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Ledabrücke auf dem Prüfstand: Stundenweise Sperrungen für Kontrolle
B 70: Landesbehörde kontrolliert Ledabrücke
Leer — Die Ledabrücke im Verlauf der B 70 wird einer umfassenden Prüfung unterzogen. Hierfür haben sich Fachleute der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für den 26. und 27. Juli angesetzt. Während dieser Zeit muss die Brücke stundenweise von 9 bis 15 Uhr für den Verkehr gesperrt werden. Jedoch können Rettungsfahrzeuge, Fußgänger und Radfahrer die Brücke passieren, um den Verkehrsfluss so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Die Kontrolle der Ledabrücke ist Teil der routinemäßigen Überprüfungen durch die Behörde, um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Brücke zu gewährleisten.
Für den Kraftfahrzeugverkehr sind entsprechende Umleitungsstrecken ausgewiesen, um den Verkehr reibungslos umzuleiten. Wenn Sie aus Richtung Papenburg kommen, nutzen Sie bitte die U1 über die B 438 in Richtung Rauderfehn, dann weiter auf die B 72, die A 28 und die B 436 nach Leer. Verkehrsteilnehmer, die aus Leer in Richtung Papenburg fahren möchten, folgen bitte der U2 über die B 436, dann auf die A28, nehmen die Abfahrt Filsum auf die B 72 und wechseln in Höhe Rauderfehn auf die B 438.
Die Landesbehörde hat alles daran gesetzt, die Beeinträchtigungen für die Verkehrsteilnehmer möglichst gering zu halten. Dafür wurden Fachleute aus drei Prüfteams zusammengezogen, um die Arbeit zügig abzuschließen. Zusätzlich wurde die Prüfung so terminiert, dass sie außerhalb des Berufsverkehrs stattfindet.
Die Überprüfung der Ledabrücke ist ein fester Bestandteil des Betriebs- und Sicherheitskonzepts der Landesbehörde und erfolgt regelmäßig im Abstand von sechs Monaten. Die Brücke ist außerdem für Fahrzeuge mit einem Gewicht von über 12,5 Tonnen gesperrt. Das Ziel der Behörde ist es, die Brücke möglichst lange unter Verkehr zu halten, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Die Landesbehörde bittet alle Fahrerinnen und Fahrer um Verständnis für diese notwendige Maßnahme. Bei Fragen oder Anliegen steht die Landesbehörde unter der Rufnummer 0511 / 3034 2070 oder der E‑Mail-Adresse bwpruef@nlstbv.niedersachsen.de zur Verfügung.
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