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Landkreis Leer informiert über Regelungen zum Strauchschnitt
Gehölze und Sträucher werden in Frühjahr wieder ein wichtiger Lebensraum für wildlebende Tiere. Sie suchen Schutz in Hecken etc. und ziehen ihre Jungen auf. Daher gilt das Gesetz, dass ein Strauchschnitt nur im Zeitraum vom 01.10. bis 28.02. erlaubt ist. Somit ist auch dieses Jahr ab dem 01. März. ein Gehölz- und Strauchschnitt nicht mehr erlaubt.
Es wird darauf hingewiesen, dass ab dem 01.03. bis zum 30.09. Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden dürfen.
Ein schonender Form- und Pflegeschnitt, wie beispielsweise der Rückschnitt des jährlichen Zuwachses an Hecken und das Ausdünnen von Obstbäumen, ist in allen Fällen zulässig.