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Land­kreis Leer geht gegen Schot­ter­gär­ten vor

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Anlass ist ein Beschluss des Ober­ver­wal­tungs­ge­richts Lüne­burg / Ers­te Ver­fah­ren wer­den eingeleitet 

 

Land­kreis Leer geht gegen Schot­ter­gär­ten vor

 
 
Schot­ter­gär­ten sind in Nie­der­sach­sen ver­bo­ten — und die zustän­di­gen Behör­den kön­nen deren Besei­ti­gung anord­nen, wie das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Lüne­burg ent­schie­den hat. “Das wer­den wir jetzt tun”, kün­digt der Land­kreis Leer an. Die Bau­auf­sicht wird den aktu­el­len Gerichts­be­schluss zum Anlass neh­men, um offen­siv gegen Schot­ter­gär­ten im Kreis­ge­biet vor­zu­ge­hen. In den kom­men­den Wochen sol­len die ers­ten Ver­fah­ren ein­ge­lei­tet werden.
 
Immer mehr Gär­ten wer­den aus gestal­te­ri­schen Grün­den oder wegen der ver­meint­lich leich­te­ren Pfle­ge mit Schot­ter, Kies oder ähn­li­chem Mate­ri­al ver­sie­gelt. Aller­dings hat dies neben dem lang­fris­tig grö­ße­ren Pfle­ge­auf­wand noch wei­te­re erheb­li­che Nach­tei­le: Durch die zusätz­li­che Ver­sie­ge­lung geht Lebens­raum für die Pflan­zen- und Tier­welt ver­lo­ren. Hin­zu kommt, dass Nie­der­schlä­ge nur zöger­lich ver­si­ckern, die Ober­flä­chen stär­ker erhit­zen und Boden­funk­tio­nen zer­stört werden.
 
In der Ver­gan­gen­heit hat­te der Land­kreis Leer auf Auf­klä­rung gesetzt. In der Pra­xis hat sich jedoch gezeigt, dass trotz des Ver­bots wei­ter­hin Schot­ter­gär­ten ange­legt wer­den. Ziel ist es, die­se Gär­ten zurückzudrängen.
 
Nun wird die Kreis­ver­wal­tung zunächst die Schot­ter­gär­ten ermit­teln. Im Rah­men der ord­nungs­be­hörd­li­chen Ver­fah­ren, die dann ein­ge­lei­tet wer­den, wer­den die Grund­stücks­ei­gen­tü­mer in die Pflicht genom­men, die Schot­ter­gär­ten zu besei­ti­gen und eine Grün­flä­che anzu­le­gen. Grün­flä­chen wer­den durch natur­be­las­se­ne oder ange­leg­te, mit Pflan­zen bewach­se­ne Flä­chen geprägt. Die Flä­chen kön­nen bei­spiels­wei­se mit Rasen oder Gras, Gehöl­zen, ande­ren Zier- oder Nutz­pflan­zen bedeckt wer­den. Unser Mot­to lau­tet “Blü­hen­de Gär­ten statt Schotterwüsten”. 
 
Den­noch: Die Auf­klä­rungs­ar­beit soll par­al­lel fort­ge­setzt wer­den, um wei­ter­hin auch auf die­sem Wege Grund­stücks­ei­gen­tü­mer zu über­zeu­gen — damit sie erst gar kei­nen Schot­ter­gar­ten anle­gen oder einen bereits bestehen­den Schot­ter­gar­ten frei­wil­lig besei­ti­gen. Dabei will der Land­kreis ihnen ger­ne mit nütz­li­chen Infor­ma­tio­nen zur Sei­te ste­hen. Nähe­res fin­den Inter­es­sier­te schon jetzt auf der Inter­net­sei­te des Land­krei­ses Leer unter: www.landkreis-leer.de/Schottergärten

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