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Land­kreis Leer: Das Bil­dungs­pa­ket: Chan­cen­gleich­heit für alle Kin­der und Jugendlichen

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Außer­schu­li­sche Lern­för­de­rung: Unter­stüt­zung für bedürf­ti­ge Schü­le­rin­nen und Schüler

In der Bil­dungs­land­schaft ist es essen­zi­ell, dass alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler die Mög­lich­keit erhal­ten, ihr vol­les Poten­zi­al aus­zu­schöp­fen. Doch manch­mal benö­ti­gen eini­ge zusätz­li­che Unter­stüt­zung, um ihre Lern­zie­le zu errei­chen. Genau hier setzt die außer­schu­li­sche Lern­för­de­rung an.

Bedürf­ti­ge Schü­le­rin­nen und Schü­ler haben die Mög­lich­keit, Lern­för­de­rung in Anspruch zu neh­men, wenn sie dadurch die Lern­zie­le des Schul­jahr­gangs, in der Regel die Ver­set­zung, errei­chen kön­nen. Die Bewil­li­gung die­ser För­de­rung erfolgt durch die Leis­tungs­trä­ger, vor­aus­ge­setzt, die Schu­le bestä­tigt den Bedarf und es bestehen kei­ne ver­gleich­ba­ren schu­li­schen Angebote.

Um den Lern­för­der­be­darf zu bestä­ti­gen, sind spe­zi­el­le Mus­ter für all­ge­mein­bil­den­de und berufs­bil­den­de Schu­len vor­ge­se­hen. Der Bogen “Bestä­ti­gung der Schu­le über die Not­wen­dig­keit von Lern­för­de­rung” wird den Erzie­hungs­be­rech­tig­ten oder bei Voll­jäh­rig­keit den Leis­tungs­be­rech­tig­ten ent­we­der von der Schu­le oder direkt vom Leis­tungs­trä­ger ausgehändigt.

Sobald die Anga­ben zur Schü­le­rin oder zum Schü­ler sowie zur besuch­ten Schu­le ein­ge­tra­gen sind, wird der Bogen an die Fach­lehr­kräf­te der betref­fen­den Fächer wei­ter­ge­lei­tet, für die die außer­schu­li­sche Lern­för­de­rung bean­tragt wird.

Die­se Maß­nah­me zielt dar­auf ab, Schü­le­rin­nen und Schü­lern, die auf­grund indi­vi­du­el­ler Schwie­rig­kei­ten Unter­stüt­zung benö­ti­gen, eine geziel­te För­de­rung zukom­men zu las­sen. Durch die enge Zusam­men­ar­beit zwi­schen Schu­le, Leis­tungs­trä­gern und Fach­lehr­kräf­ten wird gewähr­leis­tet, dass die Lern­zie­le jedes ein­zel­nen Schü­lers erreicht wer­den können.


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Nach­hil­fe im Land­kreis Leer

Das Bil­dungs­pa­ket: Chan­cen­gleich­heit für alle Kin­der und Jugendlichen

In unse­rer Gesell­schaft soll jeder die glei­chen Bil­dungs- und Ent­wick­lungs­chan­cen haben, unab­hän­gig von der finan­zi­el­len Situa­ti­on der Fami­lie. Hier kommt das “Bil­dungs­pa­ket” ins Spiel, das spe­zi­ell für Kin­der und Jugend­li­che aus ein­kom­mens­schwa­chen Fami­li­en geschaf­fen wur­de. Doch was genau beinhal­tet die­ses Paket und wer kann davon profitieren?

Für Wen?

Das Bil­dungs­pa­ket rich­tet sich an Kin­der und Jugend­li­che aus Fami­li­en, die Arbeits­lo­sen­geld II, Sozi­al­geld, Sozi­al­hil­fe, Kin­der­zu­schlag oder Wohn­geld bezie­hen. Die­se Leis­tun­gen sind für Kin­der und Jugend­li­che bis zum Alter von 25 Jah­ren ver­füg­bar, wobei es eine Aus­nah­me gibt: Leis­tun­gen für Kul­tur, Sport und Frei­zeit gel­ten nur bis zum 18. Lebensjahr.

Wel­che Leis­tun­gen gibt es?

Das Bil­dungs­pa­ket umfasst ver­schie­de­ne Zuschüs­se und Erstattungen:

  • Schul­be­darf: Pro Schul­jahr wer­den 195 Euro für per­sön­li­chen Bedarf wie Schul­ran­zen, Sport­zeug, Schreib­wa­ren und Lern­ma­te­ri­al bereitgestellt.
  • Kul­tur, Sport, Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten: Es gibt monat­lich 15 Euro pro Kind für Ver­eins­bei­trä­ge im Bereich Sport, Spiel oder Kul­tur sowie für Feri­en­frei­zei­ten und außer­schu­li­sche Bildung.
  • Voll­stän­di­ge Erstat­tung für Mit­tag­essen in Kita, Schu­le und Hort, Ein- und mehr­tä­gi­ge Aus­flü­ge sowie Lern­för­de­rung, unab­hän­gig von einer Versetzungsgefährdung.

Wo und wie kann man die Leis­tun­gen beantragen?

Die Zustän­dig­keit für das Bil­dungs­pa­ket liegt bei den Kom­mu­nen. Die Job­cen­ter sind für Fami­li­en zustän­dig, die Arbeits­lo­sen­geld II oder Sozi­al­geld bezie­hen, wäh­rend die Kom­mu­nen für Fami­li­en zustän­dig sind, die Sozi­al­hil­fe, Wohn­geld oder den Kin­der­zu­schlag erhal­ten. Die Anträ­ge kön­nen im Rat­haus oder Bür­ger­amt gestellt werden.

Es ist wich­tig, die Anträ­ge recht­zei­tig zu stel­len, um von den Leis­tun­gen pro­fi­tie­ren zu kön­nen. In eini­gen Fäl­len ist auch eine nach­träg­li­che Erstat­tung mög­lich, wenn bestimm­te Leis­tun­gen unver­schul­det nicht recht­zei­tig bean­tragt wer­den konnten.

Das Bil­dungs­pa­ket ist ein wich­ti­ger Schritt zur Sicher­stel­lung von Chan­cen­gleich­heit und gesell­schaft­li­cher Teil­ha­be für alle Kin­der und Jugend­li­chen, unab­hän­gig von ihrer finan­zi­el­len Situation.

Quel­le: Nie­der­säch­si­sches Kultusministerium


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Nach­hil­fe Leer Ostfriesland

Emp­fän­ger Bürgergeld

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Bavink­str. 23
26789 Leer

Tel.0491 926‑2000
E‑Mail: but-zfa@lkleer.de

sowie die ört­li­chen Sozialämter

Emp­fän­ger Sozi­al­hil­fe, Kin­der­zu­schlag, Wohngeld

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Web­sei­te:
www.landkreis-leer.de


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