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Land­ge­richt Aurich: Zwei neue Straf­ver­fah­ren gegen Ange­klag­te aus Ostfriesland

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Land­ge­richt Aurich: Zwei neue Straf­ver­fah­ren begin­nen in der kom­men­den Woche

Haupt­ver­hand­lun­gen gegen Ange­klag­te aus Wies­moor und Süd­brook­mer­land – Vor­wür­fe rei­chen von Straf­ta­ten gegen die sexu­el­le Selbst­be­stim­mung bis zum Han­del mit Betäubungsmitteln

Aurich – Am Land­ge­richt Aurich begin­nen in der kom­men­den Woche zwei neue erst­in­stanz­li­che Straf­ver­fah­ren. Ver­han­delt wer­den ein Ver­fah­ren gegen einen 34-Jäh­ri­gen aus Wies­moor sowie ein wei­te­res Ver­fah­ren gegen einen 38-jäh­ri­gen Mann und eine 32-jäh­ri­ge Frau aus Südbrookmerland.

Bei bei­den Ver­fah­ren han­delt es sich zunächst um Vor­wür­fe der Staats­an­walt­schaft. Ob sich die­se bestä­ti­gen, wird erst im Ver­lauf der jewei­li­gen Haupt­ver­hand­lung geklärt. Für alle Ange­klag­ten gilt bis zu einer rechts­kräf­ti­gen Ver­ur­tei­lung die Unschulds­ver­mu­tung.

Ver­fah­ren gegen 34-Jäh­ri­gen aus Wiesmoor

Vor der 3. Gro­ßen Jugend­kam­mer beginnt am Diens­tag, 22. Sep­tem­ber 2026, um 9 Uhr die Haupt­ver­hand­lung gegen einen 34-jäh­ri­gen Mann aus Wies­moor. Das Ver­fah­ren trägt das Akten­zei­chen 13 KLs 15/26. Den Vor­sitz führt der Vor­sit­zen­de Rich­ter am Land­ge­richt Klein. Ver­han­delt wird im Saal 108.

Die Staats­an­walt­schaft wirft dem Ange­klag­ten Straf­ta­ten gegen die sexu­el­le Selbst­be­stim­mung zum Nach­teil sei­ner Toch­ter vor. Die mut­maß­li­chen Taten sol­len sich im Zeit­raum von 2023 bis 2026 ereig­net haben.

Nach Dar­stel­lung der Ankla­ge leb­te der Ange­klag­te nach der Tren­nung von der Kin­des­mut­ter in einer eige­nen Woh­nung. Die Geschä­dig­te, die 2014 gebo­ren wur­de, soll ihren Vater regel­mä­ßig besucht haben.

Ab dem Jahr 2023 soll der Ange­klag­te wäh­rend sol­cher Besu­che in meh­re­ren Fäl­len sexu­el­le Hand­lun­gen an dem Kind bezie­hungs­wei­se sexu­el­le Hand­lun­gen vor dem Kind vor­ge­nom­men haben.

Für den ers­ten Haupt­ver­hand­lungs­ter­min sind drei Zeu­gen geladen.

Als Fort­set­zungs­ter­min ist Don­ners­tag, 24. Sep­tem­ber 2026, um 9 Uhr in Raum 116 vorgesehen.

Straf­ver­fah­ren wegen mut­maß­li­chen Han­dels mit Betäubungsmitteln

Einen Tag spä­ter, am Mitt­woch, 23. Sep­tem­ber 2026, um 9 Uhr, beginnt vor der 2. Gro­ßen Straf­kam­mer ein wei­te­res Straf­ver­fah­ren. Ange­klagt sind ein 38-jäh­ri­ger Mann und eine 32-jäh­ri­ge Frau aus Süd­brook­mer­land.

Das Ver­fah­ren wird unter dem Akten­zei­chen 11 KLs 40/23 geführt. Den Vor­sitz hat die Vor­sit­zen­de Rich­te­rin am Land­ge­richt Dr. Fuchs. Die Ver­hand­lung fin­det im Saal 107 des Amts­ge­richts Aurich statt.

Die Staats­an­walt­schaft wirft den bei­den Ange­klag­ten vor, sich spä­tes­tens im März 2021 zusam­men­ge­schlos­sen zu haben, um durch den gewinn­brin­gen­den Ver­kauf von Amphet­amin eine fort­lau­fen­de Ein­nah­me­quel­le zur Bestrei­tung ihres Lebens­un­ter­halts zu schaffen.

Nach der Ankla­ge sol­len die Betäu­bungs­mit­tel­ge­schäf­te ab Dezem­ber 2021 auch auf Can­na­bis und Ecsta­sy aus­ge­wei­tet wor­den sein. Die Staats­an­walt­schaft geht davon aus, dass bei­de Ange­klag­ten dabei arbeits­tei­lig und auf­grund eines gemein­sa­men Tat­plans gehan­delt haben.

Dem 32-jäh­ri­gen Ange­klag­ten wird dar­über hin­aus vor­ge­wor­fen, sei­ne Betäu­bungs­mit­tel­vor­rä­te durch das Bereit­hal­ten eines Base­ball­schlä­gers aus Metall sowie eines Schlag­rings abge­si­chert zu haben. Bei­de Gegen­stän­de sol­len sich nach Anga­ben der Staats­an­walt­schaft in der Gara­ge des Ange­klag­ten befun­den haben.

Für den ers­ten Ver­hand­lungs­tag ist ein Sach­ver­stän­di­ger geladen.

Als Fort­set­zungs­ter­min ist Mitt­woch, 30. Sep­tem­ber 2026, um 9 Uhr, eben­falls im Raum 107 des Amts­ge­richts Aurich, vor­ge­se­hen.

Unschulds­ver­mu­tung gilt

Das Land­ge­richt Aurich weist dar­auf hin, dass die Haupt­ver­hand­lun­gen der Klä­rung die­nen, ob die erho­be­nen Vor­wür­fe tat­säch­lich zutref­fen oder nicht. Bis zu einer rechts­kräf­ti­gen Ver­ur­tei­lung gilt für jeden Ange­klag­ten die Unschuldsvermutung.

Zudem kön­nen sich ange­setz­te Gerichts­ter­mi­ne kurz­fris­tig ändern oder aus­fal­len. Das Land­ge­richt weist des­halb dar­auf hin, die Hin­weis­ta­fel im Ein­gangs­be­reich des Land­ge­richts zu beachten.

Für Pres­se­ver­tre­ter gilt außer­dem: Licht­bild- oder Film­auf­nah­men von Ange­klag­ten müs­sen in anony­mi­sier­ter Form, bei­spiels­wei­se durch Ver­pi­xeln, erfolgen.

Quel­le: Land­ge­richt Aurich, Pres­se­stel­le, Mit­tei­lung Nr. 49/26 vom 18. Sep­tem­ber 2026.

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