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Landkreis legt Landschaftsrahmenplan vor
Natur und Umwelt in einem Werk — Jahresrückblick, Teil 7
Landkreis legt Landschaftsrahmenplan vor
Natur‑, Arten- und Umweltschutz spielen auch in der Arbeit des Landkreises Leer eine wachsende Rolle. Jetzt hat das Amt für Planung und Naturschutz in der Kreisverwaltung — kurz Untere Naturschutzbehörde — griffbereit ein Werk zur Hand, das ihr und anderen Fachämtern und Behörden im Alltag hilft.
Kurz vor Ablauf des Jahres wurde der so genannte Landschaftsrahmenplan (LRP) fertig. Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt einen solchen Plan vor. Er listet auf und bewertet den gesamten Bestand an Tier- und Pflanzenarten, Landschaftsbild, Boden, Wasser, Klima und Luft. Dieses umfangreiche Wissen dient der täglichen Arbeit und als Grundlage eines Konzeptes für die künftige Entwicklung des Naturschutzes und der Landschaft.
Amtsleiterin Hiltrud Péron erklärt im Jahresrückblick der Kreisverwaltung: “Die gut aufbereitete Datengrundlage wird unsere Arbeit erleichtern und transparenter machen.”
Der LRP ist eine Art Gutachten, seine Empfehlungen sind nicht rechtsverbindlich. Sie werden jedoch maßgeblich bei naturschutzfachlichen Beurteilungen und Planungen herangezogen.
Der LRP hatte einen langen Vorlauf, wie er in solchen Fällen verpflichtend ist. Behörden und betroffene Organisationen — so genannte Träger öffentlicher Belange — und Bürgerinnen und Bürger konnten Vorschläge machen und Bedenken äußern. Diese flossen in die abschließende Bearbeitung ein.