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Land­kreis ver­gibt Sti­pen­di­en für Stu­die­ren­de der Humanmedizin

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Land­kreis ver­gibt Stipendien 

 
Stu­die­ren­de der Human­me­di­zin kön­nen sich bis zum 15. Okto­ber bewer­ben / Stich­tag für Aus­zu­bil­den­de und Stu­die­ren­de der Heb­am­men­wis­sen­schaf­ten ist der 15. November
 
Der Land­kreis Leer bie­tet in die­sem Jahr zwei ver­schie­de­ne Sti­pen­di­en­pro­gram­me an. Zum einen wer­den bis zu drei Sti­pen­di­en an Stu­die­ren­de der Human­me­di­zin ver­ge­ben, die die Wei­ter­bil­dung in All­ge­mein­me­di­zin nach dem Stu­di­um anstre­ben. Bis zum 15. Okto­ber 2022 kön­nen sich Stu­di­en­an­fän­ger oder Stu­die­ren­de in höhe­ren Semes­tern bewerben.
 
Erhal­ten kön­nen sie eine Stu­di­en­bei­hil­fe von bis zu 600 Euro monat­lich. Im Gegen­zug ver­pflich­ten sie sich im Anschluss an die Fach­arzt­wei­ter­bil­dung zu einer Tätig­keit in der ambu­lan­ten all­ge­mein­me­di­zi­ni­schen Ver­sor­gung im Land­kreis Leer.
 
45 Sti­pen­di­en wur­den bereits ver­ge­ben. Bis­lang haben 23 Sti­pen­dia­ten und Sti­pen­dia­tin­nen ihre Appro­ba­ti­on erhal­ten und befin­den sich in der Fach­arzt­aus­bil­dung. In die­sem Jahr wird der ers­te Sti­pen­di­at als All­ge­mein­me­di­zi­ner im Kreis­ge­biet tätig werden.
 
Das Sti­pen­di­en­pro­gramm ist Teil eines Maß­nah­men­pa­kets zur Redu­zie­rung des Ärz­te­man­gels und wur­de Febru­ar 2011 durch den Kreis­aus­schuss des Land­krei­ses Leer beschlossen.
 
Heb­am­men
 
Mit einem Sti­pen­di­en­pro­gramm für Heb­am­men möch­te der Land­kreis Leer die Betreu­ung schwan­ge­rer Frau­en durch Heb­am­men sichern. Zwei Sti­pen­di­en wur­den bis­her vergeben.
 
Der Land­kreis zahlt in den ers­ten drei Jah­ren jeweils 200 Euro im Monat und ab dem vier­ten Jahr 300 Euro monat­lich. Im Gegen­zug ver­pflich­ten sich die Sti­pen­dia­ten und Sti­pen­dia­tin­nen, nach dem Abschluss min­des­tens so lan­ge als Heb­am­men im Land­kreis Leer tätig zu sein, wie sie zuvor die För­de­rung erhal­ten haben.
 
Pro Jahr kön­nen drei Sti­pen­di­en ver­ge­ben wer­den. Geför­dert wer­den sowohl die Berufs­aus­bil­dung wie auch ein Studium. 
Bewer­ben kön­nen sich Aus­zu­bil­den­de wie Stu­die­ren­de jeweils bis zum 15. Novem­ber eines Jahres.

 
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