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Landkreis Leer verschärft Corona-Maßnahmen
Landkreis Leer verschärft Corona-Maßnahmen
Ab 1. Dezember gilt auch im Kreisgebiet 2G Plus / Es finden Kontrollen statt
Im Landkreis Leer werden die Corona-Schutzmaßnahmen zum 1. Dezember weiter verschärft. Aus 2G wird 2G Plus. Vom kommenden Mittwoch an gilt für Veranstaltungen und Einrichtungen, aber auch für bestimmte Dienstleistungen: Zugang nur noch für Geimpfte und Genesene (2G), die außerdem auch noch einen negativen Corona-Test vorweisen müssen (Plus).
Der Grund für die Verschärfung ist, dass sich zu viele Menschen im Kreisgebiet mit dem Virus anstecken und niedersachsenweit zu viele Infizierte in Krankenhäusern behandelt werden müssen. Damit liegen an diesem Montag zwei Indikatoren zur Beurteilung der Infektionslage über den Schwellenwerten der neuen niedersächsischen Corona-Verordnung: Die 7‑Tage-Inzidenz der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner im Landkreis Leer ist an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen höher als 100, und die landesweit ermittelte Hospitalisierung (Krankenhauseinweisungen) höher als 6. Deshalb muss der Landkreis Leer die Warnstufe 2 feststellen. Dies geschieht mit einer Allgemeinverfügung, die am Dienstag in den örtlichen Tageszeitungen veröffentlicht wird und am Mittwoch in Kraft tritt.
Für den Landkreis Leer gelten ab Mittwoch die Regeln der Warnstufe 2. Die Änderungen ab dem 1. Dezember im Überblick:
Zusammenkünfte, Veranstaltungen und private Feiern in geschlossenen Räumen mit mehr als 15 Teilnehmenden ist nur für Geimpfte und Genesene mit negativem Corona-Test (= 2G+) möglich. Gleiches gilt für Theater und Kinos sowie die geschlossenen Räume in Zoos und Freizeitparks. Im Außenbereich gilt 2G. Innen gilt Maskenpflicht bis zum Platz (FFP-2-Maske).
Ausgenommen sind religiöse Veranstaltungen und Sitzungen von politischen Gremien.
2G Plus für den Besuch von Weihnachtsmärkten im Außen- und Innenbereich. Durchgängige FFP2-Maskenpflicht. Die Maske darf nur kurz abgenommen oder angehoben werden, wenn gegessen oder getrunken wird.
2G Plus für den Zutritt zu Restaurants, Gaststätten und Bars. FFP2-Maskenpflicht im Innenbereich bis zum Sitzplatz.
Körpernahe Dienstleistungen (zum Beispiel Friseur, Kosmetik, Massage, Tattoo) sowie Medizinische Dienstleistungen (zum Beispiel Physiotherapie, Fußpflege) dürfen nur noch mit Geimpften- oder Genesenen-Nachweis plus negativer Testung entgegengenommen werden. FFP2-Maskenpflicht im Innenbereich.
Ausgenommen sind die medizinisch notwendigen körpernahen Dienstleistungen aufgrund einer ärztlichen oder zahnärztlichen Verordnung beziehungsweise von Behandlungen durch Heilpraktiker oder Psychotherapeuten.
2G Plus für Sportanlagen in geschlossenen Räumen wie beispielsweise Sporthallen, Fitnessstudios, Schwimmhallen oder Saunen sowie deren Duschen und Umkleiden. FFP2-Maskenpflicht im Innenbereich. Im Außenbereich gilt 2G.
Mit Blick auf die Beherbergung von Gästen wird neben dem Impf- oder Genesenen-Nachweis zusätzlich zum Anreisetag zweimal wöchentlich ein negativer Test benötigt.
Befreit von der 2G Plus-Pflicht sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Befreiung gilt jedoch nicht für unter 18-Jährige beim Besuch u.a. von Diskotheken.
Alle Infos zu den geltenden Regelungen, Möglichkeiten zur Testung und Impfung sowie aktuelle Fallzahlen online unter www.landkreis-leer.de/Coronavirus.
Der Landkreis Leer wird die Einhaltung der Regeln kreisweit überprüfen. Es sind auch gemeinsame Kontrollen mit der Polizei geplant.
Archivfoto: Ingo Tonsor@leserECHO.de
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