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Land­kreis Leer ver­schärft Corona-Maßnahmen

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Land­kreis Leer ver­schärft Corona-Maßnahmen
Ab 1. Dezem­ber gilt auch im Kreis­ge­biet 2G Plus / Es fin­den Kon­trol­len statt
 
Im Land­kreis Leer wer­den die Coro­na-Schutz­maß­nah­men zum 1. Dezem­ber wei­ter ver­schärft. Aus 2G wird 2G Plus. Vom kom­men­den Mitt­woch an gilt für Ver­an­stal­tun­gen und Ein­rich­tun­gen, aber auch für bestimm­te Dienst­leis­tun­gen: Zugang nur noch für Geimpf­te und Gene­se­ne (2G), die außer­dem auch noch einen nega­ti­ven Coro­na-Test vor­wei­sen müs­sen (Plus).
 
Der Grund für die Ver­schär­fung ist, dass sich zu vie­le Men­schen im Kreis­ge­biet mit dem Virus anste­cken und nie­der­sach­sen­weit zu vie­le Infi­zier­te in Kran­ken­häu­sern behan­delt wer­den müs­sen. Damit lie­gen an die­sem Mon­tag zwei Indi­ka­to­ren zur Beur­tei­lung der Infek­ti­ons­la­ge über den Schwel­len­wer­ten der neu­en nie­der­säch­si­schen Coro­na-Ver­ord­nung: Die 7‑Ta­ge-Inzi­denz der Neu­in­fek­tio­nen je 100.000 Ein­woh­ner im Land­kreis Leer ist an fünf auf­ein­an­der­fol­gen­den Werk­ta­gen höher als 100, und die lan­des­weit ermit­tel­te Hos­pi­ta­li­sie­rung (Kran­ken­haus­ein­wei­sun­gen) höher als 6. Des­halb muss der Land­kreis Leer die Warn­stu­fe 2 fest­stel­len. Dies geschieht mit einer All­ge­mein­ver­fü­gung, die am Diens­tag in den ört­li­chen Tages­zei­tun­gen ver­öf­fent­licht wird und am Mitt­woch in Kraft tritt.
 
Für den Land­kreis Leer gel­ten ab Mitt­woch die Regeln der Warn­stu­fe 2. Die Ände­run­gen ab dem 1. Dezem­ber im Überblick:
 
Zusam­men­künf­te, Ver­an­stal­tun­gen und pri­va­te Fei­ern in geschlos­se­nen Räu­men mit mehr als 15 Teil­neh­men­den ist nur für Geimpf­te und Gene­se­ne mit nega­ti­vem Coro­na-Test (= 2G+) mög­lich. Glei­ches gilt für Thea­ter und Kinos sowie die geschlos­se­nen Räu­me in Zoos und Frei­zeit­parks. Im Außen­be­reich gilt 2G. Innen gilt Mas­ken­pflicht bis zum Platz (FFP-2-Mas­ke).
 
 Aus­ge­nom­men sind reli­giö­se Ver­an­stal­tun­gen und Sit­zun­gen von poli­ti­schen Gremien.
 
 
2G Plus für den Besuch von Weih­nachts­märk­ten im Außen- und Innen­be­reich. Durch­gän­gi­ge FFP2-Mas­ken­pflicht. Die Mas­ke darf nur kurz abge­nom­men oder ange­ho­ben wer­den, wenn geges­sen oder getrun­ken wird.
2G Plus für den Zutritt zu Restau­rants, Gast­stät­ten und Bars. FFP2-Mas­ken­pflicht im Innen­be­reich bis zum Sitzplatz.
 
 
Kör­per­na­he Dienst­leis­tun­gen (zum Bei­spiel Fri­seur, Kos­me­tik, Mas­sa­ge, Tat­too) sowie Medi­zi­ni­sche Dienst­leis­tun­gen (zum Bei­spiel Phy­sio­the­ra­pie, Fuß­pfle­ge) dür­fen nur noch mit Geimpf­ten- oder Gene­se­nen-Nach­weis plus nega­ti­ver Tes­tung ent­ge­gen­ge­nom­men wer­den. FFP2-Mas­ken­pflicht im Innenbereich.
 
 Aus­ge­nom­men sind die medi­zi­nisch not­wen­di­gen kör­per­na­hen Dienst­leis­tun­gen auf­grund einer ärzt­li­chen oder zahn­ärzt­li­chen Ver­ord­nung bezie­hungs­wei­se von Behand­lun­gen durch Heil­prak­ti­ker oder Psychotherapeuten.
 
 
2G Plus für Sport­an­la­gen in geschlos­se­nen Räu­men wie bei­spiels­wei­se Sport­hal­len, Fit­ness­stu­di­os, Schwimm­hal­len oder Sau­nen sowie deren Duschen und Umklei­den. FFP2-Mas­ken­pflicht im Innen­be­reich. Im Außen­be­reich gilt 2G.
 
 
Mit Blick auf die Beher­ber­gung von Gäs­ten wird neben dem Impf- oder Gene­se­nen-Nach­weis zusätz­lich zum Anrei­se­tag zwei­mal wöchent­lich ein nega­ti­ver Test benötigt.
 
Befreit von der 2G Plus-Pflicht sind Kin­der und Jugend­li­che bis zur Voll­endung des 18. Lebens­jah­res. Die Befrei­ung gilt jedoch nicht für unter 18-Jäh­ri­ge beim Besuch u.a. von Diskotheken.
 
Alle Infos zu den gel­ten­den Rege­lun­gen, Mög­lich­kei­ten zur Tes­tung und Imp­fung sowie aktu­el­le Fall­zah­len online unter www.landkreis-leer.de/Coronavirus.
 
Der Land­kreis Leer wird die Ein­hal­tung der Regeln kreis­weit über­prü­fen. Es sind auch gemein­sa­me Kon­trol­len mit der Poli­zei geplant.
 
Archiv­fo­to: Ingo Tonsor@leserECHO.de
 

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