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Land­kreis Leer Bil­dung und Teil­ha­be (BuT): Chan­cen­gleich­heit für alle — Zuschüs­se jetzt beantragen!

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Bil­dung und Teil­ha­be (BuT): Chan­cen­gleich­heit für alle

Das Bil­dungs­pa­ket, auch bekannt als Bil­dung und Teil­ha­be (BuT), ist ein bedeu­ten­des sozia­les Instru­ment, das Kin­dern, Jugend­li­chen und jun­gen Erwach­se­nen bis 25 Jah­re aus ein­kom­mens­schwa­chen Fami­li­en ermög­licht, gleich­be­rech­tigt am gesell­schaft­li­chen Leben teil­zu­neh­men. Es zielt dar­auf ab, Bil­dung und sozia­le Teil­ha­be zu för­dern, unab­hän­gig von der finan­zi­el­len Situa­ti­on der Familie.

Wer kann BuT-Leis­tun­gen in Anspruch nehmen?

Berech­tigt sind Kin­der und Jugend­li­che, deren Fami­li­en Grund­si­che­rung für Arbeit­su­chen­de, Sozi­al­hil­fe, Kin­der­zu­schlag oder Wohn­geld bezie­hen. Auch Emp­fän­ger von Leis­tun­gen nach dem Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz kön­nen unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen BuT-Leis­tun­gen erhalten.

Wel­che Leis­tun­gen umfasst das Bildungspaket?

  1. Kos­ten­über­nah­me für Schul­be­darf: Dazu gehö­ren Schul­hef­te, Stif­te, Sport­uten­si­li­en und Schul­ran­zen, die zwei­mal jähr­lich bezu­schusst werden.

  2. Unter­stüt­zung bei Aus­flü­gen und Klas­sen­fahr­ten: Die Kos­ten für Tages­aus­flü­ge und mehr­tä­gi­ge Klas­sen­fahr­ten wer­den über­nom­men, um allen Schü­lern die Teil­nah­me zu ermöglichen.

  3. Fahrt­kos­ten zur Schu­le: Schü­ler, die nicht zu Fuß oder mit dem Fahr­rad zur Schu­le gelan­gen kön­nen, erhal­ten einen Zuschuss zu den Fahrtkosten.

  4. Mit­tag­essen in Schu­len und Kitas: Die Kos­ten für das Mit­tag­essen kön­nen bezu­schusst wer­den, um sicher­zu­stel­len, dass alle Kin­der eine aus­ge­wo­ge­ne Ver­pfle­gung erhalten.

  5. Teil­nah­me an kul­tu­rel­len und sport­li­chen Akti­vi­tä­ten: Ein monat­li­cher Pau­schal­be­trag ermög­licht die Teil­nah­me an Ver­eins- und Frei­zeit­an­ge­bo­ten wie Sport­ver­ei­nen oder Musikschulen.

  6. Lern­för­de­rung: Bei gefähr­de­tem Lern­ziel kann eine Kos­ten­über­nah­me für Nach­hil­fe bewil­ligt wer­den, sofern die Schu­le den Bedarf bestätigt.

Wie kön­nen BuT-Leis­tun­gen bean­tragt werden?

Die Bean­tra­gung erfolgt über das Ser­vice­por­tal des Land­krei­ses Leer oder alter­na­tiv über Print-Anträ­ge beim ört­li­chen Sozi­al­amt oder im Job­cen­ter. Jedes Kind oder jeder Jugend­li­che benö­tigt einen eige­nen Antrag. Wich­tig ist die voll­stän­di­ge und recht­zei­ti­ge Ein­rei­chung der Anträ­ge mit den erfor­der­li­chen Unter­la­gen, um Ver­zö­ge­run­gen zu vermeiden.

Schluss­fol­ge­rung

Das Bil­dungs­pa­ket ist ein essen­ti­el­les Instru­ment zur För­de­rung der Chan­cen­gleich­heit und sozia­len Teil­ha­be. Es ermög­licht Kin­dern und Jugend­li­chen aus finan­zi­ell schwä­cher gestell­ten Fami­li­en den Zugang zu Bil­dung und ver­schie­de­nen gesell­schaft­li­chen Akti­vi­tä­ten, die für ihre per­sön­li­che Ent­wick­lung ent­schei­dend sind. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen und Unter­stüt­zung erhal­ten inter­es­sier­te Fami­li­en bei den ört­li­chen Behör­den oder über das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Soziales.

Durch das Bil­dungs­pa­ket wird nicht nur indi­vi­du­el­le För­de­rung ermög­licht, son­dern auch ein wich­ti­ger Bei­trag zur sozia­len Inte­gra­ti­on und zur Über­win­dung von Bil­dungs­un­gleich­hei­ten geleistet.


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Finan­zi­el­le Unter­stüt­zung aus dem Bil­dungs- und Teilhabepaket

Gute Bil­dung darf kei­ne Fra­ge des Ein­kom­mens sein. Das Bil­dungs- und Teil­ha­be­pa­ket (BuT) der Bun­des­re­gie­rung bie­tet finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für Kin­der und Jugend­li­che aus ein­kom­mens­schwa­chen Fami­li­en, um deren Bil­dungs­chan­cen zu ver­bes­sern. Neben Zuschüs­sen für Schul­be­darf und das Mit­tag­essen in der Schu­le gehört auch die För­de­rung von Nach­hil­fe zu den unter­stütz­ten Maß­nah­men. So kön­nen pro­fes­sio­nel­le Lern­an­ge­bo­te kos­ten­los in Anspruch genom­men wer­den, um bes­se­re Bil­dungs- und Ent­wick­lungs­chan­cen zu ermöglichen.

Moti­vie­ren­de Nach­hil­fe durch Lerncoaches

Kin­der, die Schwie­rig­kei­ten in der Schu­le haben, kön­nen dank BuT kos­ten­lo­se Nach­hil­fe erhal­ten. Dies gilt auch, wenn sie nicht unmit­tel­bar ver­set­zungs­ge­fähr­det sind. Vor­aus­set­zung ist, dass der Schü­ler oder die Schü­le­rin nicht älter als 25 Jah­re ist und die besuch­te Schu­le kei­ne aus­rei­chen­de Lern­för­de­rung anbie­tet. Unter­stüt­zung bei der Antrag­stel­lung und der Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Schu­le und Amt wird bereit­ge­stellt, um den Pro­zess zu erleichtern.

Anspruchs­vor­aus­set­zun­gen

Kin­der und Jugend­li­che haben Anspruch auf Lern­för­de­rung aus dem BuT, wenn ihre Fami­li­en eine der fol­gen­den Leis­tun­gen beziehen:

  • Bür­ger­geld (ehe­mals Arbeits­lo­sen­geld II bzw. Sozi­al­geld nach SGB II)
  • Sozi­al­hil­fe nach SGB XII
  • Leis­tun­gen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Kin­der­zu­schlag nach dem Bun­des­kin­der­geld­ge­setz (BKGG)
  • Wohn­geld

Unter­stüt­zung bei der Bean­tra­gung staat­li­cher Förderung

Schul­fit-Nach­hil­fe bie­tet nicht nur Unter­stüt­zung zur Noten­ver­bes­se­rung, son­dern auch fami­li­en­ori­en­tier­te Hilfs­an­ge­bo­te. Die Bera­tung und Hil­fe zur Inan­spruch­nah­me von Nach­hil­fe im Rah­men des BuT gehö­ren dazu. Die geför­der­te Nach­hil­fe muss vom zustän­di­gen Kreis­amt, Sozi­al­amt oder Job­cen­ter geneh­migt wer­den. Schul­fit beglei­tet Sie von der Antrag­stel­lung bis zum Bescheid und freut sich mit Ihnen über die ers­ten Erfol­ge Ihres Kindes.

Gra­tis Schnupperstunden

Um das Ange­bot ken­nen­zu­ler­nen, bie­tet Schul­fit zwei kos­ten­lo­se Schnup­per­stun­den im Grup­pen­un­ter­richt an:

  • Stand­ort Leer: Heis­fel­der Stra­ße 2, Tele­fon: 0491 – 5951
  • Stand­ort Moorm­er­land: Rudolf-Eucken-Stra­ße 14, Tele­fon: 04954 — 8789

Pro­fes­sio­nel­le Nach­hil­fe und Coaching

Schul­fit bie­tet Nach­hil­fe für alle Klas­sen und Schul­for­men in ver­schie­de­nen Fächern, dar­un­ter Deutsch, Mathe­ma­tik, Eng­lisch, Fran­zö­sisch, Latein, Kunst, Phy­sik, Che­mie, Bio­lo­gie und vie­le mehr. Auch Online-Nach­hil­fe ist möglich.

Wei­te­re Ange­bo­te umfassen:

  • Prü­fungs­vor­be­rei­tun­gen
  • Indi­vi­du­el­les Coaching
  • Erwach­se­nen­bil­dung

Dar­über hin­aus bie­tet Schul­fit Bera­tung zu Lern­ent­wick­lung, Schul­lauf­bahn, Ver­hal­tens­auf­fäl­lig­kei­ten und Lern­the­ra­pie sowie Unter­stüt­zung für Fami­li­en und Sprach­kur­se an.

Kon­takt­in­for­ma­tio­nen

  • Stand­ort Leer: Heis­fel­der Stra­ße 2, Tele­fon: 0491 – 5951
  • Stand­ort Moorm­er­land: Rudolf-Eucken-Stra­ße 14, Tele­fon: 04954 — 8789
  • E‑Mail: info@schulfit-nachhilfe.de
  • Whats­App oder SMS: 0176 24206004

Nut­zen Sie die Mög­lich­kei­ten des Bil­dungs- und Teil­ha­be­pa­kets, um die Bil­dungs­chan­cen Ihres Kin­des zu ver­bes­sern. Wir unter­stüt­zen Sie ger­ne auf die­sem Weg!

Lern­the­ra­pie Ost­fries­land Land­kreis Leer und Moormerland
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