fah­ren bei exis­tenz­si­chern­den Leistungen

Vom Anstieg betrof­fen sind nach Anga­ben des Lan­des­so­zi­al­ge­richts ver­schie­de­ne sozi­al­recht­li­che Berei­che. Beson­ders deut­lich zeigt sich die Ent­wick­lung neben dem Kran­ken­ver­si­che­rungs­recht in Rechts­ge­bie­ten, in denen es um exis­tenz­si­chern­de Leis­tun­gen geht.

Dazu gehö­ren unter ande­rem Ver­fah­ren zur Grund­si­che­rung für Arbeits­su­chen­de, zum Arbeits­lo­sen­geld sowie zur Sozi­al- und Ein­glie­de­rungs­hil­fe.

Auch beim Lan­des­so­zi­al­ge­richt Nie­der­sach­sen-Bre­men setzt sich die Ent­wick­lung fort. Das Gericht ist für Rechts­mit­tel gegen Ent­schei­dun­gen der Sozi­al­ge­rich­te zuständig.

Im Ver­gleich zum ers­ten Halb­jahr 2025 stie­gen die Ein­gän­ge dort ins­ge­samt um 16 Pro­zent. Beson­ders stark ist die Ent­wick­lung bei den in Cel­le für die Grund­si­che­rung zustän­di­gen Sena­ten. Dort wur­den rund 30 Pro­zent mehr Ein­gän­ge als im ent­spre­chen­den Vor­jah­res­zeit­raum registriert.

Auch die Zah­len bis Ende August ver­deut­li­chen die Ent­wick­lung: Zum 31. August 2026 waren beim Lan­des­so­zi­al­ge­richt bereits 76 Pro­zent der Ein­gän­ge des gesam­ten Jah­res 2025 erreicht. Bei den Beschwer­de­ver­fah­ren des einst­wei­li­gen Rechts­schut­zes lag der Anteil zu die­sem Zeit­punkt sogar bereits bei 115 Pro­zent der Ein­gän­ge des gesam­ten Vorjahres.

Sozi­al­ge­richt­li­cher Rechts­schutz wird durch KI leich­ter zugänglich

Die Vize­prä­si­den­tin des Lan­des­so­zi­al­ge­richts Nie­der­sach­sen-Bre­men, Lio­ba Huss, führt den star­ken Anstieg der Ver­fah­rens­ein­gän­ge über­wie­gend auf den Ein­satz von Künst­li­cher Intel­li­genz zurück.

KI-Anwen­dun­gen wür­den nach ihren Erfah­run­gen häu­fig dazu raten, gericht­li­chen Rechts­schutz in Anspruch zu neh­men. Gleich­zei­tig ermög­lich­ten die Pro­gram­me Antrag­stel­lern und Klä­gern, ihre Anlie­gen ohne grö­ße­ren Auf­wand und mit einem ver­gleichs­wei­se gerin­gen Kos­ten­ri­si­ko bei den Gerich­ten einzureichen.

Die­ser nied­rig­schwel­li­ge Zugang zum gericht­li­chen Rechts­schutz sei grund­sätz­lich begrü­ßens­wert, erklärt Huss. Aller­dings füh­re er nicht auto­ma­tisch zu einer ziel­ori­en­tier­ten För­de­rung der gericht­li­chen Ver­fah­ren, son­dern teil­wei­se zu einem höhe­ren Bear­bei­tungs­auf­wand bei den Gerichten.

KI-Schrei­ben häu­fig umfang­reich, aber wenig auf den Ein­zel­fall bezogen

Ein Pro­blem sieht das Lan­des­so­zi­al­ge­richt ins­be­son­de­re in der Art der mit­hil­fe von KI erstell­ten Schrei­ben. Die­se sei­en häu­fig sehr umfang­reich und ent­hiel­ten zahl­rei­che all­ge­mei­ne recht­li­che Ausführungen.

Nach Ein­schät­zung von Lio­ba Huss bestehe aller­dings oft­mals nur ein gerin­ger oder gar kein kon­kre­ter Bezug zum jewei­li­gen Ein­zel­fall der Antrag­stel­ler oder Klä­ger. Gera­de die­ser indi­vi­du­el­le Bezug sei bei sozi­al­recht­li­chen Ver­fah­ren jedoch von gro­ßer Bedeu­tung – bei­spiels­wei­se bei der Berech­nung exis­tenz­si­chern­der Leis­tun­gen.

Hin­zu kom­me, dass KI-Anwen­dun­gen teil­wei­se Gerichts­ent­schei­dun­gen zitie­ren wür­den, die ent­we­der gar nicht exis­tier­ten oder kei­nen erkenn­ba­ren Bezug zum jewei­li­gen Ver­fah­ren hätten.

Mehr Eil­ver­fah­ren kön­nen auch Haupt­sa­che­ver­fah­ren verzögern

Beson­de­re Aus­wir­kun­gen hat der star­ke Anstieg nach Anga­ben des Lan­des­so­zi­al­ge­richts bei den Ver­fah­ren des einst­wei­li­gen Rechts­schut­zes. Die­se Fäl­le müs­sen auf­grund ihrer Dring­lich­keit vor­ran­gig bear­bei­tet werden.

Die hohen Ein­gangs­zah­len in die­sen Ver­fah­ren füh­ren nach Ein­schät­zung des Gerichts dazu, dass sich die Lauf­zei­ten der gericht­li­chen Haupt­sa­che­ver­fah­ren ver­län­gern können.

Soll­te sich der Trend beim Ein­satz von KI und den dadurch stei­gen­den Ver­fah­rens­ein­gän­gen dau­er­haft fort­set­zen, könn­te dies nach Ein­schät­zung des Lan­des­so­zi­al­ge­richts Nie­der­sach­sen-Bre­men auch Aus­wir­kun­gen auf die Per­so­nal­aus­stat­tung der nie­der­säch­sisch-bre­mi­schen Sozi­al­ge­richts­bar­keit haben.

Die Ent­wick­lung zeigt damit einen neu­en Aspekt des zuneh­men­den Ein­sat­zes von Künst­li­cher Intel­li­genz im Rechts­be­reich: KI erleich­tert den Zugang zu recht­li­chen Infor­ma­tio­nen und kann die Erstel­lung von Schrift­sät­zen ver­ein­fa­chen. Gleich­zei­tig stellt die dadurch mög­li­cher­wei­se stei­gen­de Zahl gericht­li­cher Ver­fah­ren die Sozi­al­ge­richts­bar­keit vor zusätz­li­che Herausforderungen.

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