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Land­kreis Leer weist Vor­wür­fe des Nabu zurück: Bewei­dungs­pro­jek­te auf Flä­chen sol­len been­det werden

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Land­kreis Leer weist Vor­wür­fe des Nabu zurück

Behör­de stellt klar: Zahl­rei­che Män­gel bei Bewei­dungs­pro­jek­ten in Leer aufgetreten

 
Die Bewei­dungs­pro­jek­te mit Heck­rin­dern und Wild­pfer­den auf Flä­chen im Stadt­ge­biet von Leer sol­len been­det wer­den. An die­sem Ziel will der Land­kreis trotz der Kri­tik des Nabu fest­hal­ten. Als falsch und unbe­grün­det weist die Behör­de Vor­wür­fe zurück, die der Nabu-Lan­des­vor­sit­zen­de Busch­mann am Mitt­woch gegen die Behör­de erho­ben hat.
 
Dazu stellt der Land­kreis Fol­gen­des fest:
 
Der Nabu spricht davon, “ein Vor­fall” habe zu diver­sen Anord­nun­gen durch den Land­kreis geführt. Bei die­sem “Vor­fall” han­del­te es sich um eine zuvor ver­säum­te, tier­seu­chen­recht­lich vor­ge­schrie­be­ne Blut­un­ter­su­chung, die der Nabu im Mai auf der Flä­che The­dingaer Vor­werk nach­ho­len wollte.
 
 Ent­ge­gen der Abspra­che mit dem Land­kreis war das Vete­ri­när­amt nicht infor­miert wor­den. Als eine Amts­tier­ärz­tin dann doch durch den Tier­arzt vor Ort her­bei­ge­ru­fen wur­de, muss­te sie fest­stel­len, dass die Situa­ti­on vor Ort außer Kon­trol­le zu gera­ten droh­te. Denn die in einer Fang­ak­ti­on zusam­men­ge­trie­be­nen Rin­der, die nicht mehr an Men­schen gewöhnt waren, stan­den unter gro­ßem Stress und wur­den zur Gefahr für sich sel­ber und für ande­re. Der Boden war auch nicht nur “glit­schig”, wie vom Nabu behaup­tet, viel­mehr stan­den die Tie­re in waden­tie­fem Morast. Um die Tie­re zu schüt­zen, ord­ne­te die Amts­tier­ärz­tin an, die Akti­on abzu­bre­chen. Ein ver­letz­tes Tier wur­de gera­de nicht “sofort” von einem Tier­arzt in Augen­schein genom­men, da die­ser gar nicht mehr anwe­send war, son­dern am nächs­ten Tag vom Tier­arzt erlöst. Die Schil­de­rung des Nabu beschreibt nicht annä­hernd die Situa­ti­on, die tat­säch­lich vor­ge­fun­den wurde.
 
 Ursa­che für die dann fol­gen­den Anord­nun­gen des Land­krei­ses war nicht die­ser eine “Vor­fall”, son­dern die Fest­stel­lung, dass es bei der Betreu­ung und Ver­sor­gung der Her­de eine gan­ze Rei­he von Män­geln gab, die auf gra­vie­ren­de Män­gel im Manage­ment hinweisen.
 
 
Aus­sa­gen, dass Rin­der und Pfer­de — bis auf drei Tie­re — in einem guten Zustand gewe­sen sei­en, kann der Land­kreis nicht bestä­ti­gen. Die Rin­der befan­den sich über­wie­gend in einem schlech­ten Ernäh­rungs­zu­stand. Die Unter­su­chung von ver­en­de­ten Tie­ren sowie von Sam­mel­kot­pro­ben erga­ben einen hoch­gra­di­gen Para­si­ten­be­fall und Mine­ral­stoff­man­gel der Her­den und bestä­tig­ten den schlech­ten Ernäh­rungs­zu­stand. Die seu­chen­recht­lich vor­ge­se­he­nen Blut­un­ter­su­chun­gen sind eben­so wenig erfolgt wie eine ord­nungs­ge­mä­ße Kenn­zeich­nung. Die Besatz­dich­te war und ist zu hoch. Bei den ers­ten Kon­trol­len konn­ten nicht ein­mal Anga­ben über die Anzahl der Tie­re gemacht werden.
 
Eine täg­li­che Inau­gen­schein­nah­me, Doku­men­ta­ti­on und eine zur Durch­füh­rung von Pfle­ge- und Behand­lungs­maß­nah­men erfor­der­li­che Gewöh­nung an Men­schen war nach Aus­fall der Betreu­ungs­per­so­nen offen­sicht­lich nicht mehr erfolgt.
 
Die dama­li­gen Betreu­ungs­per­so­nen hat­ten zuvor auf ihre Über­las­tung hin­ge­wie­sen und schließ­lich gekün­digt. Die auf Anord­nung benann­ten neu­en Ansprech­part­ner haben wei­te Anfahrts­we­ge und waren zum Teil nicht erreich­bar und ver­wei­ger­ten anfäng­lich sogar die Mitwirkungspflicht.
 
Bei den Pfer­den wur­den man­geln­de Huf­pfle­ge und ein Para­si­ten­be­fall sowie ein Mine­ral­stoff­man­gel fest­ge­stellt. Ein lah­men­des Pferd muss­te per Ersatz­vor­nah­me erlöst wer­den, weil es den Ver­ant­wort­li­chen nicht gelang, die­ses eigen­stän­dig und zeit­nah zu orga­ni­sie­ren. Auf der Flä­che in Col­dam gibt es zudem Pfer­de, die adi­pös sind.
 
 
Der Vor­wurf, der Land­kreis habe Anord­nun­gen mit viel zu kur­zen Fris­ten getrof­fen, trifft nicht zu. Den schrift­li­chen Anord­nun­gen ging eine münd­li­che Anord­nung gegen­über den Nabu-Mit­ar­bei­ten­den vor­aus, so dass für die Umset­zung genü­gend Zeit war. Der Land­kreis hält die Anord­nun­gen für sach­ge­recht und ange­mes­sen. Sie sind eine Reak­ti­on auf zahl­rei­che und wie­der­holt auf­ge­tre­te­ne Män­gel, die bei der Betreu­ung und Ver­sor­gung von Heck­rin­dern und Wild­pfer­den auf den bei­den Flä­chen auf­ge­tre­ten sind. Der Land­kreis war durch­aus bemüht, Lösun­gen in Koope­ra­ti­on mit dem Nabu zu fin­den. Doch mehr­fach zeig­te sich, dass Abspra­chen nicht ein­ge­hal­ten und Fris­ten ver­säumt wur­den und das Kri­sen­ma­nage­ment nicht rich­tig funk­tio­nier­te. Bereits 2008 hat­ten sich gra­vie­ren­de Män­gel im Manage­ment gezeigt. Dama­li­ge Anord­nun­gen, Sank­tio­nen und die Redu­zie­rung der Her­den führ­ten schließ­lich zu einer Ver­bes­se­rung, die den Land­kreis schließ­lich ver­an­lass­te, einer Fort­set­zung die­ser Pro­jek­te zuzu­stim­men. Dass nun wie­der­holt Miss­stän­de auf­tre­ten, die aus einem man­gel­haf­ten Manage­ment resul­tie­ren, lässt eine posi­ti­ve Pro­gno­se nicht mehr zu.
 
Die Erfah­run­gen der letz­ten Mona­te las­sen aus Sicht des Land­krei­ses nicht erwar­ten, dass eine dau­er­haft ver­läss­li­che und tier­schutz­ge­rech­te Ver­sor­gung und Betreu­ung der Tie­re gewähr­leis­tet wer­den kann. Die Absicht, eine Anord­nung zu erlas­sen, dass die Bewei­dungs­pro­jek­te bis zum 30. Sep­tem­ber been­det wer­den, ist dem Nabu schrift­lich ange­kün­digt wor­den – und die­ser hat nun im Rah­men einer Anhö­rung zunächst die Mög­lich­keit, sich zu äußern. Als Tier­hal­ter steht er in der Pflicht, ein Kon­zept vor­zu­le­gen, wie eine Been­di­gung des Pro­jek­tes ermög­licht wer­den kann. Eine offi­zi­el­le Stel­lung­nah­me des Nabu liegt dem Land­kreis bis­her nicht vor; er hat Frist­ver­län­ge­rung beantragt.

 
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