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Land­kreis Leer infor­miert über Rege­lun­gen zum Strauchschnitt

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Gehöl­ze und Sträu­cher wer­den in Früh­jahr wie­der ein wich­ti­ger Lebens­raum für wild­le­ben­de Tie­re. Sie suchen Schutz in Hecken etc. und zie­hen ihre Jun­gen auf. Daher gilt das Gesetz, dass ein Strauch­schnitt nur im Zeit­raum vom 01.10. bis 28.02. erlaubt ist. Somit ist auch die­ses Jahr ab dem 01. März. ein Gehölz- und Strauch­schnitt nicht mehr erlaubt.
Es wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass ab dem 01.03. bis zum 30.09. Bäu­me, die außer­halb des Wal­des, von Kur­zum­triebs­plan­ta­gen oder gärt­ne­risch genutz­ten Grund­flä­chen ste­hen, Hecken, leben­de Zäu­ne, Gebü­sche und ande­re Gehöl­ze nicht abge­schnit­ten, auf den Stock gesetzt oder besei­tigt wer­den dürfen.
 
Ein scho­nen­der Form- und Pfle­ge­schnitt, wie bei­spiels­wei­se der Rück­schnitt des jähr­li­chen Zuwach­ses an Hecken und das Aus­dün­nen von Obst­bäu­men, ist in allen Fäl­len zulässig.

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