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Landkreis Leer: Das Bildungspaket: Chancengleichheit für alle Kinder und Jugendlichen
Außerschulische Lernförderung: Unterstützung für bedürftige Schülerinnen und Schüler
In der Bildungslandschaft ist es essenziell, dass alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit erhalten, ihr volles Potenzial auszuschöpfen. Doch manchmal benötigen einige zusätzliche Unterstützung, um ihre Lernziele zu erreichen. Genau hier setzt die außerschulische Lernförderung an.
Bedürftige Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, Lernförderung in Anspruch zu nehmen, wenn sie dadurch die Lernziele des Schuljahrgangs, in der Regel die Versetzung, erreichen können. Die Bewilligung dieser Förderung erfolgt durch die Leistungsträger, vorausgesetzt, die Schule bestätigt den Bedarf und es bestehen keine vergleichbaren schulischen Angebote.
Um den Lernförderbedarf zu bestätigen, sind spezielle Muster für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen vorgesehen. Der Bogen “Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit von Lernförderung” wird den Erziehungsberechtigten oder bei Volljährigkeit den Leistungsberechtigten entweder von der Schule oder direkt vom Leistungsträger ausgehändigt.
Sobald die Angaben zur Schülerin oder zum Schüler sowie zur besuchten Schule eingetragen sind, wird der Bogen an die Fachlehrkräfte der betreffenden Fächer weitergeleitet, für die die außerschulische Lernförderung beantragt wird.
Diese Maßnahme zielt darauf ab, Schülerinnen und Schülern, die aufgrund individueller Schwierigkeiten Unterstützung benötigen, eine gezielte Förderung zukommen zu lassen. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Schule, Leistungsträgern und Fachlehrkräften wird gewährleistet, dass die Lernziele jedes einzelnen Schülers erreicht werden können.
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Das Bildungspaket: Chancengleichheit für alle Kinder und Jugendlichen
In unserer Gesellschaft soll jeder die gleichen Bildungs- und Entwicklungschancen haben, unabhängig von der finanziellen Situation der Familie. Hier kommt das “Bildungspaket” ins Spiel, das speziell für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien geschaffen wurde. Doch was genau beinhaltet dieses Paket und wer kann davon profitieren?
Für Wen?
Das Bildungspaket richtet sich an Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Diese Leistungen sind für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 25 Jahren verfügbar, wobei es eine Ausnahme gibt: Leistungen für Kultur, Sport und Freizeit gelten nur bis zum 18. Lebensjahr.
Welche Leistungen gibt es?
Das Bildungspaket umfasst verschiedene Zuschüsse und Erstattungen:
- Schulbedarf: Pro Schuljahr werden 195 Euro für persönlichen Bedarf wie Schulranzen, Sportzeug, Schreibwaren und Lernmaterial bereitgestellt.
- Kultur, Sport, Freizeitaktivitäten: Es gibt monatlich 15 Euro pro Kind für Vereinsbeiträge im Bereich Sport, Spiel oder Kultur sowie für Ferienfreizeiten und außerschulische Bildung.
- Vollständige Erstattung für Mittagessen in Kita, Schule und Hort, Ein- und mehrtägige Ausflüge sowie Lernförderung, unabhängig von einer Versetzungsgefährdung.
Wo und wie kann man die Leistungen beantragen?
Die Zuständigkeit für das Bildungspaket liegt bei den Kommunen. Die Jobcenter sind für Familien zuständig, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, während die Kommunen für Familien zuständig sind, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten. Die Anträge können im Rathaus oder Bürgeramt gestellt werden.
Es ist wichtig, die Anträge rechtzeitig zu stellen, um von den Leistungen profitieren zu können. In einigen Fällen ist auch eine nachträgliche Erstattung möglich, wenn bestimmte Leistungen unverschuldet nicht rechtzeitig beantragt werden konnten.
Das Bildungspaket ist ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung von Chancengleichheit und gesellschaftlicher Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrer finanziellen Situation.
Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium
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Empfänger Bürgergeld
Zentrum für Arbeit
Bavinkstr. 23
26789 Leer
Tel.: 0491 926‑2000
E‑Mail: but-zfa@lkleer.de
sowie die örtlichen Sozialämter
Empfänger Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld
siehe “Empfänger Bürgergeld”
Informationsangebote
Webseite:
www.landkreis-leer.de
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