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Kurz­ar­bei­ter­geld ver­län­gert: Pla­nungs­si­cher­heit für Unter­neh­men und Beschäftigte

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Arbeits­mi­nis­ter Phil­ip­pi begrüßt Ver­län­ge­rung des Kurz­ar­bei­ter­gel­des: „Siche­rung von Fach­kräf­ten und Stär­kung der Wettbewerbsfähigkeit“

Das Bun­des­ka­bi­nett hat am Mitt­woch die Ver­län­ge­rung der Bezugs­dau­er des Kurz­ar­bei­ter­gel­des beschlos­sen. Die Rege­lung, die den Bezug von Kurz­ar­bei­ter­geld für bis zu 24 Mona­te ermög­licht, gilt nun bis zum 31. Dezem­ber 2026. Nie­der­sach­sen hat­te sich aktiv für die Ver­län­ge­rung die­ser arbeits­markt­po­li­ti­schen Maß­nah­me eingesetzt.

Der Nie­der­säch­si­sche Arbeits­mi­nis­ter Dr. Andre­as Phil­ip­pi begrüßt den Kabi­netts­be­schluss ausdrücklich:

„Das Kurz­ar­bei­ter­geld hat sich in den ver­gan­ge­nen Jah­ren als ver­läss­li­ches und bewähr­tes Instru­ment erwie­sen, um Arbeits­plät­ze zu sichern und Betrie­be hand­lungs­fä­hig zu hal­ten. Die wirt­schaft­li­che Lage in Deutsch­land bleibt wei­ter­hin von Unsi­cher­heit geprägt. Zurück­hal­tung bei Inves­ti­tio­nen, tem­po­rä­re Auf­trags­rück­gän­ge, gestör­te Lie­fer­ket­ten und han­dels­po­li­ti­sche Span­nun­gen belas­ten Unter­neh­men jeder Grö­ße in einer lan­gen kon­junk­tu­rel­len Schwächephase.

Das Kurz­ar­bei­ter­geld wirkt kon­junk­tur­sta­bi­li­sie­rend, stärkt das Ver­trau­en der Unter­neh­men in die wirt­schaft­li­che Poli­tik und ermög­licht es den Betrie­ben, ihre qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter nach der kon­junk­tu­rel­len Erho­lung schnell wie­der voll ein­zu­set­zen. Damit leis­tet es einen wich­ti­gen Bei­trag zur Siche­rung von Fach­kräf­ten, die für die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Stand­orts unver­zicht­bar sind.

Die Ver­län­ge­rung die­ser Rege­lung gibt den Betrie­ben und Beschäf­tig­ten not­wen­di­ge Pla­nungs­si­cher­heit und setzt den bis­he­ri­gen Kurs der Ver­läss­lich­keit und Vor­aus­schau fort. Bund und Län­der sen­den damit in einem her­aus­for­dern­den glo­ba­len Umfeld ein gemein­sa­mes Signal der Ver­ant­wor­tung für Sta­bi­li­tät, Beschäf­ti­gung und Ver­trau­en in den Arbeits­markt.“

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