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Land­rat und Kreis­tag wer­den neu gewählt

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Land­rat und Kreis­tag wer­den neu gewählt

Am 12. Sep­tem­ber sind Kom­mu­nal­wah­len / Rund 141.000 Men­schen im Land­kreis Leer wahlberechtigt

 
 
Bei den Kom­mu­nal­wah­len in Nie­der­sach­sen am 12. Sep­tem­ber wer­den im Land­kreis Leer auch der Land­rat und die Mit­glie­der des Kreis­ta­ges neu gewählt. Der Kreis­tag hat 54 Abge­ord­ne­te, stimm­be­rech­tig­tes Mit­glied ist zudem der direkt gewähl­te, haupt­amt­li­che Land­rat. Im Land­kreis Leer gibt es bei den dies­jäh­ri­gen Kom­mu­nal­wah­len rund 141.000 Wahl­be­rech­tig­te ab 16 Jah­ren. Für die Kreis­wahl ist das Kreis­ge­biet in fünf Wahl­be­rei­che aufgeteilt.
 
In Nie­der­sach­sen wer­den am kom­men­den Sonn­tag Land­rä­tin­nen und Land­rä­te, Bür­ger­meis­te­rin­nen und Bür­ger­meis­ter, Kreis­ta­ge, Stadt‑, Gemein­de- und Samt­ge­mein­de­rä­te sowie Orts­rä­te neu gewählt. Dafür gibt es meh­re­re Stimm­zet­tel in unter­schied­li­chen Farben.
 
Dort, wo es um ein Gre­mi­um geht, kön­nen bis zu drei Kreu­ze gemacht wer­den: beim Kreis­tag, Stadt­rat, Gemein­de­rat, Samt­ge­mein­de­rat oder beim Orts­rat. Dies ist am Stimm­zet­tel gut zu erken­nen. Mit einem der Stimm­zet­tel ent­schei­den die Wäh­ler im Land­kreis Leer über die neue Zusam­men­set­zung des Kreis­ta­ges. Die drei Stim­men kön­nen sie dabei sowohl auf die Par­tei­en und Wäh­ler­grup­pen als auch auf die Kan­di­da­tin­nen und Kan­di­da­ten ver­tei­len. Dabei darf auch “gemischt” wer­den, und es dür­fen auch weni­ger als drei Kreu­ze gemacht wer­den. Mehr aller­dings nicht, denn dann ist der Stimm­zet­tel ungültig.
In allen Städ­ten und Gemein­den im Kreis­ge­biet gibt es auch einen grü­nen Stimm­zet­tel für die Land­rats­wahl. Dar­auf darf nur ein Kreuz bei dem Kan­di­da­ten gemacht wer­den, den man wäh­len möch­te. In Leer, Moorm­er­land, Wee­ner, Bun­de, Jem­gum, Jüm­me, Hesel, Wes­t­ov­er­le­din­gen und Ost­rhau­der­fehn wer­den außer­dem die Bür­ger­meis­ter neu gewählt. Auch hier darf auf den blau­en Stimm­zet­teln nur ein Kreuz gemacht werden.
 
Der Land­kreis Leer ruft dazu auf, am Sonn­tag zur Wahl zu gehen. Denn ob Kreis­tag oder Räte – sie ent­schei­den über kon­kre­te Belan­ge der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger vor Ort.
 
Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu den Kom­mu­nal­wah­len am 12. Sep­tem­ber sowie zur Bun­des­tags­wahl am 26. Sep­tem­ber gibt es auf der Home­page des Land­krei­ses unter https://www.landkreis-leer.de/Politik-Verwaltung/Wahlen/
 

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