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Land­ge­richt Aurich: Vier neue Straf­ver­fah­ren wegen Ver­ge­wal­ti­gung, Raub und Betrug

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Vier neue Straf­ver­fah­ren: Land­ge­richt ver­han­delt schwe­re Vor­wür­fe in Ostfriesland

In der ers­ten Sep­tem­ber­wo­che begin­nen am Land­ge­richt meh­re­re erst­in­stanz­li­che Straf­ver­fah­ren. Die Fäl­le rei­chen von dem Vor­wurf einer Ver­ge­wal­ti­gung über schwe­re Gewalt­kri­mi­na­li­tät bis hin zu ban­den­mä­ßi­gem Betrug und Geld­wä­sche. Ver­han­delt wird in Aurich und Emden betref­fend Taten aus den Jah­ren 2022 bis 2025.

Das Land­ge­richt hat die neu begin­nen­den erst­in­stanz­li­chen Straf­ver­fah­ren für die Kalen­der­wo­che 36 bekannt gege­ben. Ins­ge­samt ste­hen vier Ver­fah­ren vor den Gro­ßen Straf­kam­mern bezie­hungs­wei­se der Gro­ßen Jugend­kam­mer an. Die Vor­wür­fe sind unter­schied­lich, teil­wei­se geht es um schwe­re Straftaten.

Wich­tig: Bei sämt­li­chen Ange­klag­ten gilt bis zu einer rechts­kräf­ti­gen Ver­ur­tei­lung die Unschulds­ver­mu­tung. Die Haupt­ver­hand­lun­gen die­nen dazu, zu klä­ren, ob die erho­be­nen Vor­wür­fe tat­säch­lich zutreffen.

Ver­ge­wal­ti­gung in Emden: Pro­zess gegen 37-Jäh­ri­gen beginnt

Am 31. August 2026 um 9 Uhr beginnt unter dem Akten­zei­chen 11 KLs 10/26 ein Ver­fah­ren vor der 4. Gro­ßen Straf­kam­mer. Den Vor­sitz führt der Vor­sit­zen­de Rich­ter am Land­ge­richt Dr. Gral­la. Ver­han­delt wird in Saal 116.

Ange­klagt ist ein 37-jäh­ri­ger Mann aus Emden. Ihm wird vor­ge­wor­fen, im Novem­ber 2025 in sei­ner Woh­nung in Emden eine wäh­rend der Tat schla­fen­de Zeu­gin ver­ge­wal­tigt zu haben.

Für den ers­ten Haupt­ver­hand­lungs­ter­min sind zwei Zeu­gen und ein Sach­ver­stän­di­ger geladen.

Ein Fort­set­zungs­ter­min ist für 7. Sep­tem­ber 2026 um 9 Uhr in Saal 116 angesetzt.

Vier Fäl­le von Ver­ge­wal­ti­gung und Kör­per­ver­let­zung in Dornum

Eben­falls vor der 2. Gro­ßen Straf­kam­mer beginnt am 2. Sep­tem­ber 2026 um 9 Uhr ein wei­te­res Straf­ver­fah­ren. Das Ver­fah­ren trägt das Akten­zei­chen 11 KLs 48/23. Den Vor­sitz hat die Vor­sit­zen­de Rich­te­rin am Land­ge­richt Dr. Fuchs.

Ange­klagt ist ein 38-jäh­ri­ger Mann aus Dor­num. Ihm wird vor­ge­wor­fen, zwi­schen Janu­ar 2022 und Mai 2022 in Dor­num und an ande­ren Orten in ins­ge­samt vier Fäl­len jeweils durch die­sel­be Hand­lung eine Ver­ge­wal­ti­gung und eine Kör­per­ver­let­zung zum Nach­teil sei­ner dama­li­gen Lebens­ge­fähr­tin began­gen zu haben.

Für den Auf­takt sind vier Zeu­gen geladen.

Die Ver­hand­lung fin­det im Saal 107 des Amts­ge­richts Aurich statt. Als Fort­set­zungs­ter­mi­ne sind der 9. Sep­tem­ber und 15. Sep­tem­ber 2026, jeweils um 9 Uhr, vorgesehen.

Ban­den­mä­ßi­ger Betrug und Geld­wä­sche: Vier Ange­klag­te vor der Jugendkammer

Am 2. Sep­tem­ber 2026 um 9 Uhr beginnt außer­dem unter dem Akten­zei­chen 13 KLs 14/26 ein umfang­rei­ches Ver­fah­ren vor der 1. Gro­ßen Jugend­kam­mer. Vor­sit­zen­der Rich­ter ist Rich­ter am Land­ge­richt Wit­te. Ver­han­delt wird in Saal 108.

In die­sem Ver­fah­ren müs­sen sich vier Ange­klag­te verantworten.

Ein 33-jäh­ri­ger Ange­klag­ter aus Nor­den befin­det sich der­zeit in Unter­su­chungs­haft. Zwei wei­te­re Ange­klag­te im Alter von 32 und 25 Jah­ren woh­nen eben­falls in Nor­den. Der vier­te Ange­klag­te ist 22 Jah­re alt und kommt aus Wes­ter­holt. Ihm wird vor­ge­wor­fen, die Taten als Her­an­wach­sen­der began­gen zu haben.

Dem 33- und dem 32-Jäh­ri­gen wird zur Last gelegt, zwi­schen Juli 2023 und März 2024, unter ande­rem in Nor­den und Witt­mund, als Mit­glie­der einer Ban­de gewerbs­mä­ßi­ge Betrugs­straf­ta­ten began­gen zu haben.

Dabei sol­len sich die Täter bei ihren Anru­fen gegen­über Geschä­dig­ten als Bank­mit­ar­bei­ter aus­ge­ge­ben haben. Auf die­se Wei­se sol­len sie die Betrof­fe­nen dazu bewegt haben, Trans­ak­tio­nen im Online-Ban­king auf ein Kon­to der Täter­grup­pe vorzunehmen.

Dem 33-jäh­ri­gen Ange­klag­ten wird inner­halb der mut­maß­li­chen Ban­de unter ande­rem die Anwer­bung soge­nann­ter Finanz­agen­ten zuge­schrie­ben. Der 32-Jäh­ri­ge soll ihn dabei unter­stützt haben.

Den bei­den wei­te­ren Ange­klag­ten wird unter ande­rem Geld­wä­sche vor­ge­wor­fen. Sie sol­len unter ande­rem inkri­mi­nier­te Gel­der für die bei­den vor­ge­nann­ten Ange­klag­ten wei­ter­ge­lei­tet haben.

Zum ers­ten Haupt­ver­hand­lungs­ter­min ist ein Dol­met­scher geladen.

Das Ver­fah­ren ist auf meh­re­re Ter­mi­ne ange­setzt. Wei­te­re Ver­hand­lungs­ta­ge sind der 23. Sep­tem­ber, 7. Okto­ber, 9. Okto­ber, 30. Okto­ber, 6. Novem­ber, 25. Novem­ber und 27. Novem­ber 2026.

Schwe­rer Raub in Emden: Zwei Ange­klag­te befin­den sich in Haft

Am 3. Sep­tem­ber 2026 um 10 Uhr beginnt unter dem Akten­zei­chen 19 KLs 11/26 ein wei­te­res Ver­fah­ren vor der 4. Gro­ßen Straf­kam­mer. Den Vor­sitz führt erneut der Vor­sit­zen­de Rich­ter am Land­ge­richt Dr. Gral­la. Die Ver­hand­lung fin­det in Saal 116 statt.

Ange­klagt sind ein 28-Jäh­ri­ger und ein 22-Jäh­ri­ger, die sich der­zeit bei­de in Haft befinden.

Den bei­den Ange­klag­ten wird vor­ge­wor­fen, im Novem­ber 2025 in Emden gemein­sam mit wei­te­ren, geson­dert ver­folg­ten Tat­ver­däch­ti­gen einen schwe­ren Raub und eine gefähr­li­che Kör­per­ver­let­zung began­gen zu haben.

Nach dem Tat­vor­wurf soll die Grup­pe am Abend des Tat­ta­ges mit einem Mes­ser, einem Base­ball­schlä­ger und einer Schuss­waf­fe in die Woh­nung des mut­maß­lich Geschä­dig­ten in Emden ein­ge­drun­gen sein.

Dort soll der mut­maß­lich Geschä­dig­te mit dem Base­ball­schlä­ger gegen den Kopf geschla­gen wor­den sein und zu Boden gegan­gen sein. Im wei­te­ren Ver­lauf sol­len die Täter ihm wei­te­re Schlä­ge mit dem Base­ball­schlä­ger sowie Trit­te zuge­fügt haben.

Anschlie­ßend sol­len die Täter das Han­dy und die Schlüs­sel des mut­maß­lich Geschä­dig­ten an sich genom­men haben.

Für den ers­ten Ver­hand­lungs­tag sind drei Zeu­gen und ein Dol­met­scher geladen.

Als Fort­set­zungs­ter­mi­ne sind der 14. Sep­tem­ber und 21. Sep­tem­ber 2026, jeweils um 10 Uhr, vorgesehen.

Unschulds­ver­mu­tung gilt für alle Angeklagten

Bei der Bericht­erstat­tung über die Ver­fah­ren ist zu beach­ten, dass es sich um Vor­wür­fe der Staats­an­walt­schaft bezie­hungs­wei­se Ankla­ge­be­hör­de han­delt, die im Pro­zess erst noch über­prüft wer­den müs­sen. Die Haupt­ver­hand­lung dient gera­de dazu, die erho­be­nen Vor­wür­fe aufzuklären.

Für alle Ange­klag­ten gilt daher bis zu einer rechts­kräf­ti­gen Ver­ur­tei­lung die Unschulds­ver­mu­tung.

Das Land­ge­richt weist zudem dar­auf hin, dass sich ange­setz­te Ter­mi­ne kurz­fris­tig ändern oder aus­fal­len kön­nen. Besu­cher soll­ten des­halb die Hin­weis­ta­fel im Ein­gangs­be­reich des Land­ge­richts beachten.

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